Dies ist eine Diskussion zu Vorladung wegen "Vorsätzlicher leichter Körperverletzung" Problem! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Person A: MAX. Person B: KARL Person C: ERNST Post von der Polizei bei MAX vorliegen, wo MAX als Beschuldigter wegen (Vosätzlicher leichter) Körperverletzung geladen wird. Vorfall ereignete sich kurz nach Weihnachten: An dem besagten Tag hat MAX einen Freund zu einer Dorfdisco gebracht, wollte jedoch wegen den ständigen Streitigkeiten in der Dorfdisco nicht mit hinein. Bei dem verlassen des Discogeländes (mit dem Fahrrad) wunderte sich MAX über eine Person B(Karl), die mit tief ins Gesicht gezogener Kaputze nicht zu erkennen war und an ihm vorbei ging. MAX dachte sich doch nichts weiteres dabei. Plötzlich merkte MAX, dass sich KARL, (der sich jetzt hinter ihm befand) auf ihn zulief und mit der Faust auf seinen Hinterkopf einen Schlag ausübte. MAX fiel oder sprang vom Fahrrad und erkannte die Person B, es war KARL, ein ehemaliger Freund von MAX. Die beiden hatten in den letzten Jahren ständig Auseinandersetzung, da sich der Freundeskreis von KARL total gegen MAX stellte und KARL auf die Meinung der Masse hörte. KARL ging erneut auf MAX los. Dieser schubste KARL jedoch erst einmal weg und sagte so viel wie: "Geh lieber weg oder ich hau dir eine rein und ich will kein Stress heute" KARL versuchte es jedoch erneut und MAX wehrte sich mit einem Schlag ins Gesicht. KARL schritt zurück und fing an zu wimmern "Du A*loch hast mir die Nase gebrochen" und dafür bring ich dich in den Knast, weil der Vater meiner Freundin ist Anwalt". Ein weiterer Schlagabtausch fand nicht statt, da MAX nach seiner Wehraktion sofort nach Hause fuhr. Das ganze lief recht hektisch und innerhalb von ca 3 Minuten ab. MAX bemerkte zudem das KARL betrunken war. Als Grund für seine Attacke nannte KARL eine 2 Monate zurückliegende Auseinandersetzung der beiden, bei der MAX auf dem Parkplatz der selben Dorfdisco ein wenig Streit mit anderen Leuten hatte und eine Diskussion führte. Da kam KARL und trat MAX ein paar mal in das Knie und Schienbein, nach einer Aufforderung zu gehen reagierte KARL recht dumm und betrunken, wie er war und betitelte MAX als "H*sohn" und wurde Aggressiv, darauf hin schlug MAX ihm eine rein. (Man bedenke, zwischen Partei A und B gab es ständig kleine Zankereien und Differenzen.) Dieser vergangene Vorfall diente KARL also als Racheaktion für den jetzigen Vorfall kurz nach Weihnacht. Dazu kommt, das KARL dreieinhalb Stunden später (6 Uhr morgens) bei MAX vor der Haustür stand und alle wachklingelte, um den Eltern von MAX zu erzählen das ihr Sohn ihn geschlagen hat,(wohlwissend das er diese Situation selber herbeigerufen hat). Nach Aufforderung der Familie doch bitte reinzukommen um alles zu klären, weigerte sich der nächtliche Störenfried. Es war jedoch bitter kalt drausen und das Haus heizt sich nicht von allein, also forderte der Vater KARL auf, dass Grundstück zu verlassen und ihn jetzt bei der Nachtruhe nicht zu stören. Zeugen auf dem Discoparkplatz gab es schon, nur ob jemand was gesehen hat, ist nicht sicher, weil alles an dem ende des Geländes stattfand. Nun bekommt jedoch Person MAX (der angegriffene) eine Vorladung als Beschuldigter, da KARL zu der Polzei gegangen sein muss. Die frage ist wie soll MAX reagieren, soll er gegenanzeige erstatten? Oder auf ein gutes ende Hoffen? Denn MAX ist nicht zu der Polizei gegangen, da es seiner ansicht nach feige ist und bislang ja noch niemand zu der Polizei ging. Doch wenn