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Umstrittener Polizei-Einsatz in den USA

Dies ist eine Diskussion zu Umstrittener Polizei-Einsatz in den USA innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 22:04
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AW: Umstrittener Polizei-Einsatz in den USA

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Putativ-Notwehr, und damit bleibt's straffrei.
Das Hells-Angels Urteil ist wirklich sehr lesenswert und sehr gut. Interessant und beängstigend ist auch das Copzone Forum zu dem Thema. Aber die Fälle sind vollkommen verschieden. Wie soll das denn hier Putativnotwehr sein? Es liegt doch tatsächlich ein Angriff vor. Oder meintest du der Polizist nimmt auch beim letzten Schuss noch die Notwehrlage an und "wechselt" zwischendurch von tatsächlicher zu putativer Notwehr? Außerdem gibt es ja auch noch den Putativnotwehrexzess. Straflos muss das Verhalten keineswegs sein. Das es faktisch wohl kaum bestraft werden wird ist eine andere Sache.
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  #12 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 00:21
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AW: Umstrittener Polizei-Einsatz in den USA

Zitat:
Ist Dir schon mal aufgefallen, daß die Beine wesentlich kleinere und schmalere Ziele sind als der Rumpf?
Zum Glück hat man ja dr...äh...zwei davon, man wird schon eins treffen. Aber im Ernst: wenn ihr (mehrheitlich) sagt, dass die Beine so schwer zu treffen sind dann akzeptier ich das mal so.

Zitat:
Man muß auch nicht einen Warnschuß abgeben, wenn man sich dadurch in eine "schlechtere Kampfposition" bringen würde. Lies mal den FAZ-Text zum "Hell's Angels Urteil".
Dass der Warnschuss hier wohl ein zu großes Risiko wäre hatte ich ja schon im Eingangspost eingeräumt. Das Urteil zu dem Hells Angel kenne ich auch und finde den FAZ-Artikel sowie das Urteil nachvollziehbar. (Im Gegensatz zu einigen sehr einseitigen anderen Medienberichten)

Zitat:
Er hätte sich jederzeit wieder umdrehen und den Angriff fortsetzen können.
Naja...wenn er "einfach so" zur Seite gegangen wäre vielleicht, aber die Kugeln hatten ja sichtlich Wirkung gezeigt, und zwar dahingehend, dass der Angreifer nicht mehr in der Lage war, seinen Körper voll zu kontrollieren (er taumelte). Wäre es nicht etwas seltsam anzunehmen, dass er nur Sekundenbruchteile später wieder die volle Kontrolle zurück gewinnt? Spätestens jetzt würde eine Rechtfertigung der Schüsse doch an der Erforderlichkeit scheitern, da im jetzigen Zustand des Angreifers mildere Mittel ausgereicht hätten (man beachte beispielsweise die herzlose Missachtung des armen Hundes). Wobei ich mittleweile zugeben würde, dass die spontane Entscheidung darüber sehr schwer ist, wenn man mit dem Tod konfrontiert wird.

Zitat:
Zitat:
Bei meinem Verhalten müsste er ja auch damit rechnen, dass ich mich sehr bedroht fühle.)
Etwas vereinfacht gesagt: auf Notwehr oder Nothilfe kann sich nicht berufen, wer vorsätzlich und rechtswidrig die Situation herbeigeführt hat, in der die Notwehr erforderlich würde.
Ich verstehe nicht so ganz den Zusammenhang zwischen dieser Einschränkung und meinem Zitat. Inwiefern hätte ich hier einen Angriff herbeigeführt? Zur Klarstellung: ich denke mir diese Verhaltensweise in dem Kontext, dass ich mich durch jemanden bedroht fühle ( Beispiel: ein "Schlägertyp" schaut mich in einer Disko aggressiv an, fragt womöglich noch warum ich ihn anschauen würde). Ich würde mich dann zurückziehen, um einem eventuellen Angriff zu vermeiden und wenn er mir trotz(!!!) meines beschriebenen "defensiven Verhaltens" folgt (was ich als Anzeichen für eine Angriffsabsicht seinerseits deuten müsste und sein Eindringen in meinen direkten Nahbereich wäre Anzeichen dafür, dass es "jetzt losgeht"), dann habe ich sein Verhalten nicht provoziert, im Gegenteil. Willst du auf eine Absichtsprovokation meinerseits hinaus? Dass mein Gegenüber mit meiner Angst rechnen muss habe ich deshalb betont, da er ja hinterher sagen könnte, er habe mir nur ein Bier spendieren wollen. Dass meiner Meinung nach ein Angriff "unmittelbar bevor stand" höre er zum ersten mal

Edit: oder meinst du, dass er sich vorsätzlich in einen (abwehrenden) Angriff begibt, wenn er mir so nahe kommt? Ich habe nicht verstanden, worauf du hinaus willst.

Zitat:
Schlägt der Angreifer dann z.B. die Hände weg und kommt in die Nahdistanz, und ist gleichzeitig ein Schlag oder Schlimmeres zu erwarten, so rechtfertigt das m.E. durchaus eine Notwehrhandlung.
Ich möchte ja in eine Situation, wo ich entweder nicht warten muss, bis er mir gnädigerweise erstmal die Hände wegschlägt (anstatt vielleicht gleich auf die Schläfe zu hauen), oder einfach weggehen kann. Wenn er mir dann dennoch nachläuft kann man mir nicht vorwerfen ich habe die Situation herbeigeführt. Er hat die für mich bedrohliche Situation dadurch geschaffen, dass er mir nachgelaufen ist bis in meinen Nahbereich.
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  #13 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 00:40
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AW: Umstrittener Polizei-Einsatz in den USA

Ernsthaft, diese Diskussion ist zum Teil wirklich lächerlich! Wer von den Leuten die hier so schlau daher reden war schon mal in einer Situation in der sein Leben direkt bedroht war? Meint Ihr denn ernsthaft das das irgendwie mit Normalität auch nur annähernd vergleichbar ist? Man denkt da völlig anders! Das was einem in Ruhe logisch erscheint ist nicht gerade das erste, was einem da in den Sinn kommt.
Auf die Beine schießen, klar, wenn einer mich töten will, dann SENKE ich meine Waffe und versuche ein Ziel zu treffen, das relativ wahrscheinlich den Angreifer nicht aufhalten wird. Ne, wenn man die Möglichkeit hat, dann schießt man sein Magazin leer, damit man wirklich sicher ist!
Ich hab kein Mitleid mit dem Täter in diesem Video, er hat sich das selbst zuzuschreiben! Ich hab aber Mitleid mit dem Polizisten der sein Leben lang damit umgehen muss, dass er so einen A... erschossen hat!

Ich wünsche jedem hier das er niemals in die Situation gerät, in der er WIRKLICHE Todesangst vor einer Person hat, in der er nicht weiß, ob er das nun überleben wird oder ob gleich jemand sein Leben gewaltsam beendet. Glaubt mir, das wird man nicht mehr los, das sitzt unheimlich tief!
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Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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