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Vergewaltigung einer Frau durch eine Frau?

Dies ist eine Diskussion zu Vergewaltigung einer Frau durch eine Frau? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2008, 21:51
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Vergewaltigung einer Frau durch eine Frau?

Hi,

mein "Einstand" ist eine Frage zu einem sehr traurigen Thema.
Es geht um den Tatbestand der Vergewaltigung, jedoch bezogen auf eine Frau, die eine andere Frau vergewaltigt haben soll.
Über Dritte habe ich erfahren, dass es angeblich unter zwei Frauen KEINE Vergewaltigung gibt (da keine Penetration mit einem Geschlechtsorgan möglich ist), angeblich haben mehrere Anwälte dies bestätigt.
Ich habe selbst schon etwas recherchiert und dabei rausgefunden, dass der Begriff "Sexuelle Handlung" wohl sehr weit gefasst ist.
Hier also die direkte Frage:
Gibt es Vergewaltigung von Frau an Frau oder ist dies nicht im deutschen Gesetz verankert?
Vielen Dank im Voraus,

BruderSeth
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Alt 13.11.2008, 22:33
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AW: Vergewaltigung einer Frau durch eine Frau?

Auf jeden Fall ist es schon eine sexuelle Nötigung, welche gegen den Willen stattgefunden hat.
Der Begriff Vergewaltigung, ist meiner Meinung sehr dehnbar.

Es ist möglich, daß eine Vergewaltigung unter dem gleichen Geschlecht durchgeführt werden kann.
Die betroffene Frau sollte auf ihr Recht beharren, es müßte von einem Anwalt vertreten werden.

M.E. ist es schon Vergewaltigung, wenn gegen den Willen einer anderen Person, sexuelle Handlungen vollzogen werden mit " Hilfsmitteln "!
__________________
GTR 1000
" Eine Vision ohne Handlung ist ein Traum;
eine Handlung ohne Vision ist ein Alptraum. "
( japanisches Sprichwort )
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Alt 17.11.2008, 18:29
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AW: Vergewaltigung einer Frau durch eine Frau?

Zitat:
§ 177
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

(1) Wer eine andere Person 1. mit Gewalt,
2. durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
3. unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen läßt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
Nach o.g. fettgedruckter Legaldefinition der Vergewaltigung sehe ich kein Problem, daß eine Frau Täterin sein kann.
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Alt 17.11.2008, 20:13
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AW: Vergewaltigung einer Frau durch eine Frau?

So ist es. Es ist nicht notwendig, dass mit dem männl. Geschlechtsteil in den Körper des Opfers eingedrungen wird. Andere Körperteile oder auch Gegenstände erfüllen den Tatbestand des § 177 Abs. 2, Nr. 1 StGB in der 2. Alt. Erforderlich ist hier jedoch noch, dass diese handlung das Opfer auf "besondere Weise erniedrigt". Die Begehung in der 1. Alt ("Beischlaf") ist rechtlich nur zwischen Mann und Frau möglich, da "Beischlaf" im rechtlichen Sinne das Eindringen des männl. Gliedes in die weibl. Scheide meint. Insofern ist diese Tatalternative auch zwischen 2 Männern nicht möglich.
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cheers, JHS
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Alt 17.11.2008, 20:32
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AW: Vergewaltigung einer Frau durch eine Frau?

Zitat:
Zitat von JHS
...da "Beischlaf" im rechtlichen Sinne das Eindringen des männl. Gliedes in die weibl. Scheide meint. Insofern ist diese Tatalternative auch zwischen 2 Männern nicht möglich.
Sicher? Wie nennt man denn bitte das Eindrigen des männlichen Gliedes in das männliche Rektum? "Einschlaf"??? Halte ich für unhaltbar...
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 17.11.2008, 21:22
JHS JHS ist offline
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AW: Vergewaltigung einer Frau durch eine Frau?

Zitat:
Wie nennt man denn bitte das Eindrigen des männlichen Gliedes in das männliche Rektum? "Einschlaf"???
Nein, dass nennt man eine "dem Beischlaf ähnliche Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist" und das erfüllt -wie gesagt- nicht die erste Alternative des § 177, Abs. 2, Nr. 1, sondern die zweite.

Zitat:
Sicher?
Zumindest Tröndle/Fischer [50., 1054, 23] sind sich sicher:

Zitat:
In Abs, II, S. 2, Nr. 1 ist die Vollendung des Beischlafs zwischen heterosexuellen Personen, die den Tatbestand des § 177a.F. StGB bildete, zum Strafzumessungsgrund geworden.
Der § 177(1)a.F. lautete:

Zitat:
Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft.
Weiter in Rn. 23b:

Zitat:
"Der Beischlaf ist mit dem Eindringen des männl. Gliedes in die Scheide vollendet"

[...]

"Auch sonstige Gefahren sexueller Handlungen (wie etwas eine HIV-Infektion) sind keine Spezifika eines Eindringens in den Scheidenvorhof; sie liegen nach gesicherten Erkenntnissen bei anderen beischlafähnlichen Handlungen (Analverkehr) wesentlich näher [...] Der BGH hat sich diesen Bedenken jedoch nicht angeschlossen und an seiner ständigen Rechtsprechung festgehalten.
Auch wenn ich persönlich es ebenfalls nicht mehr für zeitgemäß halte, meint der Begriff "Beischlaf" tatsächlich nur den vaginalen Geschlechtsverkehr zwischen Mann und Frau. Alles andere sind "dem Beischlaf ähnliche Handlungen" bei denen es zur TB-Verwirklichung noch der besonderen Erniedriigung bedarf.
__________________
cheers, JHS
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  #7 (permalink)  
Alt 17.11.2008, 22:40
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AW: Vergewaltigung einer Frau durch eine Frau?

Ich habe keine großen Probleme mit diesem engen Beischlafbegriff, wohl aber mit dem Wort "erniedrigen". Es klingt ja so nach Kanzel und erscheint mir zudem ein bisschen zu unbestimmt fürs Strafrecht.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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Alt 18.11.2008, 18:38
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AW: Vergewaltigung einer Frau durch eine Frau?

ich werf mal so kurz dazwischen:
Vielen Dank für alle Antworten!
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