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Vorladung Kripo

Dies ist eine Diskussion zu Vorladung Kripo innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.05.2006, 14:24
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Vorladung Kripo

Moinsen


Muss Person A einer Vorladung der Kripo nachkommen

Zitat: zu ihrer Vernehmung als beschuldigte Person in der Ermittlungssache verdache der XXXXXXXX gemäß § XXX StGB


Gruß
Thomas
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  #2 (permalink)  
Alt 12.05.2006, 14:34
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AW: Vorladung Kripo

Nur ein Richter und im Ausnahmefall ein Staatsanwalt kann die Vorführung erzwingen, ggf. durch die Polizei. Die Polizei ist aber nicht befugt, Sie unter Zwang vorzuführen, ohne eine Anordnung des Gerichtes.

Ich würde aber dieser "Bitte" folge leisten, da es oftmals nicht angenehm ist, morgens um 6 Uhr die Wohnungstür aufgebrochen zu bekommen und im Nachthemd und Handschellen vorbei an den Nachbarn in den Polizeiwagen geschliffen zu werden.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Beitrag ist eine Rechtsberatung.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.05.2006, 15:17
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AW: Vorladung Kripo

Zitat:
Zitat von dr-bolte
Ich würde aber dieser "Bitte" folge leisten, da es oftmals nicht angenehm ist, morgens um 6 Uhr die Wohnungstür aufgebrochen zu bekommen und im Nachthemd und Handschellen vorbei an den Nachbarn in den Polizeiwagen geschliffen zu werden.
Das ist doch genau das, was NICHT passieren kann! Wie Du richtig geschrieben hast, kann die Polizei keine verbindliche Ladung aussprechen. Nur der Richter oder StA darf das, die werden die Ladung aber zuerst schriftlich an den Beschuldigten richten. In dem Schreiben wird zunächst darauf hingewiesen, dass man bei Nichtbefolgen der Ladung zwangsvorgeführt wird.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #4 (permalink)  
Alt 12.05.2006, 16:14
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AW: Vorladung Kripo

Seh ich ganz exakt genau so.
Allerdings wird die Sache ja damit nicht erledigt sein.

Auch wenn jetzt wieder das halbe forum stöhnt, auch falls der fiktive Beschuldigte kein Geld hat und auch wenn die gierigen Anwälte eigentlich doch nicht gemästet werden sollen:

Strafverteidigung ist etwas für Profis, ein Erfolg wird durch die selbständige einlassung des Beschuldigten fast immer erschwert.
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  #5 (permalink)  
Alt 12.05.2006, 17:29
V.I.P.
 
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AW: Vorladung Kripo

Zitat:
Zitat von snud
ein Erfolg wird durch die selbständige einlassung des Beschuldigten fast immer erschwert.
Man ist geneigt hinzuzufügen: "... sofern er schuldig ist"
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  #6 (permalink)  
Alt 12.05.2006, 17:36
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AW: Vorladung Kripo

Wieso? Bei einem Freispruch ist er doch unschuldig
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  #7 (permalink)  
Alt 12.05.2006, 18:34
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AW: Vorladung Kripo

Zitat:
Zitat von Prosecutor
Man ist geneigt hinzuzufügen: "... sofern er schuldig ist"
So optimistisch wäre ich nicht. Auch ein völlig Unschuldiger kann sich um Kopf und Kragen reden bzw. sich verdächtig machen. Und selbst wenn am Ende die Wahrheit gefunden wird: Oft hätte man sich den ganzen Ärger von vonherein ersparen können
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  #8 (permalink)  
Alt 12.05.2006, 18:39
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AW: Vorladung Kripo

Zitat:
Zitat von snud
Auch wenn jetzt wieder das halbe forum stöhnt, auch falls der fiktive Beschuldigte kein Geld hat und auch wenn die gierigen Anwälte eigentlich doch nicht gemästet werden sollen
Wer kann es schon verantworten, das korrupte Juristenpack noch weiterzufüttern?
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  #9 (permalink)  
Alt 13.05.2006, 10:35
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AW: Vorladung Kripo

Zitat:
Zitat von Domingo
So optimistisch wäre ich nicht. Auch ein völlig Unschuldiger kann sich um Kopf und Kragen reden bzw. sich verdächtig machen. Und selbst wenn am Ende die Wahrheit gefunden wird: Oft hätte man sich den ganzen Ärger von vonherein ersparen können
Dieser Fall dürfte sich zahlenmäßig im Promillebereich bewegen.
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  #10 (permalink)  
Alt 16.05.2006, 17:12
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Zitat:
Zitat von Domingo
Das ist doch genau das, was NICHT passieren kann! Wie Du richtig geschrieben hast, kann die Polizei keine verbindliche Ladung aussprechen. Nur der Richter oder StA darf das, die werden die Ladung aber zuerst schriftlich an den Beschuldigten richten. In dem Schreiben wird zunächst darauf hingewiesen, dass man bei Nichtbefolgen der Ladung zwangsvorgeführt wird.
Es kommt darauf an, wie dringlich das ist. Wenn ein Beamter der Polizei das "nein, habe keinen Bock, macht doch Euren Dreck alleine" negativ verstehen könnte, ist es nicht besonders problematisch, dass noch am gleichen Tag ein Haftbefehl erstellt und die Virginia Farm Boys ums bettchen tanzen. es kommt eben darauf an, wie was verpackt wird und ob vielleicht ein, nicht ernst genommenes Polizistenindividuum, welches sowieso schon Komplexte hat, nicht gleich zum alten Schulfreund, dem Staatsanwalt rennt und der dafür sorgt, dass der Haftbefehl unterschrieben wird.

Es ist immer sinnvoll, den eventuell berechtigten Wünschen von dritten nachzukommen. Sollten diese eventuell das Recht per Keule durchsetzen lassen, wird es oftmals teurer oder unangenehmer für einen.

Beispielsweise hat auch kein Schuldner die Pflicht, einen Gerichtsvollzieher in die Wohnung zu lassen. Ich empfehle aber jedem, der mich fragt, den Herrn doch einzulassen oder zumindest einen Termin kurzfristig zu machen, da eine Wohnungsöffnung oder eine Beugehaft einfach nicht schön ist.... :-)
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