Dies ist eine Diskussion zu Vorwurf des Diebstahls aufgrund Erbstreitigkeiten, kann man sich wehren? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Vorwurf des Diebstahls aufgrund Erbstreitigkeiten, kann man sich wehren? Folgender rein fiktiver Sachverhalt beschäftigt mich. Stellt euch vor, ein alter Mann lebt allein. Seine Verwandten kommen nur alle 8-12 Wochen zu Besuch und bleiben dann auch nur einige wenige Stunden. Als er merkt, dass er seines Gartens nicht mehr Herr wird, fragt er die Nachbarn, ob sie den Garten nicht in Schuss halten und dafür das Obst von den Bäumen ernten und ein bissl Gemüse anbauen wollen. Die Nachbarn (Familie mit zwei kleinen Kindern) nimmt diesen Vorschlag gern an, legt ein paar kleine Beete an, mäht den Rasen, beschneidet die Bäume, hält das Unkraut in Schach und pflückt jahrelang munter das Obst, teilt selbstverständlich mit dem alten Mann. Hin und wieder kommen die zukünftigen Erben, werfen Blicke in den Garten, sprechen die Familie aber nie an. Nun stellt euch vor, der Mann wäre gestorben und die Erben tun plötzlich so, als würde die Familie sich den Garten widerrechtlich angeeignet haben. Dass dies nicht der Fall ist, können andere Anrainer bezeugen und die Familie fühlt sich relativ sicher und beräumt den Garten. Dies genügt den Erben nicht, diese behaupten jetzt, dass die Familie einige größere Blumenkübel, eine Zinkbadewanne und einen Holzhandwagen von dem Grünstück entwendet haben soll. Dies hat die Familie nicht getan, hat ja nichtmal Platz dafür auf dem eigenen winzigen Grundstück. Stellt euch vor, dies würde im echten Leben passieren. Könnte die Familie sich wehren und was hätte sie zu befürchten (Anzeige?). Wie sollten sie beweisen, was sie NICHT getan haben? |
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| AW: Vorwurf des Diebstahls aufgrund Erbstreitigkeiten, kann man sich wehren? Vielen Dank für die nette Antwort auf meine Fragestellung. Es beruhigt doch erstmal, dass man das "Nichtwegnehmen" nicht beweisen muss. Die Familie aus der rein fiktiven Geschichte hat sich wahrlich nichts zuschulden kommen lassen, außer den Erben ein Dorn im Auge zu sein. Wenn die Geschichte also wahr wäre, könnte ich mir vorstellen, dass die Abwartungshaltung zunächst das beste ist. Man denkt ja auch, dass ein Staatsanwalt sich im Zweifelsfalle fragt, warum die Erben das angebliche Fehlen dieser Stücke nicht schon zu Lebzeiten festgestellt haben und ggf den Erblasser zu jener Zeit befragt haben. Dieser hätte möglicherweise ja Auskunft geben können, wo die ihm gehörenden Gegenstände verblieben sind (die im Übrigen im abgeschlossenen Haus gelagert gewesen sein sollen). |
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