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Weisungen vom Gericht

Dies ist eine Diskussion zu Weisungen vom Gericht innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 13.04.2009, 17:10
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Weisungen vom Gericht

Halllo!! A hat nach seiner Verhandlung auflagen bekommen,Teilnahme an einer suchberatung da Tat unter alkohleinfluss statt fand .Nun mein frage könnte A weiter weisungen bekommen vom Gericht wie Ein Entzug mit anschliessender Therapie?Aber man Kann A ja nicht zwingen so eine therapie zumachen mit Entzug da er es ja nicht von selbst will oder?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.04.2009, 21:36
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AW: Weisungen vom Gericht

Halllo!! A hat nach seiner Verhandlung auflagen bekommen,Teilnahme an einer suchberatung da Tat unter alkohleinfluss statt fand .Nun mein frage könnte A weiter weisungen bekommen vom Gericht wie Ein Entzug mit anschliessender Therapie?Aber man Kann A ja nicht zwingen so eine therapie zumachen mit Entzug da er es ja nicht von selbst will oder?
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  #3 (permalink)  
Alt 13.04.2009, 21:40
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AW: Weisungen vom Gericht

Zitat:
Zitat von jenny32
Halllo!! A hat nach seiner Verhandlung auflagen bekommen,Teilnahme an einer suchberatung da Tat unter alkohleinfluss statt fand .Nun mein frage könnte A weiter weisungen bekommen vom Gericht wie Ein Entzug mit anschliessender Therapie?Aber man Kann A ja nicht zwingen so eine therapie zumachen mit Entzug da er es ja nicht von selbst will oder?
Er muß einverstanden sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 15.04.2009, 08:56
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AW: Weisungen vom Gericht

Die Teilnahme an einer Therapie könnte durchaus Bewährungsauflage sein. Trotzdem bleibt die Teilnahme natürlich freiwillig. Wird dei Teilnahme verweigert, wird die Bewährung widerrufen und der Verurteilte darf ohne Therapie in die JVA...
__________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 10:33
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AW: Weisungen vom Gericht

hallo!!Danke für die antworten kann man so eine Weisung auch nachträglich vom Gericht bekommen?Wie Entzug und dann anschliessende Therapie?
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  #6 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 10:53
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AW: Weisungen vom Gericht

Zitat:
Zitat von jenny32
hallo!!Danke für die antworten kann man so eine Weisung auch nachträglich vom Gericht bekommen?Wie Entzug und dann anschliessende Therapie?


Hi....

NEIN kann man nicht...

Aber bei Giftlern ist die nächste Verhandlung ja nur eine Frage der Zeit, dann kommt´s halt da !!


Chris
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  #7 (permalink)  
Alt 19.04.2009, 14:15
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Smile AW: Weisungen vom Gericht

Danke für die antworten
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  #8 (permalink)  
Alt 20.04.2009, 01:02
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AW: Weisungen vom Gericht

Prinzipiell können Weisungen/Auflagen auch nachträglich angeordnet oder abgeändert werden. § 56e StGB. Allerdings bedarf es hinsichtlich Entzug/Therapie dann immer noch (wie auch wenn die Weisung sofort erteilt wird) der Zustimmung des Verurteilten, wie Prosecutor schon schrieb. Das betrifft insoweit aber nur Entzug/Therapie. Alle anderen Auflagen/Weisungen können auch ohne Zustimmung nachträglich geändert oder festgesetzt werden. Und insbesondere § 56c, Abs. 2, Nr.'n 1, 3 und 4 StGB können einem "Alki-Straftäter" u.U. schon das "Leben schwer machen" auch wenn er nicht direkt zum Entzug verdonnert wird.

@jenny

Da scheint ja jemand tierischen Bammel zu haben in Zukunft nicht mehr saufen zu dürfen, so extrem wie Sie die Rechtsforen im Internet mit dieser speziellen Frage schon seit Wochen bombardieren...
__________________
cheers, JHS
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