Dies ist eine Diskussion zu Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz und Folgen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz und Folgen Heinz Mustermann arbeitet als selbständiger Personalcoach für einen Bildungsträger und betreut arbeitslose Hartz IV - Empfänger. Der aus Russland stammende Teilnehmer Fiktivkowski erzählt ihm von Problemen mit der Familiengeldkasse. Fiktivkowski hat starke Probleme mit der deutschen Sprache, wirkt hilflos und steigt durch die Thematik nicht durch. Man wirft ihm vor, zu Unrecht Kindergeld bezogen zu haben. Mustermann recherchiert die Sachlage und klärt Fiktivkowski über die (seiner Meinung nach) Rechtslage auf. Dann formuliert Mustermann ihm einen Brief an die Familiengeldkasse. Weiterhin vereinbart er im Namen von Fiktivkowski mündlich mit der Familiengeldkasse eine Ratenzahlung. Fiktivkowski unterschreibt den Brief und schickt ihn ab. Einige Zeit später kommt Post von der Familienkasse. Fiktivkowski wird Betrug vorgeworfen. Das von Mustermann erstellte Schreiben wertet man als Schuldanerkenntnis. Fragen dazu: 1. Hat Mustermann klar gegen das Verbot der Rechtsberatung verstoßen? Welche Folgen hat das / kann das haben? 2. Wenn Fiktivkowski nun strafrechtlich verfolgt wird und Bußgelder auf ihn zukommen. Kann er (bzw sein nun neuer deutsch/russisch-sprechender Anwalt) sich dann an Mustermann halten und einen Schadensersatz fordern? 3. Wäre ebenfalls ein Schadensersatz denkbar, wenn die Prüfung der Sachlage durch den neuen Rechtsanwalt ergibt, daß Fiktivkowski eigentlich das Kindergeld zurecht bezogen hatte und alle Felle aufgrund des von Mustermann erstellten Briefes weggeschwommen sind? Danke im Voraus an alle! Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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