Dies ist eine Diskussion zu Strafvereitelung Verlobte innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Strafvereitelung Verlobte angenommen eine Verlobte hätte für ihren Verlobten bei der Polizei falsch ausgesagt, die Sache wäre schief gelaufen, man hätte ihn bereits verurteilt. nun hätte sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen Strafvereitelung bekommen. wie sollte sie sich jetzt am besten verhalten... hingehen... nicht hingehen und nur schriftlich mitteilen das die beiden seit mehr als 10 Jahren verlobt sind und sie sich nicht weiter äussert, oder was ist das sinnvollste ? Gruß Geändert von Muster-Mann (04.08.2012 um 12:41 Uhr). |
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| AW: Strafvereitelung Verlobte Gemäß §258 Abs.6 StGB bleibt straffrei, wer als Angehöriger den Tatbestand der Strafvereitelung verwirklicht. Gemäß §11 StGB sind Verlobte "Angehörige" im Sinne des StGB. Einer Vorladung der Polizei zur Aussage braucht niemand Folge leisten. Beschuldigte müssen überhaupt keine Aussagen machen, außer zur Person, auch nicht vor der StA oder vor Gericht. Wer sich auf §258 Abs.6 StGB berufen will, wird aber naturgemäß praktischerweise irgendwann daraufhinweisen, daß er unter die o.a. genannte Rechtsvorschrift fällt...
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Strafvereitelung Verlobte danke soweit. das verfahren gegen den Verlobten ist bereits erledigt, jetzt ermitteln die gegen die Verlobte. sie müsste doch irgendwie der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft mitteilen das sie ihre Aussage für ihren Verlobten gemacht hatte, sie wird ja jetzt der Strafvereitelung beschuldigt. sonst werden doch die Ermittlung gegen die Verlobte nicht einfach eingestellt ? wie also vorgehen ? also irgendwie müssen die erfahren das die beiden Verlobt sind... darum geht's ! nicht das sie dann einen Strafbefehl erhält weil niemand von der Verlobung weiss. Geändert von Muster-Mann (04.08.2012 um 11:18 Uhr). |
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| AW: Strafvereitelung Verlobte @Muster-Mann Nehmen Sie mal das "meine" bei "Verlobte" und die "michs" im Eingangsbeitrag raus, sonst ist der thread schnell gelöscht.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Strafvereitelung Verlobte geändert, sorry. |
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| AW: Strafvereitelung Verlobte Eine Alternative wäre, dass sie zur Vernehmung geht und dort zu Protokoll gibt, dass sie seit X Jahren (also auch bereits zum Tatzeitpunkt) mit dem A verlobt ist und sie daher -selbst wenn sie gelogen hätte- dem Personenkreis des § 258, Abs. 6 StGB unterfallen würde. Weitere Angaben braucht sie nicht zu machen. Alternativ dazu könnte sie das Ganze natürlich auch schriftlich zur Akte reichen, anstatt hinzugehen und es mündlich zu Protokoll zu geben.
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Strafvereitelung Verlobte danke schön ! wenn sie das nur schriftlich machen wollen würde, müsste sie da irgendetwas besonderes beachten ? oder würde ein einfacher Brief in dem sie das der Polizei so mitteilt reichen ? |
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| AW: Strafvereitelung Verlobte Es sollte schon aus dem Brief hervorgehen, dass es sich dabei um eine Aussage zur Sache in dem Verfahren (Aktenzeichen...) handelt. --------------- Absender An Polizeiinspektion XY Betr.: Ermittlungsverfahren wg. Strafvereitelung, AZ: xxxxxx Angaben zur Sache --TEXT-- mit freundlichen Grüßen xxx ___________________________________________
__________________ cheers, JHS |
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| AW: Strafvereitelung Verlobte vielen Dank. |
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| AW: Strafvereitelung Verlobte Aus dem Sachverhalt geht hervor, daß die Verlobte eine 'falsche' Aussage vor der Polizei gemacht hat, um ihren Verlobten vor Bestrafung zu schützten. - Der Hinweis auf § 258 Abs. 6 war korrekt. Frage: Wurde denn eine entsprechende 'falsche' Aussage auch vor Gericht wiederholt? - Dann könnten wir in den Bereich der Aussagedelikte kommen.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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