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Unterschlagung und Betrug?

Dies ist eine Diskussion zu Unterschlagung und Betrug? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 19.08.2009, 15:24
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Unterschlagung und Betrug?

Hallo Leute, Ich habe einen Fall den ich schon gelöst habe. Aber man kann sich ja nie sicher sein. Deshalb wollte ich auch andere proffesionelle Meinungen hören.
Ich bedanke mich schon jetzt für eure Hilfe.

Als A seine Kontoauszüge einsieht, bemerkt er, dass Firma F ihm einen Betrag von 1.000 € überwiesen hat. A erkennt sofort den Fehler der F, das Geld hätte der am selben Ort ansässi-gen A-GmbH, mit der A nicht das Geringste zu tun hat, überwiesen werden sollen. A nutzt die Gelegenheit und hebt die 1.000 € sofort ab. Bei der Auszahlung verliest sich Kassierer K der Bank, obwohl die Summe auf dem Auszahlungsformular deutlich geschrieben ist, und blättert A 10.000 € hin. A erkennt den Irrtum, sagt aber nichts und verschwindet mit dem Geld.

Was denkt ihr wo hier der Schwerpunkt liegt?

Ich denke es liegt Unterschlagung gegenüber den Firma vor. Und gegenüber den Bank Betrug vor.
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Alt 19.08.2009, 20:49
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AW: Unterschlagung und Betrug?

Ich denke weder noch. Unterschlagung schon mal gar nicht. Mit der Auszahlung übereignet die Bank A das Bargeld, so dass es für ihn nicht fremd ist. Mit dem Betrug wird es auch eng: Selbst wenn man konstruieren wollte, dass A mit der Abhebung konkludent erklärt, er sei materiell Berechtigter, dürfte es am Irrtum fehlen. Der Schalterbedienstete macht sich vermutlich keine Gedanken über die Berechtigung von Kunden, von ihrem eigenen Konto Geld abzuheben. Und die schweigende Entgegennahme der 10000 ist ein Unterlassen. Woher soll die Garantenpflicht kommen?
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  #3 (permalink)  
Alt 19.08.2009, 21:10
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AW: Unterschlagung und Betrug?

Naja... Wenn der Kassierer nicht nachfragt, seh ich das auch so.
Wenn er fragen würde und A würde entgegnen, er habe die korrekte Summer erhalten, wäre es ein Betrug. Sonst schließe ich mich an.

Unterschlagung sehe ich auch nicht. Glücksfall und fehlende Ehrlichkeit. Aber das ist ja nicht strafbar.
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Alt 19.08.2009, 22:08
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AW: Unterschlagung und Betrug?

Wie?? Dann kommt er straflos davon??

Gegen die Bank kommt Betrug durch Unterlassen in Frage. Er hätte den Bankangestellten doch aufklären müssen, da er ihm mehr geld gegeben hat.

Und wie sieht es mit der Firma aus die ihm fälschlicherweiße geld überweißt?
indem er das Geld abhebt und selber nutzen will, liegt doch unterschlagung vor??
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  #5 (permalink)  
Alt 19.08.2009, 23:06
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AW: Unterschlagung und Betrug?

wie wäre es wenn man § 812 BGB in die Überlegungen mit einbezieht

Nachtrag: sorry wurde ja im Unterforum Strafrecht gepostet
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ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #6 (permalink)  
Alt 20.08.2009, 00:02
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AW: Unterschlagung und Betrug?

Zitat:
Zitat von rudedy
Wie?? Dann kommt er straflos davon??
Es ist eben nicht jedes hässliche Verhalten strafbar.

Zitat:
Gegen die Bank kommt Betrug durch Unterlassen in Frage. Er hätte den Bankangestellten doch aufklären müssen, da er ihm mehr geld gegeben hat.
Wer sagt das? Ich kenne zu § 13 StGB nur die gegenteilige Rechtsprechung: Grundsätzlich keine Garantenpflicht aus Austauschverträgen.

Zitat:
Und wie sieht es mit der Firma aus die ihm fälschlicherweiße geld überweißt?
indem er das Geld abhebt und selber nutzen will, liegt doch unterschlagung vor??
Unterschlagung an Buchgeld ist nicht möglich, und das Bargeld wurde A, wie ich bereits in meiner vorigen Äußerung zu erklären versuchte, übereignet und konnte daher auch nicht mehr unterschlagen werden.
__________________
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Alt 20.08.2009, 12:11
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AW: Unterschlagung und Betrug?

Nach 246 Stgb. Kann eine Unterschlagung nur an beweglichen Sachen erfolgen.Auch wenn der Bankangestellte ihm das Geld überlassen ha,kommt hier eine Unterschlagung in Betracht. Da er dazu verpflicht ist so einen gewalltigen Fehler auf zu zeigen.Macht er das aber nicht und steckt sich wissentlich das Geld ein macht er sich meines erachtens der Unterschlagung strafbar.
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Sorge dich nicht Lebe!
Alle von mir aufgeführten Aussagen sind nicht Rechtsverbindlich und ohne Gewähr.
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Alt 20.08.2009, 12:26
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AW: Unterschlagung und Betrug?

Leute das ist ein teil einer Hausarbeit.....
Der Kerl kann nicht straflos davon kommen....

Danke trotzdem^^ Jetzt habe ich den Knackpunkt und den Schwerpunkt gefunden..:-)
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