Dies ist eine Diskussion zu Vorladung bei der Polizei wegen Betrug im Internet innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Vorladung bei der Polizei wegen Betrug im Internet wahrscheinlich trage ich mein Anliegen nun in der falschen Rubrik rein... Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Entschuldigung und würde mich freuen, wenn es verschoben wird. Nun zur Sachlage. Person A hat eine Vorladung zur Polizei erhalten, da sie wegen des Betruges angezeigt wurde. Sie hat im September 2011 über ein Forum eine Internetwährung verkauft. Sogenannte Klammlose. A hatte zuvor einen Käufer entdeckt, der diese sehr günstig verkaufen wollte. A dachte sich, ok kannst die ja auch teurer verkaufen und ein paar Euro Taschengeld verdienen. Also machte A auch einen Verkaufsthread auf und bat die Internetwährung an. Schnell waren Interessenten da und kauften und überwiesen A das Geld. Leider hat A aber von dem Verkäufer (mit dem guten Preis) nie mehr etwas gehört, also auch nie diese Währung erhalten. (Aber auch kein Geld an ihn überwiesen) So konnte A also seinen Käufern die Währung nicht im Forum überweisen. Da es A gesundheitlich auch noch etwas schlechter ging, hat A es dummerweise schleifen lassen und sich einige Tage nicht gemeldet. (Aber A hatte nie einen Betrugsgedanken. Wurde selber schon über Ebay angeschmiert und hat Geld verloren, also weiß, wie man sich dann fühlt) 3 Wochen später hatten alle ihr Geld wieder auf Ihrem Konto. A hat alles zurückgezahlt. Anscheinend hat A in der Zeit aber jemand angezeigt wegen des Betruges. Es war nie die Absicht von A und A ist auch echt sauer auf sich, dass er sich darum nicht sofort gekümmert hat. Aber es wurde im selben Monat noch überwiesen. Die Anzeige gegen A wurde nun entweder bestehen gelassen von einem User oder er hat vergessen diese zurück zu nehmen. Kann mir einer sagen, was A nun zu erwarten habe? A hat noch nie irgendeinen Mist gemacht oder war auffällig. Nie mit der Polizei in Kontakt gewesen. Würde mich über eure Meinung und Einschätzung sehr freuen. Vielen Dank! Geändert von Leo123 (15.01.2012 um 20:38 Uhr). |
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| AW: Vorladung bei der Polizei wegen Betrug im Internet |
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| AW: Vorladung bei der Polizei wegen Betrug im Internet Eine StrafANZEIGE kann nicht zurückgenommen werden. Sollte es sich daher bei dem Kaufpreis nicht nur um eine geringe Summe gehandelt haben (bis ca. 50€) kommt es auf einen StrafANTRAG (der zurückgezogen werden könnte) nicht an. Um wie viel Geld geht es denn in diesem fiktiven Fall? Auf eine "Vorladung" der POLIZEI muss nicht geantwortet werden. A wollte hier keinen Betrug begehen. Die Polizei wird ihm dies aber vermutlich nicht glauben. Daher sollte A auf gar keinen Fall bei der Polizei aussagen. Was A zu erwarten hat lässt sich schwer sagen, insbesondere ohne dass die Schadenssumme bekannt ist. Es empfiehlt sich für A einen Strafverteidiger aufzusuchen, der kann eine seriöse Prognose abgeben bzw. die Einstellung des Verfahrens beantragen. |
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| AW: Vorladung bei der Polizei wegen Betrug im Internet Hi. Danke für die Antwort. Es geht entweder um 30,- 60,- oder 90,- Euro. Steht auf der Vorladung nicht drauf. Auch nicht wer A angezeigt hat. A wird halt vorgeworfen über das oben genannte Portal betrogen zu haben und dazu soll A sich bei der Polizei äußern. Das ist doch aber wirklich unfair, wenn alles nach 3 Wochen wieder ok gewesen ist. Schon soll man ein Betrüger sein? |
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