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Verleumdung

Dies ist eine Diskussion zu Verleumdung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.05.2012, 14:56
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Verleumdung

Hallo,

es geht um folgendes Szenario:

Person A und B bilden eine Gemeinschaft, die einen Vertrag mit dem Verein D abgeschlossen haben.

Beide Personen A und B sind nicht Mitglied im Verein D. Benötigen aber die Leistungen des Vereins D, um gewisse Dienstleistungen zu erhalten. Diese Leistungen werden von keinen anderen Anbieter angeboten. Person A,B sind auf den Verein D angewiesen.
Dieser Vertrag besteht seit 2010. Annahme 8 mal wurden die Dienstleistung des Vereins D in Anspruch genommen. Die Rechnungen wurden bis auf eine Ausnahme immer in der Zahlungsfrist bezahlt. Ausnahme: Zahlung sollte innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Zahlung erfolgte da innerhalb von 20 Tagen.

Der Verein D teilt im Mai 2012 nun den Personen A und B mit:
Der Vorstand des Vereins D hat auf einer Sitzung im Januar 2012 beschlossen Leistungen für die Personen A und B nur noch gegen Vorkasse zu gewähren, die sie immer sehr säumig zahlen würden.

Es ist klar, dass ein Vertrag bezüglich Vorkasse etc. geändert werden kann.

Trifft aber die Aussage: immer säumig zahlen den Tatbestand der Verleumdung oder übeler Nachrede?

§ 187 Verleumdung steht ja:
Wer wieder besseren Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet [...] wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften [...]

Die Mitglieder des Vorstandes des Vereins haben ja theoretisch in der Versammlung über das Problem gesprochen. Würde das der Versammlung uas dem § 187 entsprechen?

Dann ist es eindeutig wieder besseren Wissens, denn wenn sich die Verantwortlichen die Unterlagen angesehen haben, dann hätten sie erkennen müssen, dass fast alle Zahlungen fristgerecht stattfanden. 7 von 8 Zahlen sind fristgerecht bezahlt worden. In der Wortwahl "immer sehr säumig zahlen" verstehe ich, dass immer nach dem Zahlungsziel gezahlt wurde.

Person A,B sind auf den Verein D angewiesen. Es gibt große Unstimmigkeiten. Was können A und B tun? Gibt es die Möglichkeit den Verein, die Kassenwartin oder den Vorstand diesbezüglich zu belangen? Oder kann man nur eine Rücknahme der Formulierung erzwingen und das Protokoll einfordern?

Person A,B wollen sich dies nicht mehr bieten lassen.
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Alt 29.05.2012, 16:56
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AW: Verleumdung

Wenn man von jemandem abhängig ist, dürfte es sehr klug sein, strafrechtlich gegen den vorzugehen. Wobei auch materiell der Vorwurf lächerlich ist.
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