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Telefonat mitschneiden und veröffentlichen

Dies ist eine Diskussion zu Telefonat mitschneiden und veröffentlichen innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 19:11
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Telefonat mitschneiden und veröffentlichen

Hallo Zusammen,

bekanntlich ist es ja nur erlaubt ein Gespräch mitzuschneiden und zu verwerten, wenn die Beteiligten dem Zustimmen.


Gehen wir aber mal von dem folgenden Fall aus.

Diverse Dienstleistungsunternehmen fragen per Sprachcomputer vor einem Gespräch ob Sie das Gespräch mitschneiden dürfen. Impliziert dies nicht auch, dass der Angerufene das Gespräch mitschneiden darf?

Der Call-Center Mitarbeiter weiss ja in dem Falle das sein Gespräch aufgezeichnet wird, der Anrufer natürlich auch.

Und falls das Gespräch aufgezeichnet werden darf, dürfte das dann auch veröffentlicht werden?



Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 19:25
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AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen

Zitat:
Zitat von Muffel100 Beitrag anzeigen
Und falls das Gespräch aufgezeichnet werden darf, dürfte das dann auch veröffentlicht werden?
es darf nicht heimlich aufgezeichnet werden.
Zitat:
siehe § 201 stgb
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
genau daran scheitert es, dass der anrufer ja nicht befugt ist (=ihm nicht erlaubt wurde) aufzunehmen.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 19:59
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AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen

Zitat:
Zitat von Muffel100 Beitrag anzeigen
Impliziert dies nicht auch, dass der Angerufene das Gespräch mitschneiden darf?
Nein, natürlich nicht. Wenn du dich mit einer Operation einverstanden erklärst, darfst du trotzdem nicht dem Chirurgen auch ein Messer in den Bauch rammen.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 21:14
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AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen

Hm, also wenn ich meinem Gesprächspartner gestatte ein Gespräch aufzuzeichen, darf ich das selbige Gespräch nicht aufzeichen. Obwohl derjenige weiss das dass Gespräch aufgezeichnet wird. Zwar nicht von mir aber immerhin.

Ich sollte also denjenigen nochmals fragen ob ich das Gespräch ebenfalls aufzeichen darf?


Danke für die bsiherigen Antworten
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  #5 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 21:17
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AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen

Zitat:
Zitat von Muffel100 Beitrag anzeigen
Ich sollte also denjenigen nochmals fragen ob ich das Gespräch ebenfalls aufzeichen darf?
Exakt das wäre notwendig.
__________________
Gruß

Klaus
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  #6 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 21:17
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Zitat von Muffel100 Beitrag anzeigen
Ich sollte also denjenigen nochmals fragen ob ich das Gespräch ebenfalls aufzeichen darf?
jepp.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.11.2011, 23:50
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AW: Telefonat mitschneiden und veröffentlichen

Danke Euch...
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  #8 (permalink)  
Alt 22.11.2011, 00:04
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Ich sollte also denjenigen nochmals fragen ob ich das Gespräch ebenfalls aufzeichen darf?
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aufzeichen, gespräch, mitschneiden, telefonanruf, telefonat

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