Dies ist eine Diskussion zu Verhalten nach einer Anzeige innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Verhalten nach einer Anzeige Angenommen eine Person P. ist in eine Schlägerei verwickelt und macht beim Eintreffen der Polizei keinerlei Angaben. P. geht davon aus, dass ein Strafantrag gegen ihn gestellt wurde, weiß es jedoch nicht. 1) Sollte P. von sich aus einen Termin mit der Polizei machen, um seine Version der Dinge nachzureichen, oder sollte er warten bis er Post bekommt? Gibt es für P. eine einfache Möglichkeit herauszufinden, ob ein Strafantrag gestellt wurde? 2) Sollte P, sofern Strafantrag gestellt wurde, einen Anwalt für Strafrecht suchen, oder warten, bis ihm einer zugestellt wird. Wird ihm überhaupt einer zugestellt, wenn er keinen sucht? Macht das einen finanziellen Unterschied? 3) Ist es für P. sinnvoll, zu versuchen, Akteneinsicht zu bekommen, bevor er seine Aussage macht, um zu sehen, wie die Vorwürfe genau lauten? Ist eine solche Akteneinsicht überhaupt möglich? |
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| AW: Verhalten nach einer Anzeige Hallo, 1) P. sollte mMn abwarten, bis er Post bekommt. Ich wuesste nicht, wie er vor Abschluss der Ermittlungen in Erfahrung bringen koennte, ob gegen ihn Strafantrag/anzeige gestellt wird, und Aussagen sollte man wohl erst machen, wenn man weiß, was genau einem vorgeworfen wird. 2) Man kann nicht davon ausgehen, dass P. einen Pflichtverteidiger bekommt. Wie gesagt, muss man schon wissen, was ihm vorgeworfen wird und wie hoch die evtl. zu erwartende Strafe ausfallen wuerde. 3) Akteineinsicht wird in der Regel ueber einen Anwalt gewaehrt. Als unverteidigter Beschuldigter kann man Abschriften aus den Akten bekommen. Das wird in diesem Stadium des Verfahrens jedoch noch nicht moeglich sein. Zuerst wird P. bei der Polizei vorgeladen. Da braucht er nicht hinzugehen und er kann, wenn er doch hingeht, einen Rechtsanwalt mitnehmen. Mehr kann im Augenblick wohl nicht getan werden. Meint Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Verhalten nach einer Anzeige Zitat:
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eine aussage bei der polizei ist auch nicht zwingend. dh. man muss keine aussage dort machen. edit: domingo, da warst du 2 minuten schneller. |
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