Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel

Dies ist eine Diskussion zu Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Like Tree4Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 22:26
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 186
100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)  
Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel

Angenommen Polizist A beobachtet durch Zufall in seiner Freizeit eine Straftat (z.B. eine Körperverletzung) und versetzt sich daraufhin in den Dienst. A ist nicht als Polizeibeamter erkennbar sondern in ziviler Kleidung unterwegs, gibt sich jedoch durch lautes Rufen als solcher zu erkennen.
Bei sich trägt A ein privates, als Tierabwehrspray zugelassenes, Pfefferspray. Kann A jetzt, im Rahmen der Verhältnissmäßigkeit etc. dieses Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel einsetzen oder ist auch dieses nur Rahmen der Notwehr/ Nothilfe möglich?
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"

Geändert von Tobeiaes907 (13.11.2011 um 22:27 Uhr). Grund: F
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 23:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel

Ist Polizist A nicht in der Lage die Prügelnden anderweitig auseinander zu bringen?

Prügeln sich die beiden noch und hören nicht mehr auf, trotz Aufforderung des nebenstehenden Polizisten?


Wenn die erste Frage mit nein und die zweite mit ja beantwortet werden kann, dann dürfte der Einsatz wohl gerechtfertigt sein.

Zitat:
§ 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.11.2011, 23:19
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel

Beides dürfte OK sein. Im Dienst tragen die Beamten eh ein Pfefferspray bei sich und ich denke, dass auch ein privat mitgeführtes Tierabwehrspray verwendet werden darf, wenn man keine andere Möglichkeit hat.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 01:05
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel

Zitat:
Zitat von Tobeiaes907 Beitrag anzeigen
Bei sich trägt A ein privates, als Tierabwehrspray zugelassenes, Pfefferspray. Kann A jetzt, im Rahmen der Verhältnissmäßigkeit etc. dieses Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel einsetzen oder ist auch dieses nur Rahmen der Notwehr/ Nothilfe möglich?
Meines Erachtens nur Letzteres.
Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Beides dürfte OK sein. Im Dienst tragen die Beamten eh ein Pfefferspray bei sich und ich denke, dass auch ein privat mitgeführtes Tierabwehrspray verwendet werden darf, wenn man keine andere Möglichkeit hat.
Da muss ich energisch widersprechen. Tierabwehrspray heißt nicht umsonst so. Bei der Notwehr darf man so ziemlich alles einsetzen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, von der Kettensäge bis zum Tierabwehrspray. Wenn es keine Notwehr ist, dann sollte der Beamte zum Reizgasspray mit amtlichen Prüfzeichen greifen.
Lichtboxer likes this.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 04:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel

Die Frage ist also wohl: Welche rechtlichen Konsequenzen fuer den Beamten hat die Tatsache, dass das Notwehrrecht weiter geht als die in den Polizeigesetzen niedergelegten Befugnisse? Das ist doch die alte Frage, wo do Oberlandesgerichte einen Freispruch vom strafrechtlichen Vorwurf, aber eine disziplinarrechtliche Sanktion vorsehen?
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 08:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Da muss ich energisch widersprechen. Tierabwehrspray heißt nicht umsonst so. Bei der Notwehr darf man so ziemlich alles einsetzen, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, von der Kettensäge bis zum Tierabwehrspray. Wenn es keine Notwehr ist, dann sollte der Beamte zum Reizgasspray mit amtlichen Prüfzeichen greifen.
Du musst energisch widersprechen das man ein Tierabwehrspray verwenden darf, wenn man keine andere Möglichkeit in einer Notwehrsituation hat?
Es geht hier doch darum bei einer Körperverletzung einzugreifen. Soll der Beamte da zugucken, weil er eben nix anderes dabei hat? Ich schrieb ja, wenn er keine andere Möglichkeit hat.
Das der keinen Ladendieb einpfeffern darf ist da
Casa likes this.
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 10:18
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Ort: Berlin
Beiträge: 186
100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)100% positive Bewertungen (186 Beiträge, 11 Bewertungen)  
AW: Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel

