Dies ist eine Diskussion zu Unterlassene Hilfeleistung? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Unterlassene Hilfeleistung? |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? A scheint auch noch nie etwas von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) gehört zu haben Die Beleidigung kann hier auch relevant werden ![]() Die Art von A: Anhalten, aussteigen, Verletzten zur Kenntnis nehmen, beleidigen und wegfahren wird sicherlich das anstehende strafrechtliche Verfahren würzen. Siehe § 34 StVO: http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/34-unfall Ob B den Unfall selbst herbeigeführt hat, spielt keine Rolle. |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Zitat:
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Wenn hilfsbereite Dritte zum Geschädigten eilen, entfällt die Erforderlichkeit der Hilfeleistung und § 323c StGB ist nicht erfüllt. |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Zitat:
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Zitat:
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Habe gerade im Kommentar gelesen, dass bei mehreren Personen sich nicht ohne weiteres auf die Hilfeleistung der anderen verlassen werden darf. |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Mag sein, aber du hast uns im Sachverhalt vorgegeben, dass Dritte hilfsbereit zur Hilfe eilen. |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? Ja das stimmt, ich lese gerade Im LeipKo nach und bin ein wenig verwirrt^^ |
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| AW: Unterlassene Hilfeleistung? is jetzt völlig ot, ich wurde blos grad inspiriert. Zitat:
es hat in den 60ern in den usa einen mord an einer frau gegeben, wobei hunderte von menschen die hilfeschreie des opfers über eine halbe stunde lang gehört haben. niemand aber hat die polizei gerufen. die frau wurde gegen 3 uhr morgends vor ihrem haus angegriffen und mit messer schwer verletzt. sie hat sich dann irgendwo in einen durchgang gerettet und weiter um hilfe gerufen, der täter weggelaufen. die anwohner sind zu ihren fenstern geeilt, haben dann gesehen, wie auch bei vielen anderen fenstern die lichter angingen und haben dann alle gemeint, es würde sich schon irgendwer kümmern, das hätten ja jetzt genug meneschen mit bekommen. dann sind sie wieder ins bett. letztlich ging bei der polizei der erste notruf nach über ner halben stunde erst ein, als die schreie dann schon verstummt waren. der täter war nach ner halben stunden zurück gekommen, hat die frau dann mit weiteren messerstichen entgültig umgebracht. auf diesen fall hin hat es eine reihe psychologischer untersuchungen gegeben. und alle zeigen, dass menschen sehr viel eher reagieren, wenn keine anderen potenziellen helfer anwesend sind. wenn menschen aber um dieses phänomen wissen, können sie es bewußt ausgleichen und eben doch helfen. |
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