Dies ist eine Diskussion zu UNSCHULDIG ?aber was tun? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| UNSCHULDIG ?aber was tun? Mal angenommen es gäbe ein etwas "exotischeres" Problem. Und zwar würde eine weibliche Person (X) die, einer männlichen Person (Y) nahe steht in Beisein der Person Y beim Ladendiebstahl erwischt. Der Ladendetektiv hat definitiv gesehen und bestätigt, dass Y nichts gestohlen hat, aber hat Y trotzdem in seinem Bericht erwähnt(in welcher Form weiß Y leider nicht). Da Ys Freundin minderjährig ist, wurde die Polizei gerufen die eigentlich nichts gemacht hat außer bei ihren Eltern anzurufen. Daraufhin haben die Polizisten X und Y aus dem Laden begleitet und sie sollten auf der Motorhaube 2 leere Formulare unterschreiben. Sie sagten dazu nur, dass diese auf dem Revier fertig ausgefüllt werden. Das wäre am 15.10. Am 30.11. hat Y einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen in dem Y beschuldigt wird "...im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit...(X) Kosmetikartikel und Damenstrümpfe im wert von 37,97€ entwendet zu haben. Nun soll Y 150€ (im zuge der vereinfachten Verfahrenserledigung) an einen Sozialdienst überweisen obwohl Y nichts gestohlen hat. Y hat sich dazu schon schriftlich der Staatsanwaltschaft gegenüber geäußert worauf Y folgende Antwort bekam: "Ihr Schreiben vom 8.12.2011 habe ich zur Kenntnis genommen. Die von ihnen vorgebrachten Aspekte führen jedoch nicht zu einer Änderung der staatsanwaltschaftlichen Entscheidung vom 10.11.2010, zumal sich aus der Akte ergibt, dass sie den Tatvorwurf des Ladendiebstahls gegenüber den Polizeibeamten zugegeben haben und der Zeuge...(Ladendetektiv) Ihre Tatbeteiligung beobachten konnte." Leider hat Y keine Rechtschutzversicherung und kann sich ein Anwaltshonorar nicht leisten. Y ist 21 und gegen ihn ist noch nie ein Verfahren gelaufen. Kann Y in diesem Fall auf das Rechtssystem vertrauen und es zu einem Verfahren kommen lassen oder geht Y dadurch das Risiko ein nur noch höhere Kosten tragen zu müssen.(übrigens: Person X hat auch Antwort von der Staatsanwaltschaft bekommen und muss 12 Sozialstunden ableisten) Vielen Dank schonmal für hoffentlich viele Antworten! |
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| AW: UNSCHULDIG ?aber was tun? Wenn Y nicht ausreichend Einkommen hat, kann er sich Rahmen von Beratungshilfe (beim Amtsgericht zu beantragen) von einem Anwalt beraten lassen. Grundsätzlich sollte auch erst einmal klar sein, dass man nichts blanco unterschreibt. Das ist reichlich dumm. Weiterhin darf sich Y auch die Ermittlungsakten bei der Staatsanwaltschaft ansehen und mögliche, wahrscheinlich nicht vorhandene Beweise und Aussagen sichten. |
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| AW: UNSCHULDIG ?aber was tun? Y ist Student und hat außer Bafög und Halbwaisenrente kein Einkommen. Wie beantragt er diesen Beistand eines Anwalts? Und angesichts der Situation sei noch hinzugefügt dass er von den Polizeibeamten schon etwas eingeschüchtert und mehr oder weniger überrumpelt wurde. |
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| AW: UNSCHULDIG ?aber was tun? Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: UNSCHULDIG ?aber was tun? Hm...und wie kommt er an diesen Beratungsschein? ...Falls er diesen uberhaupt bekommt... |
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| AW: UNSCHULDIG ?aber was tun? Zitat:
__________________ Zitat:
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| AW: UNSCHULDIG ?aber was tun? Genauer gesagt in die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes. Er soll vorher aber mal anrufen, welche Unterlagen er mitbringen soll (Kontoauszüge, Mietvertrag, BAFöG-Bescheid etc.). |
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| AW: UNSCHULDIG ?aber was tun? Ahh Ok. Habt ihr vielleicht noch eine Meinung zu dem Fall? Was für ein Vergehen könnte ihm allenfalls zur last gelegt werden? Denn er hat ja definitiv nichts gestohlen. Beihilfe vielleicht? Falls ja was für eine Strafe erwartet ihn. Und hat das "falsche Geständnis" bei der Polizei Konsequenzen? Es hat ja eigentlich gar nicht stattgefunden ... |
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| AW: UNSCHULDIG ?aber was tun? Ich frage mich nur, wenn der Detektiv eindeutig gesagt hätte, dass die Person nix geklaut hat, wie kann dann beim Staatsanwalt in der Akte eine gegenteilige Aussage landen?
__________________ Zitat:
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| AW: UNSCHULDIG ?aber was tun? Genau das ist was Y auch so wundert... Das einzige was Y sehen konnte, ist, dass der "Detektiv" wahrscheinlich jünger als er war und aufgrund seiner ungenügenden deutschkenntnisse, vor allem in geschriebener Sprache, wohl irgendeinen (oder mehrere) Dreher in seinem Bericht gebracht hatte. Es ist vor allem deswegen aufgefallen, weil einer der Polizisten sich diesen durchgelesen hat, und so einiges an seiner Rechtschreibung bemäkelte. Lustigerweise antwortete der Detektiv darauf tatsächlich, dass er nie besonders gut in der schule war...besonders nicht in deutsch |
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| ladendiebstahl, unrecht, unschuldig verurteilt, verfahrensfehler |
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