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SV - Situation mit Kampfkunsterfahrung

Dies ist eine Diskussion zu SV - Situation mit Kampfkunsterfahrung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 29.07.2006, 14:22
Boardneuling
 
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SV - Situation mit Kampfkunsterfahrung

Hi
ich hätte mal ne frage und zwar hab ich mal gehört das ich wenn ich in ne sagen wir mal gereizte situation reinkomme das ich dann mein gegenüber immer darüber informieren muss das ich kampfkunst betreibe und das ich wenn ich das nicht tue und es zur schlägerei kommt, das es dann für mich rechtliche konsequenzen geben könnte.
Nun denk ich mir das unter umständen die aussage das ich kampfkunst betreibe den anderen eher reizen könnte und das ich es dort zwecks deeskalation nicht sagen würde.
Falls ich dort dann doch in ne schlägerei komme hätte ich dann was zu befürchten?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2006, 16:13
V.I.P.
 
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AW: SV - Situation mit Kampfkunsterfahrung

Es ist zwar moeglich, den Angreifer als mildestes Mittel vorzuwarnen, aber ich halte das auch fuer wenig erfolgversprechend.
Auf jeden Fall ist es nicht vorgeschrieben. Die Notwehr ist in einer normalen Schlaegereisituation auch ohne Vorwarnung moeglich.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2006, 21:56
V.I.P.
 
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AW: SV - Situation mit Kampfkunsterfahrung

Das scheint einer der verbreiteten Rechtsirrtümer zu sein, auf einer Ebene mit "Verträge sind immer schriftlich" und "Eltern haften für ihre Kinder".......
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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