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UNSCHULDIG ?aber was tun?

Dies ist eine Diskussion zu UNSCHULDIG ?aber was tun? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 22:21
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AW: UNSCHULDIG ?aber was tun?

Zitat:
Zitat von Harebrain Beitrag anzeigen
Genau das ist was Y auch so wundert...
Das einzige was Y sehen konnte, ist, dass der "Detektiv" wahrscheinlich jünger als er war und aufgrund seiner ungenügenden deutschkenntnisse, vor allem in geschriebener Sprache, wohl irgendeinen (oder mehrere) Dreher in seinem Bericht gebracht hatte. Es ist vor allem deswegen aufgefallen, weil einer der Polizisten sich diesen durchgelesen hat, und so einiges an seiner Rechtschreibung bemäkelte. Lustigerweise antwortete der Detektiv darauf tatsächlich, dass er nie besonders gut in der schule war...besonders nicht in deutsch
Aha, also anstatt zu schreiben "Ich habe gesehen das Y nichts gemacht hat" schrieb er "Ich habe genau gesehen, dass der Y den Gegenstand xyz in die Tasche seiner Jacke gesteckt hat"?
Ich denke Freud hätte seine wahre Freude an solchen Rechtschreibfehlern
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #12 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 22:28
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AW: UNSCHULDIG ?aber was tun?

Psychologie hin oder her...unwiderlegbare Tatsache ist nun mal, dass Y nichts in den Taschen hatte. Er wurde von besagtem Detektiv unter Beisein von Person X und einer Angestellten (mit seiner Einwilligung natürlich) durchsucht, da er sowieso nichts zu verbergen hatte. Natürlich ohne Ergebnis. Alles in allem wohl eher eine sehr interessante Anhäufung unvorhersehbarer Ereignisse die Y zum Nachteil gereichen...eher was mit Beigeschmack von Herrn Murphy
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  #13 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 22:33
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AW: UNSCHULDIG ?aber was tun?

Wir fassen mal zusammen was der Staatsanwalt auf dem Tisch hat:
- Die Aussage des Detektivs der sagt, dass Y geklaut hat
- Die Aussage des Y die besagt, dass er was geklaut hat
- Den Ermittlungsbericht der Polizisten der wohl auch sagt, dass Y was geklaut hat

und nun kommt Y und sagt, dass der Detektiv nur schlecht deutsch kann und er ein Blankoformular unterschreiben sollte und die Polizei hinterher einfach was falsches eingefügt hat

Hmmmmmm, also ganz ehrlich, ich glaube nicht das er da vom Haken kommt
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  #14 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 22:41
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AW: UNSCHULDIG ?aber was tun?

Genau das ist es was Y sorgt. Aber an der Schlüssigkeit der Erklärung für diese offensichtliche Fehlinterpretation ist nicht zu rütteln. Deswegen die Frage, ob in einem Gerichtsverfahren die Wahrheit ans Licht kommen würde, oder er schon Aufgrund dieser für ihn unvorteilhaften Zufälle abgestempelt wird. Ich bin zudem überzeugt, dass Zeugenaussagen auf Ys Seite stehen würden.
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  #15 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 22:43
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AW: UNSCHULDIG ?aber was tun?

Also wo da was schlüssig sein soll erschließt sich mir nicht
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  #16 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 22:47
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AW: UNSCHULDIG ?aber was tun?

Nun ja, beweist nicht schon die Tatsache, dass er nichts gestohlen hat, also bei der Durchsuchung nichts bei sich hatte, seine Unschuld. Immerhin befanden sich alle gestohlenen Gegenstände in Xs Handtasche.
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  #17 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 22:52
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AW: UNSCHULDIG ?aber was tun?

Ist das denn irgendwo schriftlich festgehalten?
Dafür bräuchte Y wohl einen Blick in die Akten und ohne Kenntnis der Akten kann man hier auch nicht recht viel mehr sagen.
Nachdem alle Beteiligten, inklusive Y selbst, anfangs gegen ihn ausgesagt haben, stehen seine Karten grad nicht gerade unter einem Glücksstern
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  #18 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 22:56
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AW: UNSCHULDIG ?aber was tun?

Ja das ist wahrlich unschön...also was als nächstes unternehmen? Mit einem Anwalt ein beratendes Gespräch führen?
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  #19 (permalink)  
Alt 20.12.2011, 23:00
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AW: UNSCHULDIG ?aber was tun?

Und was würde passieren, falls ein Verfahren eingeleitet werden würde? Welche zusätzlichen kosten würden auf ihn zukommen?
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  #20 (permalink)  
Alt 21.12.2011, 09:33
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AW: UNSCHULDIG ?aber was tun?

So schlecht sieht es doch gar nciht aus. Maßgeblich sind im Strafverfahren nur die Ergebnisse aus der mündlichen Verhandlung. Der Detektiv wird wohl als Zeuge gehört werden und da muss er erzählen, nicht etwas aufschreiben. Sollte es da Missverständnisse gegeben haben, besteht ja dann die Möglichkeit diese auszuräumen.
Hat die Polizei den Beschuldigten belehrt, als sie zum Einsatzort kamen? Wenn nicht, dann fallen die auch hinten runter. Klar, ein Polizeibeamter belehrt nat. immer, sagt er zumindest vor Gericht. Ob das nur Schutzbehauptungen sind, da kommt man aber manchmal dahinter.
Materiell bleibt zu sagen, dass er hier nicht selbst geklaut haben muss. Eine Teilnahme ist auch möglich. Das läuft häufig so ab, dass der eine die Sicht versperrt und sich der andere im Regal bedient. In einem solchen Fall hat man die Schwierigkeit nicht so, den Teilnehmervorsatz nachzuweisen. Für deinen fiktiven Fall müsste man aber den genauen Tatvorwurf kennen.
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ladendiebstahl, unrecht, unschuldig verurteilt, verfahrensfehler

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