Dies ist eine Diskussion zu U fährt schwarz... innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| U fährt schwarz... Hätte mal eine Frage an euch zu diesem unten stehenden Fall... Ulrich U ist ein radikaler, politisch aktiver Umweltschützer und Gegner des Automobils. Bei Demonstrationen fordert er immer wieder Politiker auf, bundesweit einen kostenlosen öffentlichen Personennahverkehr einzuführen. Um seinem Protest Ausdruck zu verleihen, zieht er sich nach einer Demonstration in Stuttgart ein T-Shirt an mit der Aufschrift Klimakatastrophe durch das Auto - ich fahre schwarz! und setzt sich damit, unbeobachtet von Kontrolleuren, in die Stuttgarter Straßenbahn, ohne zuvor ein Ticket am Automaten gelöst zu haben. Die Stuttgarter Straßenbahnen sind frei zugänglich; nur sehr selten steigen Kontrolleure ein, um zu überprüfen, ob der Fahrgast einen Fahrschein gelöst hat. Während seiner einstündigen Fahrt durch die Stadt ruft U immer wieder laut: Kostenloses Fahren für alle! Der ihm gegenüber sitzende Fahrgast Gustav G diskutiert mit ihm und verlässt schließlich die S-Bahn. Wie hat sich U strafbar gemacht? Also ich hätte zunächst § 263 I, IV iVm § 248a StGB geprüft -> die Prüfung scheitert meiner Ansicht nach schon an der Täuschungshandlung -> U bekennt sich offen dazu,dass er Schwarzfahrer ist -> also täuscht er nicht über Tatsachen Anschließend würde ich § 265a I Var. 3 prüfen... Hier würde ich im objektiven TB erstmals den Begriff des "Erschleichens" auslegen... Da gibt es verschiedene Ansichten zu... Bin euch für jede Anmerkung dankbar!!! Liebe Grüße, Asley |
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| AW: U fährt schwarz... |
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| AW: U fährt schwarz... Vielen Dank für deinen Tip... !!!Grüße! |
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| ...könntest du mich vielleicht doch bitte aufklären... Verstehe das irgendwie nicht so... |
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| AW: U fährt schwarz... Das venire usw. ist doch Zivilrecht? Starfrechtlich dürfte nichts zu machen sein, denn durch das Wort "erschleichen" und die Systematik (Einreihung unter die Betrugstatbestände) wird wohl klar, dass man sich nur dann gem. §265a strafbar machen kann, wenn man sich den Anschein eines ordnungsgemäßen Fahrgastes gibt. Meint Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: U fährt schwarz... In der juristischen Ausbildung mag der Lösungsweg korrekt und vertretbar sein, hier von keiner Strafbarkeit auszugehen. In der Praxis vorm Kadi wird so ein T-Shirt wenig nützen. Das AG Hannover hat jedenfalls kürzlich so einen Fall mit Geldstrafe belegt .
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: U fährt schwarz... Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: U fährt schwarz... Ja ok, das war Schuldrecht... Aber derselbe Fall... Da gings dann wahrscheinlich nur darum, ob er trotzdem zahlen muss.. |
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| AW: U fährt schwarz... ... Aber durch sein T-Shirt und durch seine Rufe"kostenloses Fahren für alle!" erfüllt er ja gerade nicht die Voraussetzungen des Erschleichens... er macht nämlich nicht den Anschein einer Person, die im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist... Deshalb würde der U sich meines Erachtens nicht gem. § 265a strafbar machen sondern gem. § 124 I wegen Hausfriedensbruch!? Was meint ihr dazu??? Grüße!!! |
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| AW: U fährt schwarz... Na auch Hausfriedensbruch erscheint mir weit hergeholt. Ein Fahrzeug kann mE kein "umfriedetes Besitztum" sein. Bei einer U-Bahn sieht es womöglich anders aus.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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