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Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht

Dies ist eine Diskussion zu Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 29.11.2011, 17:00
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Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht

Hallo,

mal angenommen, ein Bürger wird rechtskräftig von einem Strafgericht verurteilt, weil bei einem Händler etwas gekauft hat.
Diese Ware wird aber nicht bezahlt sondern verkauft und unterschlagen.

Das Strafgericht würde diese Person verteilen:

Verurteilter A wird aufgegeben:

Den Schaden in Höhe von sagen wir 10.000 € alsbald nach besten Kräften wieder gutzumachen, und zwar durch Zahlung von mindestens 150,00 € monatlich an den Zeugen Max Muster.

Max Muster soll dazu quartalsmäßig den Gerichtsakten mitteilen ob diese Zahlungen getätigt worden sind oder nicht.



Die Überwachung dieses Urteils wird nun an das örtliche Amtsgericht des Verurteilten gegeben.

Das Amtsgericht teilt mit, dass die zuvor geführte Bewährungsaufsicht des Verurteilten A vom hiesigen Gericht übernommen worden ist und das etwaige Anfragen und Mitteilungen an dieses Amtsgericht zu erfolgen haben.

Quartalsmäßig folgen nun seit über einem Jahr Anfragen des Amtsgerichts ein ob der Verurteilte die moantlichen Raten leistet.

Max Muster gibt an das dies nicht der Fall ist.

Schliesslich schreibt die Richterin dem Verurteilten A eine Aufforderung den Schaden wiedergutzumachen wie es das Strafgericht aufgegeben hat und zwar zur Vermeidung des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung.

Der Verurteilte A zahlt aber nicht.

Dennoch passiert seitens des Amtsgerichts rein gar nichts, der Verurteilte kann sich also ins Fäustchen lachen.

Es kommen Anfragen des Amtsgerichts ob der Verurteilte A zahlt.
Max Muster schreibt das dies nicht der Fall ist und fragt wie weiter verfahren werden soll.

Darauf erhält er keine Antwort.

Schliesslich schreibt Herr Muster an die Richterin, in der er wissen möchte ob der Verurteilte A denn schon seine Strafe und die Gerichtskosten bezahlt und damit die Kosten des Staates übernommen hat, ausserdem teilt er mit dass er nun Egebnisse wünscht da der Verurteilte ja nicht zahlt.

Als Antwort erhält er von der Richerin, dass es Max Muster unbenommen bleibt seine Forderungen zivilrechtlich einzuklagen und dass sie nicht berechtigt sei mitzuteilen ob die Strafe des Staates schon beglichen wurde.

Daraufhin schreibt Herr Muster das ihm bewusst ist das er seine Forderungen zivilrechtlich einklagen kann.
Er verweist aber darauf das das Urteil besagt das der Verurteilte monatlich einen gewissen Geldbetrag zu zahlen hat da ansonsten die Strafaussetzung widerrufen wird.
Daher fordert er, dass der Verurteilte in Gewahrsam genommen wird und die Strafaussetzung beendet wird.
Ausserdem möchte er wissen ob dem Verurteilten ein Bewährungshelfer gegeben wurde und wer das ist.

Die Antwort des Gerichts lautet nun:

Das er keinen Bewährungshelfer hat.
Der Verurteilte befindet sich weiterhin nicht in Gewahrsam, die Strafaussetzung wurde nicht widerrufen.

Was kann Max Muster nun tun?
Kann er eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder eine Klage gegen die Richerin einreichen?

Welche Möglichkeiten hätte Herr Muster sonst noch?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 17:09
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AW: Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht

Hat er tatsächlich noch keinen Schuldtitel in der Hand? Dann sollte er das schnellstens in Gang bringen und dann vollstrecken lassen. Ich fürchte aber, er wird dann merken, dass man einem nackten Seemann nicht in die Taschen greifen kann.

Das Gericht als Vollstrecker zu nutzen wird wohl nicht gelingen! Selbst, wenn dieses die Bewährung widerruft - dann ist das Geld ja immer noch nicht da!
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 29.11.2011, 17:16
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AW: Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht

Hallo,

der Verurteilte ist ein ALG II Empfänger der hat überhaupt nichts.
Kann man einen Teil des ALG II pfänden lassen?

Die Frage ist aber ja auch:

Wenn das Geld weg ist ist das schlimm genug, aber laut dem Urteil geht er in den Knast wenn er sich nicht daran hält.
Max Muster will also wenigstens das er einfährt wenn er sein Geld nicht erhält.
Darum kümmert sich das Gericht nicht.

Frage also:

Darf die Richterin das?
Oder ist sie verpflichtet das Urteil zu vollstrecken und den Verurteilten inhaftieren zu lassen?

Begeht die Richerin hier vielleicht einen Rechtsbruch??
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  #4 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 17:32
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AW: Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht

Zitat:
Zitat von andie27 Beitrag anzeigen
Max Muster will also wenigstens das er einfährt wenn er sein Geld nicht erhält.
das ist aber nicht sache von max muster. das ist sache des gerichts.


Zitat:
Darf die Richterin das?
sie tut ja gar nichts! sicher darf sie das. es ist die entscheidung der richterin, ob und wann sie die bewährung widerruft. und das geht max muster nichts an.

Zitat:
Oder ist sie verpflichtet das Urteil zu vollstrecken und den Verurteilten inhaftieren zu lassen?
sie ist nicht verpflichtet eine bewährung zu widerrufen. das liegt im ermessensspeilraum der richterin.

