Dies ist eine Diskussion zu Um Anonymität gebeten innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| AW: Um Anonymität gebeten Für einen Laien ist jedoch nicht so klar ersichtlich, daß die Hürden gaaaaaaaaanz hoch gesteckt sind. Aber nach unseren beiden Kommentaren zur Sache sollte jetzt auch die Rechtslage für den Threadeinsteller ersichtlich sein.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Um Anonymität gebeten Zitat:
Das hilft nun nicht mehr, aber wer von seinem Telefon aus anruft, ist nicht mehr anonym. Eine anonyme Anzeige kann man nicht machen, die Polizei muss aber auch anonymen Hinweisen nachgehen. Im angenommenen Falle bei Vordelikten durchaus plausibel. In unserer modernen Welt gibt es immer noch das Stück Papier. Das ließe sich zwar theoretisch auch ermitteln. Wird aber praktisch nicht unbedingt passieren. Ich erinnere vage einen Fall, wo ein anonymer Hinweis Steuervergehen geschützt wurde und die Gegenseite nicht an Fingerabdrücke auf dem Schreiben kam, weil die Anonymität des Hinweisers geschützt werden sollte. Darauf kann man sich aber nicht verlassen. Alles in den Akten unterliegt der Akteneinsicht und kann damit theoretisch zur Gegenseite gelangen. Ob dann legal oder nicht legal - egal womöglich! ![]() Von daher sollte man einen anonymen Hinweis entweder "sicher" machen oder es lassen oder nicht anonym vorgehen.
__________________ ~ шитт хаппенс? - ерунда! ~ Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage. Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09) |
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