Dies ist eine Diskussion zu Verdeckungsabsicht oder "nur" sonstige niedrige Beweggründe? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Verdeckungsabsicht oder "nur" sonstige niedrige Beweggründe? A hatte krumme Geschäfte gemacht und zahlreiche Kapitalanleger betrogen. Sein Bruder B, mit dem er sich zerstritten hat, gab der Polizei in München einen anonymen Hinweis. Deshalb nahm Kriminalkommissar K Ermittlungen gegen A auf. A bekam Wind von diesen Ermittlungen und sah seine Einnahmequelle in Gefahr. Er beauftragte deshalb seinen Sicherheitsbeauftragten S damit, den Kriminalbeamten K gleich auf welche Weise zu liquidieren. Meine Frage: Handelt A aus Habgier, mit Verdeckungsabsicht oder aus sonstigen niedrigen Beweggründen? (Ich persönlich tendiere lediglich dazu, sonstige niedrige Bweggründe zu bejahen) Danke im Voraus, mfg, krîZz Geändert von krîZz (25.07.2007 um 18:20 Uhr). |
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| AW: Verdeckungsabsicht oder "nur" sonstige niedrige Beweggründe? Habgier und Verdeckungsabsicht sehe ich ebenfalls.
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| AW: Verdeckungsabsicht oder "nur" sonstige niedrige Beweggründe? Habgier mag man in dem fall diskutieren, das Verhalten als ein Geweinnstreben um jeden Preis noch übersteigernden, abstoßenden Zustand zu subsumieren mag vertretbar sein. Für die Verdeckungsabsicht sehe ich aber im sachverhalt keine Anhaltspunkte, ist ja ein subj. TB-Merkmal. In den Sachverhalt sollte man es tunlichst nicht hineinlesen
__________________ www.schauwienold.de Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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| AW: Verdeckungsabsicht oder "nur" sonstige niedrige Beweggründe? Alles klar, danke. Also werde ich lediglich das TBM der Habgier bejahen und auf sonstige niedrige Beweggründe nicht mehr eingehen, da - soweit ich weiß - das TBM der sonstigen niedrigen Beweggründe nur als Auffangtatbestandsmerkmal fungiert (für den Fall, dass kein anderes Mordmerkmal erfüllt ist, die Tat aber trotzdem besonder verwerflich ist). mfg, krîZz |
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| AW: Verdeckungsabsicht oder "nur" sonstige niedrige Beweggründe? "A bekam Wind von diesen Ermittlungen und sah seine Einnahmequelle in Gefahr. Er beauftragte deshalb seinen Sicherheitsbeauftragten S damit, den Kriminalbeamten K gleich auf welche Weise zu liquidieren." Ich würde hier auch die Habgier bejahen. Er geht schließlich über Leichen, um die Einnahmequelle nicht versiegen zu lassen.
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| AW: Verdeckungsabsicht oder "nur" sonstige niedrige Beweggründe? Bei der Verdeckungsabsicht dürfte ein Problem liegen! Es stellt sich nämlich die Frage, ob Verdeckung noch möglich ist, wenn Ermittlungen bereits aufgenommen worden sind. Ich glaube, dass es hierzu einen Meinungsstreit gibt; problematisch ist es auf jeden Fall.
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| AW: Verdeckungsabsicht oder "nur" sonstige niedrige Beweggründe? Je nach Sachverhaltsausgestaltung wäre auch die Ermöglichungsabsicht denkbar, wenn er mit seinen Betrügereien fortfahren will.
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| AW: Verdeckungsabsicht oder "nur" sonstige niedrige Beweggründe? Ich habe auch Habgier bejaht und Verdeckungsabsicht, wie oben schon mit dem Meinungsstreit thematisiert. Bin mir aber nich nicht ganz klar ob ich es letztendlich bejahne oder ablehnen will . |
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