Dies ist eine Diskussion zu Verschwiegenheitspflicht - Verstoß und Folgen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Verschwiegenheitspflicht - Verstoß und Folgen A macht im Rahmen seines Jurastudiums bei der RA-Kanzlei B ein Praktikum. Er unterschreibt blauäugig die Verschwiegensheitsverpflichtung, ohne belehrt zu werden und ohne, dass die einschlägigen Normen (so wie auf der Vorderseite der Erklärung stehend) auf der Rückseite abgedruckt sind. Nun erzählt A dem C: 1) "Mandant D ist bei meinem Arbeitgeber als Mandant und es geht um Mord" 2) "Ein Typ ist Mandant, der hat eine andere Person umgebracht" 3) "Unser Gegner ist Herr X wegen §X StGB" Das ganze fliegt auf. Was hat A zu befürchten? Welche Auswirkungen haben die fehlende Belehrung und die nichtvorhandenen Abdrucke der Einzelnormen auf der Rückseite? Dürfte A das überhaupt rügen oder würde er nicht dadurch gleich wieder eggen die Verpflichtung verstoßen? |
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| AW: Verschwiegenheitspflicht - Verstoß und Folgen Jeweils ein Strafverfahren wegen Geheimnisverrats. Was da auf der Vor- oder Rückseite steht, ist völlig nebensächlich. Ihm fehlt weder der Vorsatz noch das Unrechtsbewussstsein. |
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