Dies ist eine Diskussion zu Unfallflucht - komplexer Fall.. innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Unfallflucht - komplexer Fall.. Nehmen wir mal an, Fahrer D fährt mit dem Auto seiner Mutter mit Freundin E auf dem Beifahrersitz. Nun streift D auf Grund einer Unaufmerksamkeit ein parkendes Auto am Straßenrand, das er gar nicht wahrgenommen hat. Die Beifahrerin behauptet sich sicher zu sein, dem fremden Auto sei kein Schaden entstanden, nur der Spiegel des Autos von D sei beschädigt. Da D unter Schock steht, fährt er geradeaus weiter und hält erst nach wenigen Minuten an. Dort benötigt er eine Viertelstunde um sich zu beruhigen und seine Mutter wegen des Schades an ihrem Auto anzurufen. Er geht immer noch davon aus, dass dem anderen kein Schaden entstanden ist. Die Mutter des D rät ihm jedoch, zur Unfallstelle zurückzukehren und zu überprüfen, ob nicht doch Schaden am fremden Auto entstanden ist. Als er dort ankommt, ca 45 min nach dem Unfall, ist der Wagen weg. Statt die Polizei zu rufen fährt der völlig überforderte D nach Hause um mit seiner Mutter das weitere Vorgehen zu besprechen. Dabei verfährt er sich und kommt erst zwei Stunden später zuhause an. Inzwischen war die Polizei da und sucht D. Dieser meldet sich daraufin unverzüglich bei der Polizei und zeigt sich selbst an wegen Unfallflucht. Erst dort erfährt er, dass dem anderen ein Schaden von ca 850 entstanden ist. D ist Schüler und verfügt über kein geregeltes Einkommen. Beifahrerin E hat deckungsgleich mit D bei der Polizei den oben geschilderten Hergang ausgesagt. Womit muss D rechnen? Wie hoch könnten Geldbuße und Fahrverbot(Führerscheinentzug?) sein? Womit ist sonst zu rechnen? Versicherungsschutz weg? |
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| AW: Unfallflucht - komplexer Fall.. Wie kann die Beifahrerin sicher sein, dass nichts kaputt ist an dem fremden Wagen, wenn sie den Wagen noch nicht einmal gesehen hat und bestimmt nicht mit schrittgeschwindigkeit vorgefahren wurde. Also für mich hört sich das ganz nach Gefälligkeitsaussage an! Wäre ich ein ganz heißer Staatsanwalt, würde ich der Beifahrerin auch mal eine vorladung schicken!!! |
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| AW: Unfallflucht - komplexer Fall.. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Aussage ohne professionelle Beratung. D hat ausgesagt und war geständig. Läßt sich nichts mehr machen. Also kleine Brötchen backen und auf eine milde Strafe hoffen. Mit viel Glück wird der Fall nach Jugendstrafrecht abgehandelt. Sofortige Unfallregulierung, keine Diskussion über Schadenshöhe und Bücklinge nach allen Seiten. Dann besteht sogar eine geringe Chance, daß das Verfahren eingestellt wird. Auf dem Weg nach Hause verfahren??? Das Argument würde ich nicht unbedingt weiter verfolgen. |
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| AW: Unfallflucht - komplexer Fall.. Ehrlicher Tip, D und E sollten sich der Wahrheit besinnen und zu dem stehen was passiert ist. "Überfordert", "nichts passiert", "auf dem Heimweg verfahren" sind m.E. faule Ausreden. Was man zu tun hat, wenn man einen Unfall baut und welche Konsequenzen eine Fahrerflucht mit sich bringt, lernt man schließlich in der Fahrschule! Wie Snud schon sagte, bei der Wahrheit bleiben und den Bückling nach allen Seiten beginnend mit: Ich habe eine Fehler gemacht und diese auch eingesehen ..............
__________________ Grüße, Peter Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung! |
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| AW: Unfallflucht - komplexer Fall.. Also gut, nehmen wir mal an D sieht alles ein, entschuldigt sich, etc..macht die geforderten Bücklinge.. welche Strafe erwartet ihn mindestens? welche maximal? und wie hoch ist eine Geldbuße "von einem Monatsgehalt" bei einem Schüler, der kein Einkommen außer Taschengeld hat? Unter welchen Umständen wird Jugendstrafrecht angewendet, wenn D knapp älter als 18 Jahre ist? Die "Ausreden" entsprechen wirklich der Wahrheit, das mit dem Verfahren auf dem Weg nach Hause ist ein ganz dummer Zufall gewesen. Dass das vor Gericht nichts hilft, ist klar, aber ich wollte den Fall so schildern, wie er passiert ist. |
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| AW: Unfallflucht - komplexer Fall.. Dechkungsgleiche Aussage, klingt schon etwas anrüchig ehrlich gesagt. Eine Deckungsgleiche Aussage läßt sich auch ziemlich schnell zerreissen, wenn man die Beifahrerin mit rechtlichen Konsequenzen aus einer Gefälligkeitsaussage, aufmerksam macht. Würde nicht darauf aufbauen. Es bleibt bei Unfall- bzw. Fahrerflucht (es sein den Beifahrerin war hochschwanger auf´m Weg ins Krankenhaus), Schock klingt mir auch übertrieben, warscheinlich nur ein riesen Schrecken... Summa summarum: Lieber den Fehler eingestehen und den Bückling machen. Führerscheinentzug? Hmm, gibt es überhaupt noch eine Probezeit???? Versicherungsschutz weg? Nein, höchstens steigende Versicherungsprämien. Geldstrafe ist wohl immer drinnen, abhängig vom Einkommen = Tagessätze, bei Schüler eher gemeinnützige Arbeit = "Sozialstunden" |
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