KARL es so will, spielt er das spielchen mit, oder ? Ich meine wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn das Opfer zum Täter gemacht werden soll Die größte Angst von MAX ist jedoch folgende: Ca. 2 Jahre zurück, fing der Freundeskreis von KARL, MAX auf einer Party ab. Es handelte sich um ca 10 Personen, sie fingen an MAX rumzuschubsen und auf ihn einzuschlagen. MAX fürchtete um sein Leben und hatte zufällig ein kleines Klappmesser, welches es als Werbegeschenk bei der Voklsbank gab, dabei. Er zog dieses stumpfe etwas und die Angreifer wichen erst einmal zurück. Einer der Angreifer (ERNST) wollte den Helden spielen und griff weiter an, dabei enstand im der Hektik eine kleine Wunde, ein "Schnitt", eher ein Kratzer an dessen Hals, nach der Aktion löste sich diese Situation auf. Dieses Schlamassel lösten die Partein (MAX-ERNST) aussergerichtlich, in dem MAX (der eigentlich der Attackierte war) dem neuen Geschädigten, ERNST eine satte Abfindung zahlte. ABER: Der Freundeskreis von KARL und er selber verbreiteten zuvor eine Hassterade, einen "Disstrack" wie in der Rapper Szene gesagt wir, in dem regelrecht Rufmord und Attacken auf das Leben von MAX prohezeit- angedroht werden. Das steigerte in dem Feundeskreis von KARL natürlich die Ablehnung von MAX oder auf gut deutsch es schürte mehr Hass und der Ruf von MAX wurde geschädigt.(Rufmord halt). Eine kopmlizierte Geschichte, lohnt es sich eine Gegenanzeige zu schalten oder wie sollte sich MAX nun Verhalten? MAX weiß nicht weiter. Könntet ihr ihm versuchen zu helfen, danke! Geändert von nicht-ich (30.12.2009 um 20:19 Uhr). |
| |||
| AW: Vorladung wegen "Vorsätzlicher leichter Körperverletzung" Problem! Hallo! Zu der geschilderten Situation: Max hat sich in Notwehr zu Recht verteidigt. Wegen der Hasstiraden aus Karls Umkreis, kann Max zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen und Anzeige wegen Beleidigung, Übler Nachrede oder Verleumdung stellen (§§ 185, 186, 187 StGB) Liebe Grüße, Cath |
| |||
| AW: Vorladung wegen "Vorsätzlicher leichter Körperverletzung" Problem! Hallo, danke für die Antwort. In dieser Situation könnte Max also mit Recht behalten. Nur hat Max nicht zu befürchtungen, dass KARL auch die Messer-aktion von MAX bei der Polizei erwähnt und die Staatsanwaltschaft Max dann nachträglich wegen dem Vorfall ahndet? |
| |||
| AW: Vorladung wegen "Vorsätzlicher leichter Körperverletzung" Problem! Nun, möglich wäre das sicherlich. Jedoch gilt als erstes mal die Unschuldsvermutung. Das heißt dem MAX muss die gefährliche Körperverletzung nachgewiesen werden, nicht MAX muss seine Unschuld beweisen. Desweiteren war es auch da ein Fall von Notwehr, also kein rechtswidriger Angriff auf ERNST. Mit freundlichen Grüßen, Cath |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Leichter, kostengünstiger und umweltfreundlicher Fliegen mit "Structural Health Monitoring" | Nachrichten: Wissenschaft | 13.10.2009 10:00 |
| Leichter, kostengünstiger und umweltfreundlicher Fliegen mit "Structural Health Monitoring" | Nachrichten: Wissenschaft | 10.06.2009 15:00 |
| Vorladung wegen Körperverletzung | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 27.01.2009 01:57 |
| "Wer bin ich?" - "Wer entscheidet, wenn ich entscheide"?: Hörsaal City zum "Leib-Seele-Problem" | Nachrichten: Wissenschaft | 09.04.2008 16:00 |
| Vorladung wegen sonstiger gefährlicher Körperverletzung an eigener Mutter!!! | Bürgerliches Recht allgemein | 28.05.2006 06:11 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios