Dies ist eine Diskussion zu Vorladung Kripo innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Vorladung Kripo Muss Person A einer Vorladung der Kripo nachkommen Zitat: zu ihrer Vernehmung als beschuldigte Person in der Ermittlungssache verdache der XXXXXXXX gemäß § XXX StGB Gruß Thomas |
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| AW: Vorladung Kripo Nur ein Richter und im Ausnahmefall ein Staatsanwalt kann die Vorführung erzwingen, ggf. durch die Polizei. Die Polizei ist aber nicht befugt, Sie unter Zwang vorzuführen, ohne eine Anordnung des Gerichtes. Ich würde aber dieser "Bitte" folge leisten, da es oftmals nicht angenehm ist, morgens um 6 Uhr die Wohnungstür aufgebrochen zu bekommen und im Nachthemd und Handschellen vorbei an den Nachbarn in den Polizeiwagen geschliffen zu werden.
__________________ Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Beitrag ist eine Rechtsberatung. |
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| AW: Vorladung Kripo Zitat:
Das ist doch genau das, was NICHT passieren kann! Wie Du richtig geschrieben hast, kann die Polizei keine verbindliche Ladung aussprechen. Nur der Richter oder StA darf das, die werden die Ladung aber zuerst schriftlich an den Beschuldigten richten. In dem Schreiben wird zunächst darauf hingewiesen, dass man bei Nichtbefolgen der Ladung zwangsvorgeführt wird.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Vorladung Kripo Seh ich ganz exakt genau so. Allerdings wird die Sache ja damit nicht erledigt sein. Auch wenn jetzt wieder das halbe forum stöhnt, auch falls der fiktive Beschuldigte kein Geld hat und auch wenn die gierigen Anwälte eigentlich doch nicht gemästet werden sollen: Strafverteidigung ist etwas für Profis, ein Erfolg wird durch die selbständige einlassung des Beschuldigten fast immer erschwert. |
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| AW: Vorladung Kripo Zitat:
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| AW: Vorladung Kripo Wieso? Bei einem Freispruch ist er doch unschuldig |
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| AW: Vorladung Kripo Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Vorladung Kripo Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Vorladung Kripo Zitat:
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| AW: Vorladung Kripo Zitat:
Es ist immer sinnvoll, den eventuell berechtigten Wünschen von dritten nachzukommen. Sollten diese eventuell das Recht per Keule durchsetzen lassen, wird es oftmals teurer oder unangenehmer für einen. Beispielsweise hat auch kein Schuldner die Pflicht, einen Gerichtsvollzieher in die Wohnung zu lassen. Ich empfehle aber jedem, der mich fragt, den Herrn doch einzulassen oder zumindest einen Termin kurzfristig zu machen, da eine Wohnungsöffnung oder eine Beugehaft einfach nicht schön ist.... :-)
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