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Strafregisterverzeichnis, Akten Loeschung

Dies ist eine Diskussion zu Strafregisterverzeichnis, Akten Loeschung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 02.02.2012, 05:08
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Strafregisterverzeichnis, Akten Loeschung

Guten Tag,

eine allgemeine Frage, werden eingestellt Verfahren nach 5. Jahren geloescht?

Vorrausgesetzt Peron A wurde bei einem angeblichen(totaler schwachsinn ) Fahrraddiebstahl erwischt und das Verfahren wurde eingestellt und der Staatsanwalt schreibt, dass beim naechstne Vergehen die Klage nicht fallen gelassen wird, wird bei einer erneuten Anzeige dies irgendwo vermerkt sein?
Was ist den sichtbar fuer die Staatsanwaltschaft?
Sind alle Sachen nach 5 Jahren weg, oder steht es immernoch in irgendeinem Verzeichnis:?
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  #2 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 19:14
JHS JHS ist offline
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AW: Strafregisterverzeichnis, Akten Loeschung

Kommt drauf an, nach welcher Vorschrift einstellt wurde. Einstellungen nach Erwachsenenrecht verschwinden nach 2 Jahren aus dem ZStV, solche nach Jugendrecht erst am 24. Geburtstag aus dem Erziehungsregister. Wenn man also erst 14 war und nach einer JGG-Vorschrift eingestellt wurde, kann der Eintrag auch knapp 10 Jahre Bestand haben.

Bei der Polizei wird im Regelfall 5 bis 10 Jahre gespeichert. Dort gibst es keine genauen Fristen. Bagatellen werden meist nach 5 Jahren gelöscht, wenn in der Zeit nichts neues dazu kam
__________________
cheers, JHS
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