Dies ist eine Diskussion zu Üble Nachrede?! innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Üble Nachrede?! nehmen wir an, aus einer Unterhaltung heraus erzählt eine Person x Herrn A, was Person x über Kollegen (Herrn B) des Herrn A erzählt wurde. Sehr private Dinge, deren Wahrheitsgehalt zu diesem Zeitpunkt reine Spekulation, bzw. nicht nachweisbar ist. Herr A, ein geistig einfach gestrickter Mensch mit einem Hang zum Sensationsgeilen, geht daraufhin in die Firma und beginnt beim Empfang durch jede Abteilung lauthals die "Neuigkeiten" auszupalavern. Herr B erfährt nach drei Wochen von Kollegen aus der Firma unabhängig voneinander davon. Auch, dass Herr A mit dem Übergang zur nächsten Abteilung, "seiner" Story immer noch etwas Pfiff verleihen wollte, indem er einiges immer wieder anders erzählte, dazu dichtete. Der Inhalt blieb im Groben gleich. Nun sieht sich Herr B in seiner Privatsphäre schwer angegriffen, da diese Aktion darauf hinaus lief, den tatsächlich guten Ruf des Herrn B in den Dreck zu ziehen und ihn schlecht zu machen. Herr B überlegt nun, wie er Herrn A gegenüber tritt. Handelt es sich hierbei um Üble Nachrede? Herr A verbreitete das ihm Zugetragene ohne Wahrheitsprüfung. Also meines Erachtens mit dem Vorsatz bewusst einen schlechten Leumund über Herrn B zu erzeugen. Selbst, wenn die Dinge - nichts kriminelles - den Tatsachen entsprächen, aber aus dem Gespräch rein spekulativ diskutiert wurden, hat Herr B das Recht, Herrn A eine mündliche "Verwarnung" auszusprechen, dass er sich im wiederholten Fall rechtliche Hilfe holt? Zudem auch direkte Familienangehörige des Herrn B durch diese Aktion mit in den Dreck gezogen wurden? Inwieweit diese Art der Propaganda die Führungsebene erreicht hat, ist nicht bekannt. Es ist aber davon auszugehen, dass Herr A auch vor Firmenkunden die Grenzen der Privatspäre anderer aus den Augen verliert. In diesem Sinne wäre sein Vorgehen schon geschäftsschädigend. (Nochmals betonend, dass es rein private/familiäre Dinge sind) Viele Grüße Crystal |
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