Zitat:
Begeht die Richerin hier vielleicht einen Rechtsbruch??
nein.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 17:39
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AW: Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht

Das heisst also:

Ein Urteil ist ergangen, ein Urteil das besagt das der Schaden gutzumachen ist.
Da er das nicht macht, liegt es also an der Richterin ob er wirklich bestraft wird oder nicht?

Max Muster schaut also in die Röhre und hat keinerlei Handhabe?

Verurteile Verbrecher werden dann also nicht eingesperrt und damit bestraft?

Dann sind wir tatsächlich in einer Bananenrepublik.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 18:01
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AW: Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht

Zitat:
Zitat von andie27 Beitrag anzeigen
Das heisst also:

Ein Urteil ist ergangen, ein Urteil das besagt das der Schaden gutzumachen ist.
das scheint wohl eher eine bewährungsauflage, als ein urteil zu sein. urteile können nur freiheitsstrafe oder geldstrafe umfassen.

Zitat:
Da er das nicht macht, liegt es also an der Richterin ob er wirklich bestraft wird oder nicht?
selbstverständlich.

Zitat:
Max Muster schaut also in die Röhre und hat keinerlei Handhabe?
??? max muster muss seine forderungen zivilrechtlich durchsetzen.

Zitat:
Verurteile Verbrecher werden dann also nicht eingesperrt und damit bestraft?
hier geht es gar nicht um ein verbrechen, sondern um ein vergehen. bei verbrechen werden die strafen nicht mehr zur bewährung ausgesetzt.

Zitat:
Dann sind wir tatsächlich in einer Bananenrepublik.
??? in einer bananenrepublik säßen wir, wenn jeder max muster die rechtssprechung übernehmen könnte.
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  #7 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 18:05
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AW: Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht

Das letzte ist wohl Ansichtssache.
Wenn einer Ware unterschlagen kann für 10.000 € und nichts befürchten muss, dann kann das ja jeder machen.
Wenn die Schuld bewiesen ist und die staatliche Authorität nichts unternimmt. Dann ist das ein Zeichen für eine Banenrepublik!
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  #8 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 21:25
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AW: Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht

Es hieß ja, er soll *nach Kraeften* den Schaden zurueckbezahlen. Wenn er aber kein Geld hat, kann er nichts zurueckbezahlen. Da kann das Betrugsopfer, so sehr es unsere Anteilnahme verdient, nichts machen, egal, wie oft und wie laut es *Bananenrepublik* schreit.

Statt dessen solle der Geschaedigte sich darum kuemmern, endlich mal einen zivilrechtlichen Titel zu erwerben. Der bleibt dann auch 30 Jahre lang gueltig, so dass der Betrueger wieder zur Kasse gebeten werden kann, sobald er wieder zu Geld kommt.
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Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 29.11.2011, 22:06
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AW: Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht

Zitat:
Zitat von andie27 Beitrag anzeigen
Ein Urteil ist ergangen, ein Urteil das besagt das der Schaden gutzumachen ist.
Das ist eben das Missverständnis. Das Urteil besagt nur, dass der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, sonst gar nichts. Die Schadenswiedergutmachung ist, wie zeiten richtig ausgeführt hat, eine Bewährungsauflage, die durch gesonderten Beschluss (der keiner Rechtskraft fähig ist) verhängt wurde. Und bei einem ALG II-Bezieher ist eine Schadenswiedergutmachungsauflage von 150,- € monatlich schlichtweg unzumutbar, von irgendwas muss er ja leben. Deswegen kann die Richterin die Bewährung auch nicht widerrufen, weil ein Auflagenverstoß schuldhaft sein muss.
Max Muster hätte seinen Anspruch rechtzeitig im Adhäsionsverfahren geltend machen sollen, dann hätte die Zahlungsverpflichtung im Urteil gestanden und wäre vollstreckbar gewesen. So muss er halt, wie schon mehrfach gesagt wurde, nochmal zum Zivilgericht gehen und hoffen, dass A in den nächsten 30 Jahren zu Geld kommt.
Domingo and JHS like this.
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Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand.
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  #10 (permalink)  
Alt 30.11.2011, 10:51
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AW: Verurteilter Betrüger zahlt Strafe nicht / Richterin kümmert sich nicht

Zitat:
Zitat von regloh Beitrag anzeigen
Das ist eben das Missverständnis. Das Urteil besagt nur, dass der Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, sonst gar nichts. Die Schadenswiedergutmachung ist, wie zeiten richtig ausgeführt hat, eine Bewährungsauflage, die durch gesonderten Beschluss (der keiner Rechtskraft fähig ist) verhängt wurde. Und bei einem ALG II-Bezieher ist eine Schadenswiedergutmachungsauflage von 150,- € monatlich schlichtweg unzumutbar, von irgendwas muss er ja leben. Deswegen kann die Richterin die Bewährung auch nicht widerrufen, weil ein Auflagenverstoß schuldhaft sein muss.
Max Muster hätte seinen Anspruch rechtzeitig im Adhäsionsverfahren geltend machen sollen, dann hätte die Zahlungsverpflichtung im Urteil gestanden und wäre vollstreckbar gewesen. So muss er halt, wie schon mehrfach gesagt wurde, nochmal zum Zivilgericht gehen und hoffen, dass A in den nächsten 30 Jahren zu Geld kommt.
Dann muss er weniger bezahlen und wenn es nur 50,00 € im Monat sind.
Ich verstehe nur einfach nicht warum jemand zu Bewährung verurteilt wird und wenn er die Auflagen nicht erfüllt, dass er dann nicht eingesperrt wird?

Was für ein Zeichen ist das an einen Habenichts?
Wenn du ALG II beziehst steht dir das sicher zu, nebenbei darfst du noch andere betrügen dafür passiert dir nichts.
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