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Strafrecht

Dies ist eine Diskussion zu Strafrecht innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 26.09.2008, 18:11
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Strafrecht

Hallo

Mal angenommen Person X wurde 2005 wegen Diebstahl verhaftet, hat ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen und 5 Jahre Bewährung bekommen und muss nun eine Summe von 50.000€ an eine Versicherung zurückzahlen.
Person X hat diesen Einbruch aber nicht alleine gemacht sondern mit Person A, die aber noch nie belangt wurde, da Person X darüber geschwiegen hat. Nun möchte Person X, das Person A die Hälfte von der Monatlichen Rate zahlt. Person A macht dieses aber nicht. Nun meine Frage: Kann Person A nocht rechtlich belangt werden, wenn Person X Person A anzeigt oder bei der Polizei meldet????

vilen Dank im vorraus....
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Alt 26.09.2008, 18:21
V.I.P.
 
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AW: Strafrecht

Scheinbar gibts nicht mal mehr die sogenannte "Ganoven-/Gaunerehre"
Nach § 78 StGB ist die Tat noch nicht verjährt; A kann also noch belangt werden.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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