Dies ist eine Diskussion zu Urkundenfälschung... innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Ich hätte da folgende Frage, wenn in einem Schülerausweis das Datum um 1 Jahr geändert wird, also zb von 1988 auf 1987 was für rechtliche folgen/probleme könnte man da bekommen? Was ist möglich und was ist warscheinlich? Kann man da von einer schwerwiegenden Urkundenfälschung reden? Ich meine es ist doch ein unterschied ob jetzt zb. ein Personalausweis oder ein Schülerausweis geändert wird. MFG Xerox PS: Ich bin 15... |
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| Hi Xerox, Was da passieren kann, weiß ich nicht; auf jeden Fall handelt es sich um keine Urkundenfälschung im Sinne des Strafgesetzbuches, denn Urkundenfälschung ist nur gegeben, wenn jemand Stempel/Unterschrift fälscht, so dass die Urkunde von einer Behörde zu stammen scheint, obwohl das nicht stimmt. Der Tatbestand bezieht sich auf falsche Angabe hinsichtlich des Erlassers einer Urkunde. In Deinem Fall wird aller Wahrscheinlichkeit nach strafrechtlich nichts passieren, höchstens kriegst Du Ärger mit irgendwelcher Behörde (aber daran muss man sich eh gewöhnen...). Ciao Domingo |
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| Klar ist das Urkundenfälschung. Und was noch mehr, häng wesentlich davon ab, was du mit dem Ausweis anstellst. |
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| Wahrscheinlich hat fob doch recht. Die Urkunde ist ja nachträglich abgeändert werden. Wenn der Erlassers in die Urkunde Unsinn schreibt, ist das keine Urkundenfälschung; wenn Du aber sie nachträglich änderst, die Unterschrift/der Stempel aber gleich bleibt, dann dürfte der Tatbestand gegeben sein. Sorry für das Versehen. Ciao, Domingo |
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| Ok, Danke erstmal! Aber wie ich schon fragte: was für rechtliche folgen/probleme könnte man da bekommen? Gruß Xerox Geändert von xerox (18.12.2003 um 21:00 Uhr). |
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| Zivilrechtlich: Div. Schadensersatzforderungen, falls du Schäden verursachst. Strafrechtlich ein Vefahren, womöglich mit Verhandlung und Urteil (wird schon nicht lebenslang werden) "Verwaltungsrechtlich": Ärger mit der Schule, womöglich eine Disziplinarstrafe Ansonsten: Zoff mit deinen Eltern Tipp: Warte doch einfach, bis du 16 bist. |
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| Danke, Hier ein paar fragen: - warum Div. Schadensersatzforderungen? - Verhandlung und Urteil - Das ist nicht dein ernst oder? - Was ist möglich und was ist warscheinlich? Also was wird deiner Meinung nach passieren? Nicht was möglich wäre. Gruß Xerox Geändert von xerox (18.12.2003 um 21:11 Uhr). |
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| Hi Xerox, Zitat:
Vielleicht könntest Du uns Deinen Fall etwas genauer schildern... Ciao Domingo |
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| Zitat:
Also, ich habe einen Ausweis, auf dem ich 1 Jahr älter bin. Diesen Ausweis benutze ich um dort reinzukommen wo eben der Eintritt erst ab 16 ist. Sowas ist ja gang und gebe bei Jugendlichen die die "Magische" 16 noch nicht erreicht haben... Jedenfalls hab ich mir darüber gedanken gemacht, was passieren könnte wenn ich damit, wie auch immer erwischt werde. -soviel dazu! Gruß Xerox |
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| Hallo Xerox, Das wollte ich eben wissen: ob Du tatsächlich erwischt worden bist oder (noch) nicht. Ich schätze, wenn Du erwischt wirst, wird es einen Riesenkrach geben; es hängt wohl auch davon ab, wo Du reinwillst: Wenn Du Dich in 2 Jahren mit deinem Ausweis in einen Nachtclub einschleichst, da könnte es besonders dick kommen . Dass es vor Gericht kommen wird, halte ich für unwahrscheinlich; jedenfalls wirst Du als Jugendlicher nichts Besonderes zu erwarten haben, eher eine "Maßregel", Gefängnis auf keinen Fall. Es wird also viel Krach geben, aber wenig Folgen (im Justizwesen ist es oft so).Ciao Domingo |
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