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Verleumdung. Anzeige gegen Unbekannt?

Dies ist eine Diskussion zu Verleumdung. Anzeige gegen Unbekannt? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 15.01.2012, 15:39
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Verleumdung. Anzeige gegen Unbekannt?

Hallo zusammen, folgende fiktive Geschichte.

Lebensgefährtin beginnt eine Affäre mit ihrem Chef, der Partner findet das heraus. Der Neue hat ebenfalls Familie. Beziehungsdrama also.
Nun will der Neue seine Affäre ganz für sich und versucht diese Frau ganz auf seine Seite zu holen. Die Sache zieht sich über Monate hin.
Vor einiger Zeit wurden angeblich der PC und der Email-Account des Chefs gehackt. Weiterhin gab es auch Beschädigungen an seinem Auto.
Nun erzählt dieser Lover seiner Affäre, dass ein ehemaliger Mitarbeiter ihm gestanden hätte ein Informant gewesen zu sein. Dieser Mitarbeiter hätte also Kontakt zu dem Ex seiner Affäre gehabt und dieser Ex hätte ihm auch erzählt, das er den PC gehackt und auch das Auto beschädigt zu haben.
Der Ex hat aber gar keinen Kontakt zu diesem Mitarbeiter!
Nun wäre es möglich, das dieser Mitarbeiter sich einfach nur wichtig tun will, oder aber der Chef etwas schlechtes über den Ex der Affäre verbreiten will, damit diese nun endlich aus dem gemeinsamen Haus auszieht. Was wohl wahrscheinlicher wäre.
Dieser Mitarbeiter streitet übrigens die Aussagen ab.

Im obigen Fall ginge es nun um Verleumdung und das auch
noch in Bezug auf Straftaten.
Eine Anzeige gegen eine bestimmte Person wäre nicht möglich.
Müsste der Ex nun eine Anzeige gegen unbekannt stellen und alle beteiligten Personen als Zeugen nennen?
Was würde in so einem Fall wohl geschehen und wie ginge das weiter?

Gruß
Antic
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  #2 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 20:36
V.I.P.
 
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AW: Verleumdung. Anzeige gegen Unbekannt?

Zitat:
Zitat von Antic Beitrag anzeigen
Eine Anzeige gegen eine bestimmte Person wäre nicht möglich.
Müsste der Ex nun eine Anzeige gegen unbekannt stellen und alle beteiligten Personen als Zeugen nennen?
Ja.

Zitat:
Was würde in so einem Fall wohl geschehen und wie ginge das weiter?
Es ist wie beim Fussball, man sollte keine Prognosen machen.
Ich wuerde aber, ohne jegliche Gewaehr, auf Einstellung des Verfahrens tippen - bei der Verleumdung wg. Geringfuegigkeit und bei der Sachbeschaedigung am Auto wg. Unmoelgichkeit, den Taeter zu ermitteln.

Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #3 (permalink)  
Alt 16.01.2012, 00:08
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AW: Verleumdung. Anzeige gegen Unbekannt?

Ok, danke schon mal für die Antwort.
Die Sachbeschädigung wäre natürlich schwer nachzuweisen. Der Rest aber eher schon.

Es kommt nun zur Anzeige gegen unbekannt. Die Zeugen sagen aus:

Ehemaliger Mitarbeiter:
"Das habe ich so nicht gesagt, lediglich Vermutungen geäußert"

Der Chef:
"Mein ehemaliger Angestellter hat mir das so gesagt. Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden."

Die Ex:
"Mein Chef hat mir das definitiv so gesagt und ich habe es genauso meinem Ex weiter gegeben."

Auf die Frage "Haben Sie das so weiter erzählt oder nicht?",
sagt der Chef: "Ja schon, aber wie gesagt, evt. habe ich was falsch verstanden."

Die Aussage steht nun und der arme Ex hat somit einen schlechten Ruf. Die Geschichte macht ja eventuell die Runde.
Fakt wäre ja, das der Chef es so weitergegeben hätte.
Reichte ihm in diesem Fall folgendes aus: "Tut mir Leid, habe es falsch verstanden und deshalb falsch weitergegeben..."

Vielleicht geht mir jetzt die Phantasie durch, aber es soll ja etwas komlizierter werden. :-)

Eine weitere Variante kommt später noch.

Antic
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anzeige gegen unbekannt, verleumdung

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