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Unterlassene Hilfeleistung?

Dies ist eine Diskussion zu Unterlassene Hilfeleistung? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 10:15
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Unterlassene Hilfeleistung?

Person A fährt Person B mit dem Auto an. Person B liegt verletzt am Boden, während hilfsbereite Leute zu B geeilt sind. A steigt aus, geht zu B hin, sagt etwas abfälliges und fährt dann einfach weiter. Wie wird die unterlassene Hilfeleistung hier behandelt, wenn der Unglücksfall selber herbeigeführt wurde? Und entfällt die Erforderlichkeit, weil andere herbeigeeilt sind oder muss A erst Recht helfen wenn er den Fall verursacht hat?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 11:37
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AW: Unterlassene Hilfeleistung?

A scheint auch noch nie etwas von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) gehört zu haben

Die Beleidigung kann hier auch relevant werden

Die Art von A: Anhalten, aussteigen, Verletzten zur Kenntnis nehmen, beleidigen und wegfahren wird sicherlich das anstehende strafrechtliche Verfahren würzen.

Siehe § 34 StVO:
http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/34-unfall

Ob B den Unfall selbst herbeigeführt hat, spielt keine Rolle.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 11:51
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AW: Unterlassene Hilfeleistung?

Zitat:
Zitat von Nordhesse Beitrag anzeigen
A scheint auch noch nie etwas von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) gehört zu haben

Die Beleidigung kann hier auch relevant werden

Die Art von A: Anhalten, aussteigen, Verletzten zur Kenntnis nehmen, beleidigen und wegfahren wird sicherlich das anstehende strafrechtliche Verfahren würzen.

Siehe § 34 StVO:
http://www.juraforum.de/gesetze/stvo/34-unfall

Ob B den Unfall selbst herbeigeführt hat, spielt keine Rolle.
Achso, der Fall passierte auf einem Privatgelände, sodass § 142 wegfällt.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 12:07
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AW: Unterlassene Hilfeleistung?

Wenn hilfsbereite Dritte zum Geschädigten eilen, entfällt die Erforderlichkeit der Hilfeleistung und § 323c StGB ist nicht erfüllt.
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 12:19
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AW: Unterlassene Hilfeleistung?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Wenn hilfsbereite Dritte zum Geschädigten eilen, entfällt die Erforderlichkeit der Hilfeleistung und § 323c StGB ist nicht erfüllt.
Also ist es irrelaevant, dass der A den Unfall verursacht hat?
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  #6 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 12:25
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AW: Unterlassene Hilfeleistung?

Zitat:
Zitat von ksch Beitrag anzeigen
Also ist es irrelaevant, dass der A den Unfall verursacht hat?
Ja.
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  #7 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 13:28
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AW: Unterlassene Hilfeleistung?

Zitat:
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Ja.
Habe gerade im Kommentar gelesen, dass bei mehreren Personen sich nicht ohne weiteres auf die Hilfeleistung der anderen verlassen werden darf.
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  #8 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 13:40
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AW: Unterlassene Hilfeleistung?

Zitat:
Zitat von ksch Beitrag anzeigen
Habe gerade im Kommentar gelesen, dass bei mehreren Personen sich nicht ohne weiteres auf die Hilfeleistung der anderen verlassen werden darf.
Mag sein, aber du hast uns im Sachverhalt vorgegeben, dass Dritte hilfsbereit zur Hilfe eilen.
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  #9 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 14:20
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AW: Unterlassene Hilfeleistung?

Zitat:
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Mag sein, aber du hast uns im Sachverhalt vorgegeben, dass Dritte hilfsbereit zur Hilfe eilen.
Ja das stimmt, ich lese gerade Im LeipKo nach und bin ein wenig verwirrt^^
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  #10 (permalink)  
Alt 09.02.2012, 14:29
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AW: Unterlassene Hilfeleistung?

is jetzt völlig ot, ich wurde blos grad inspiriert.
Zitat:
Habe gerade im Kommentar gelesen, dass bei mehreren Personen sich nicht ohne weiteres auf die Hilfeleistung der anderen verlassen werden darf.
das ist total sinnvoll. das sollte eigentlich auch jeder wissen. in unangenehmen situationen verlassen sich menschen gern auf andere: es sind ja genug leute da, die helfen können, da brauch ich es ja nicht extra.

es hat in den 60ern in den usa einen mord an einer frau gegeben, wobei hunderte von menschen die hilfeschreie des opfers über eine halbe stunde lang gehört haben. niemand aber hat die polizei gerufen. die frau wurde gegen 3 uhr morgends vor ihrem haus angegriffen und mit messer schwer verletzt. sie hat sich dann irgendwo in einen durchgang gerettet und weiter um hilfe gerufen, der täter weggelaufen.

die anwohner sind zu ihren fenstern geeilt, haben dann gesehen, wie auch bei vielen anderen fenstern die lichter angingen und haben dann alle gemeint, es würde sich schon irgendwer kümmern, das hätten ja jetzt genug meneschen mit bekommen. dann sind sie wieder ins bett.

letztlich ging bei der polizei der erste notruf nach über ner halben stunde erst ein, als die schreie dann schon verstummt waren. der täter war nach ner halben stunden zurück gekommen, hat die frau dann mit weiteren messerstichen entgültig umgebracht.

auf diesen fall hin hat es eine reihe psychologischer untersuchungen gegeben. und alle zeigen, dass menschen sehr viel eher reagieren, wenn keine anderen potenziellen helfer anwesend sind. wenn menschen aber um dieses phänomen wissen, können sie es bewußt ausgleichen und eben doch helfen.
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