Dies ist eine Diskussion zu Telefonat mitschneiden und veröffentlichen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Telefonat mitschneiden und veröffentlichen bekanntlich ist es ja nur erlaubt ein Gespräch mitzuschneiden und zu verwerten, wenn die Beteiligten dem Zustimmen. Gehen wir aber mal von dem folgenden Fall aus. Diverse Dienstleistungsunternehmen fragen per Sprachcomputer vor einem Gespräch ob Sie das Gespräch mitschneiden dürfen. Impliziert dies nicht auch, dass der Angerufene das Gespräch mitschneiden darf? Der Call-Center Mitarbeiter weiss ja in dem Falle das sein Gespräch aufgezeichnet wird, der Anrufer natürlich auch. Und falls das Gespräch aufgezeichnet werden darf, dürfte das dann auch veröffentlicht werden? Danke |
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| AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen Zitat:
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| AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen Nein, natürlich nicht. Wenn du dich mit einer Operation einverstanden erklärst, darfst du trotzdem nicht dem Chirurgen auch ein Messer in den Bauch rammen. |
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| AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen Hm, also wenn ich meinem Gesprächspartner gestatte ein Gespräch aufzuzeichen, darf ich das selbige Gespräch nicht aufzeichen. Obwohl derjenige weiss das dass Gespräch aufgezeichnet wird. Zwar nicht von mir aber immerhin. Ich sollte also denjenigen nochmals fragen ob ich das Gespräch ebenfalls aufzeichen darf? Danke für die bsiherigen Antworten |
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| AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen Exakt das wäre notwendig.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen Zitat:
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| AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen Danke Euch... |
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| AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen Zitat:
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| aufzeichen, gespräch, mitschneiden, telefonanruf, telefonat |
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