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Strafrecht HA Nr. 2

Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht HA Nr. 2 innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 04.05.2006, 09:48
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Question Strafrecht HA Nr. 2

HY @ all!

Mal angenommen dass C und D spät nachts ein von Skinheads bevozugtes Lokal verlaßen, um mit der S-Bahn nach Hause zu fahren. Als sie hinausgingen, rief ihnen ihr Kumpel Z zu: "Denkt daran, Ausländer und Penner werden aufgemischt!". Als C und D den BAhnsteig erreichten, sahen sie den angetrunkenen Obdachlosen X auf einer Bank schlafen. Sie einigten sich eingedenk der Mahnung des K sogleich, mit ihren Fäusten auf X einzuschlagen. Während sie dies taten, wachte X kurz auf und rief - C erkennend diesem zu: " C, das wirst du bereuen!" Danach verlor er aufgrund weiterer Fausthiebe das Bewußtsein.

Strafbarkeit des C, D und Z?

Helft mir bitte!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.05.2006, 11:40
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Smile AW: Strafrecht HA Nr. 2

Hi :-)

Nah musst du eine Hausarbeit schreiben???
:-)


Also bei Z an Anstiftung zu denken, wäre nach meinem Rechtsverständnis mehr als überzogen. Wüsste jetzt so auf anhieb auch nicht, unter welchen Straftatbestand man das subsumieren sollte, oder könnte, weil da jetzt eine Strafbarkein nach §§ 25 und 26 StGB zu sehen würde ich wie gesagt als zu weitgehend betrachten. Schon allein deswegen, weil Z ja nicht annehmen konnte, dass sie einem "Penner" begegnen. Demach hat Z aus meiner Sicht nicht angestiftet. Vielmehr ist seine Äusserung als eine bumme floskel eines Halbstarken zu werten.
*Bin da aber immer für neue Erkenntnisse dankbar*

Und bei C und D würde ich jetzt der Reihe nach §§ 223, 224 I Nr. 4, i.V.m. 25 ff. StGB prüfen.
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