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Versuchter Diebstahl oder vollendeter Diebstahl?

Dies ist eine Diskussion zu Versuchter Diebstahl oder vollendeter Diebstahl? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 14.02.2011, 18:59
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Versuchter Diebstahl oder vollendeter Diebstahl?

A bricht bei B ein und steck ein Navigationsgerät in seinen Rucksack ein. Als er im Vorgarten steht sieht er B zurückkommen und rennt schnell weg. Dabei fällt ihm das Navigationsgerät unbemerkt aus dem Rucksack.
Vollendeter Diebstahl oder versuchter Diebstahl?

Für den vollendeten Diebstahl spricht, dass er durch das Überführen des Navigationsgerätes in seinen Rücksack, also in seine Gewahrsamsenklave, den bestehenden fremden Gewahrsam gebrochen und neuen begründet hat. Damit war der Diebstahl vollendet, jedoch nicht beendet.
Für einen versuchten Diebstahl spricht, dass das Navigationsgerät B nicht gestohlen wurde und es sich immernoch in seinem Gewahrsamsbereich, wenn auch nicht dort, wo er ursprünglich lag, befindet.

Was davon ist richtig oder ist beides vertretbar?
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  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 22:20
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AW: Versuchter Diebstahl oder vollendeter Diebstahl?

Vertreten kann man (fast) alles. Die Rspr und hM wuerden den vollendeten Diebstahl bejahen, was mE viel besser zu dem Umstand passt, dass der Rucksack nach allgemeiner Anschauung eindeutig zum persoenlichen Bereich eines Menschen gehoert, so dass nur die Polizei ihn ueberhaupt durchsuchen darf. Die ganze Supermarktproblematik ist Dir nehme ich an bekannt. Es waere mE ein Riesenwiderspruch, einerseits das Durchsuchen von Taschen und Rucksaecken, es sei denn durch die Polizei bei ausreichendem Verdacht, zu verbieten, wie der BGH es tut, andererseits aber in einem Fall wie dem vorliegenden den Gewahrsamsbruch zu verneinen.

Zitat:
dass das Navigationsgerät B nicht gestohlen wurde
Doch wurde es: Es wurde der ensprechende Tatbestand vollendet, wie er im 242 StGB enthalten ist. Die umgangssprachliche Definition von "stehlen" spielt in einem jur. Gutachten keine Rolle.

Ciao/Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2011, 22:38
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AW: Versuchter Diebstahl oder vollendeter Diebstahl?

Sehe ich genau so. Einzige was hier schiefgegangen ist, ist die Beutesicherung, aber dies ist eben nur im Nachgang der Tat bzw. der eigentlichen Wegnahme zu sehen.
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