Dies ist eine Diskussion zu Verlust des sehvermögens ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Verlust des sehvermögens ? bin auf ein kleines Problem gestossen ![]() "Obwohl alle denkbaren Operationen durchgeführt werden, heilt die erlittene Verletzung nicht vollständig aus. Lediglich mittels einer Kontaktlinse und einer Spezialbrille vermag er Gegenstände und deren Umrisse jedenfalls auf kurze Entfernung zu erkennen. Ohne diese Hilfsmittel wäre nicht einmal das möglich." so nun zu meiner Frage: Ich hab einige Kommentare etc. gelesen, manche gehn von einem Verlust des Sehvermögens aus, wenn dieses auf 1-10% reduziert ist. 1. Mittels Spezialbrille Umrissen erkennen -> ist das eine Reduzierung auf unter 10% ?? 2. geht man beim §226 I 1 1.alt. davon aus ob er MIT oder OHNE Hilfsmittel was erkennt ?? 3. weiss jemand eine Fundstelle die ich zitieren könnte, denn habe noch nichts sinnvolles gefunden, das thema wird meist sehr kurz und knapp abgehandelt DANKE für eure hilfe schonmal !!!! mfG Thomas |
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| ok es hat also keiner bock mir zu antworten, was sehr nett ist! THX! |
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| Zitat:
...... Meine Meinung nach wäre es ein Verbrechen gemäß §226 StGB, weil man dauerhaft an den Augen geschädigt ist. MM nach spielt es auch keine Rolle ob es durch eine Brille besser wird, denn die Behinderung bleibt trotzdem vorhanden und es wird nur wenig besser dadurch. Wie gesagt, meine Meinung. Ich habe nichts passendes parat, musst vielleicht noch ein wenig rummgooglen! |
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| Hallo web1982, Ich hätte schon "Bock" gehabt, Dir zu antworten, doch habe ich im Augenblick weder besonders viel Literatur zur Hand noch übermäßig viel Zeit zur Verfügung. Falls Du es noch nicht gerafft haben solltest: Die Diskussionen in diesem Forum erfolgen auf freiwilliger Basis, und es steht jedem Teilnehmer frei, zu entscheiden, welcher Themen er sich annhemen will. Ein Anspruch auf Antworten besteht nicht, zumal eine qualifizierte Antwort oft längere Recherchen erfordert, und ich persönlich halte lieber meinen Mund, wenn ich keine Zeit dafür habe. (Zu Deienr Frage würde ich spontan so antworten wie StA, habe aber keine Urteile oder so zur Hand). Du brauchst also wirklich nicht pampig zu werden. MfG Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| nein es ist klar das das freiwillig ist, und ihr auch nich für mich literatur lesen sollt. es geht nurum eins: eine ANTWORT ![]() mir hätte es z.b. schon gereicht wenn du z.b. einfach geschrieben hättest, das du es nich weisst etc. das ignorieren von meiner frage sehe ich einfach an als "was willst du denn ?? sone doofe frage zu stelln, die beantworten wir erst garnet" also über ein "sorry das weiss ich auch nich genau", wäre ich auch glücklich gewesen ![]() bis dann Thomas |
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| Hallo web1982, Das Problem ist m.A.n., dass sich in diesem Forum meiner letzten Information zufolge 2.165 Teilnehmer tummeln. Im StR-Forumabteil werden, wenn man wirklich vorsichtig ist, einige 10 mitlesen. Würden nun ALLE eine Antwort schreiben, nur um zu sagen, dass sie nichts wissen... Daher fühle ich mich persönlich nicht verpflichtet, etwas zu posten, wenn ich nichts Wesentliches beizutragen habe. Dass Beiträge unbeantwortet bleiben, ist auch mir passiert, und zwar zirka 100mal. Darüber braucht sich niemand aufzuregen. Es sei denn, ich fange langsam an, als der "Hausherr" des StR-Forums zu gelten, weil ich immer bei Diskussionen dabei bin? Und dass es mir obliege, die neuen "Gäste" zu begrüßen? Eine solche Stellung würde ich mir jedoch nicht einfach anmaßen, sondern darauf warten, dass Sebastian mich damit beauftragt Was Deine Frage angeht: Ich kann im Moment nur in den Tröndle/Fischer schauen, was ich dort finde. Dann melde ich mich wieder. Ciao, Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| huhu danke für deine antwort ![]() habs nun nach 2 tägigem suchen im inet doch gefunden ![]() BayObLG - LG Aschaffenburg 20.4.2004 St RR 165/03 Sehvermögen, schwere Folge, Hilfsmittel Der Verlust des Sehvermögens auf einem Auge im Sinn von § 226 Abs.1 Nr.1 StGB wird nicht dadurch beseitigt, dass durch das Tragen einer Kontaktlinse und einer (beidseitigen) Prismenbrille am verletzten Auge wieder ein Sehvermögen erreicht wird. danke trotzdem Thomas |
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| Zitat:
Na siehste, klappt doch Jetzt haben wir wieder alle was dazugelernt (mein ich jetzt ehrlich, im Bezug auf §226 )!Bis dann! |
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