Zitat:
Zitat von Domingo Beitrag anzeigen
Die Frage ist also wohl: Welche rechtlichen Konsequenzen fuer den Beamten hat die Tatsache, dass das Notwehrrecht weiter geht als die in den Polizeigesetzen niedergelegten Befugnisse? Das ist doch die alte Frage, wo do Oberlandesgerichte einen Freispruch vom strafrechtlichen Vorwurf, aber eine disziplinarrechtliche Sanktion vorsehen?
Genau darum geht es...kann bzw wird der Gebrauch eines nicht dienstlichen Pfeffersprays strafrechtliche bzw. dienstrechtliche Konsequenzen für A haben?
__________________
*NEVER UNDERESTIMATE THE POWER OF STUPID PEOPLE IN LARGE GROUPS*

"Vor Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt!"
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 13:20
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Du musst energisch widersprechen das man ein Tierabwehrspray verwenden darf, wenn man keine andere Möglichkeit in einer Notwehrsituation hat?
Nein!

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Es geht hier doch darum bei einer Körperverletzung einzugreifen. Soll der Beamte da zugucken, weil er eben nix anderes dabei hat?
Vergiss mal das Beispiel, denn das lockt zu sehr auf die Notwehr-Fährte. Als polizeiliches Einsatzmittel taugt ein Tierabwehrspray jedenfalls nichts. Der Beamte würde sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig machen, wie auch jeder andere, der Tierabwehrspray außerhalb der Notwehr einsetzt.

Zitat:
Zitat von Tobeiaes907 Beitrag anzeigen
Genau darum geht es...kann bzw wird der Gebrauch eines nicht dienstlichen Pfeffersprays strafrechtliche bzw. dienstrechtliche Konsequenzen für A haben?
Als Polizist würde ich einfach mal meinen Dienstherren fragen!
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 14:50
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Vergiss mal das Beispiel, denn das lockt zu sehr auf die Notwehr-Fährte.
Es wurde aber nun mal genannt
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 14.11.2011, 15:31
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2009
Ort: NRW
Alter: 40
Beiträge: 5.248
Blog-Einträge: 6
98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)98% positive Bewertungen (5248 Beiträge, 329 Bewertungen)  
AW: Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Es wurde aber nun mal genannt
Das ist richtig. Du hast ja auch richtig gelesen, schätze ich. Zumindest war dir klar, dass es zwei Fälle gibt und nicht nur Notwehr. Der Beispielfall läuft aber auf Notwehr hinaus.
Zitat:
Zitat von Tobeiaes907 Beitrag anzeigen
Kann A jetzt, im Rahmen der Verhältnissmäßigkeit etc. dieses Tierabwehrspray als polizeiliches Einsatzmittel einsetzen oder ist auch dieses nur Rahmen der Notwehr/ Nothilfe möglich?
Zitat:
Beides dürfte OK sein. Im Dienst tragen die Beamten eh ein Pfefferspray bei sich und ich denke, dass auch ein privat mitgeführtes Tierabwehrspray verwendet werden darf, wenn man keine andere Möglichkeit hat.
Dass man das Spray im Notwehrfall verwenden kann und darf, dürfte ja klar sein.
__________________
Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
nothilfe, notwehr, pfefferspray, polizei

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Polizeiliches Führungszeugnis Allgemeines Juristenforum 28.12.2010 18:06
Polizeiliches Führungszeugnis Strafrecht / Strafprozeßrecht 24.10.2009 23:36
BZR Auszüge und polizeiliches FZ Strafrecht / Strafprozeßrecht 06.10.2009 16:53
Polizeiliches Führungszeugnis Strafrecht / Strafprozeßrecht 01.07.2009 19:51





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN