Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Verhalten nach einer Anzeige

Dies ist eine Diskussion zu Verhalten nach einer Anzeige innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 20:02
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Verhalten nach einer Anzeige

Guten Tag,

Angenommen eine Person P. ist in eine Schlägerei verwickelt und macht beim Eintreffen der Polizei keinerlei Angaben. P. geht davon aus, dass ein Strafantrag gegen ihn gestellt wurde, weiß es jedoch nicht.

1) Sollte P. von sich aus einen Termin mit der Polizei machen, um seine Version der Dinge nachzureichen, oder sollte er warten bis er Post bekommt? Gibt es für P. eine einfache Möglichkeit herauszufinden, ob ein Strafantrag gestellt wurde?

2) Sollte P, sofern Strafantrag gestellt wurde, einen Anwalt für Strafrecht suchen, oder warten, bis ihm einer zugestellt wird. Wird ihm überhaupt einer zugestellt, wenn er keinen sucht? Macht das einen finanziellen Unterschied?

3) Ist es für P. sinnvoll, zu versuchen, Akteneinsicht zu bekommen, bevor er seine Aussage macht, um zu sehen, wie die Vorwürfe genau lauten? Ist eine solche Akteneinsicht überhaupt möglich?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 21:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Verhalten nach einer Anzeige

Hallo,

1) P. sollte mMn abwarten, bis er Post bekommt. Ich wuesste nicht, wie er vor Abschluss der Ermittlungen in Erfahrung bringen koennte, ob gegen ihn Strafantrag/anzeige gestellt wird, und Aussagen sollte man wohl erst machen, wenn man weiß, was genau einem vorgeworfen wird.

2) Man kann nicht davon ausgehen, dass P. einen Pflichtverteidiger bekommt. Wie gesagt, muss man schon wissen, was ihm vorgeworfen wird und wie hoch die evtl. zu erwartende Strafe ausfallen wuerde.

3) Akteineinsicht wird in der Regel ueber einen Anwalt gewaehrt. Als unverteidigter Beschuldigter kann man Abschriften aus den Akten bekommen. Das wird in diesem Stadium des Verfahrens jedoch noch nicht moeglich sein.

Zuerst wird P. bei der Polizei vorgeladen. Da braucht er nicht hinzugehen und er kann, wenn er doch hingeht, einen Rechtsanwalt mitnehmen. Mehr kann im Augenblick wohl nicht getan werden.

Meint

Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 30.10.2011, 21:26
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Verhalten nach einer Anzeige

Zitat:
Zitat von dawkins Beitrag anzeigen
1) Sollte P. von sich aus einen Termin mit der Polizei machen, um seine Version der Dinge nachzureichen, oder sollte er warten bis er Post bekommt?
warten bis post kommt. vielleicht kommt ja keine. dann kann man sich die aussage besser sparen. sonst kommt es einer selbstanzeige gleich.

Zitat:
Gibt es für P. eine einfache Möglichkeit herauszufinden, ob ein Strafantrag gestellt wurde?
nein.

Zitat:
2) Sollte P, sofern Strafantrag gestellt wurde, einen Anwalt für Strafrecht suchen, oder warten, bis ihm einer zugestellt wird.
wegen einfacher körperverletzung wird ihm normalerweise kein pflichtverteidiger gestellt. dh. wenn er eine anwältin oder einen anwalt möchte, muss er selber organisieren.

Zitat:
Wird ihm überhaupt einer zugestellt, wenn er keinen sucht? Macht das einen finanziellen Unterschied?
einen finanziellen unterschied macht es in so fern nicht, denn auch der pflichtverteidiger muss ja bezahlt werden.

Zitat:
3) Ist es für P. sinnvoll, zu versuchen, Akteneinsicht zu bekommen, bevor er seine Aussage macht, um zu sehen, wie die Vorwürfe genau lauten? Ist eine solche Akteneinsicht überhaupt möglich?
akteneinsicht ist nur mit anwältin oder anwalt möglich. je nach dem, was vorgefallen ist, wie klar oder nicht klar die sache ist, muss man selber entscheiden, ob das sinnvoll ist. wenn sowieso sonnenklar ist, was passiert ist, es reichlich zeuginnen oder zeugen gibt, dann kann man sich das natürlich sparen.

eine aussage bei der polizei ist auch nicht zwingend. dh. man muss keine aussage dort machen.

edit:
domingo, da warst du 2 minuten schneller.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.10.2011, 00:39
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 2
Keine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, dawkins hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Verhalten nach einer Anzeige

Danke für die informativen Antworten.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Verhalten bei unbegründeter anonymer Anzeige beim JA Familienrecht 11.03.2011 22:20
Verhalten vor einer Gerichtsverhandlung Bürgerliches Recht allgemein 29.07.2009 22:44
Wie kann man Schulden eintreiben nach einer Anzeige wegen Betruges? Strafrecht / Strafprozeßrecht 18.10.2008 13:45
Was passiert nach einer anonymen Anzeige.. Strafrecht / Strafprozeßrecht 23.12.2007 21:03
anzeige wegen betrug was kann pasiieren.wie soll a sich verhalten? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 24.09.2007 00:57





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN