Dies ist eine Diskussion zu Unverschlüsseltes Wlan innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Unverschlüsseltes Wlan B befindet sich im Nachbarhaus und empfängt mit seinem Ei-Fone das Netzwerk. Er surft nun in diesem Netzwerk. Hat sich B strafbar gemacht? Eine Haftung des Wlan-Betreibers ist nicht gefragt. |
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| AW: Unverschlüsseltes Wlan Is soweit ich das jetzt überblicken kann ne rechtliche Grauzone. Zum einen kann man die Strafbarkeit bejahen, und zwar gem. § 89 S. 1, § 148 Abs. 1 TKG (Abhörverbot). Der WLan Router wird hier als Funkanalage eingestufft, die empfangene Nachricht ist die zugewiesene IP-Adresse. Außerdem könnte noch ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz vor (wiederum aufgrund der IP-Adresse)- Es gibt aber auch Meinungen die die Strafbarkeit verneinen, aufgrund der Tatsache das derjenige der sich einloggt bei einem unverschlüsselten WLan-Netzwerk davon ausgehen kann, dass der Betreiber dieses gerade dafür bereit stellt. Der Surfer kann laut dieser Meinung nur durch das verschlüßel erkennen, das ein "Mitsurfen" nicht gewollt ist! Ob nun der B erkennen konnte, dass das unverschlüsselte Netzwerk, welches ja gerade zum Nutzen durch Dritte gedacht ist, nur an Kunden gerichtet ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden!
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| AW: Unverschlüsseltes Wlan Ich würde aber behaupten, wenn B im Nachbarhaus wohnt, wird er wohl mitbekommen haben, dass das Cafe unverschlüsseltes W-Lan für seine Gäste anbietet. Damit wird sicher außen geworben? Oder B wird schon einmal im Cafe gewesen sein? |
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| AW: Unverschlüsseltes Wlan Von Außen ist nichts erkennbar. Das Netzwerk trägt den Namen des Cafès. B war zuvor nicht Kunde des Cafès. |
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| AW: Unverschlüsseltes Wlan Dann würde ich persönlich in dieser Situation davon ausgehen das dieser "Service" an jederman gerichtet ist und es damit nicht strafbar ist...kann natürlich im Endeffekt der Richter anders sehen!
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