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Strafmaß "Urkundenfälschung"

Dies ist eine Diskussion zu Strafmaß "Urkundenfälschung" innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 24.04.2012, 14:43
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Strafmaß "Urkundenfälschung"

angenommen, A fälscht bzw. verfälscht einen Absatz in einem ärztlichen Bericht. A hat keine Vorstrafen.
Wie hoch könnte das Strafmaß sein?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.04.2012, 15:10
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AW: Strafmaß "Urkundenfälschung"

Zitat:
Zitat von krischi Beitrag anzeigen
angenommen, A fälscht bzw. verfälscht einen Absatz in einem ärztlichen Bericht. A hat keine Vorstrafen.
Wie hoch könnte das Strafmaß sein?
Das hängt vom Status von A ab und dem verfolgten Zweck. Siehe auch §267 StGB.

Verfasst A den Bericht selber und zeichnet dafür verantwortlich, so wäre das keine Urkundenfälschung. Sondern irgendetwas zwischen Falschaussage und schriftlicher Lüge, wobei letztere straffrei bleibt, wenn es nicht "mehr" ist.

Schreibt A den Bericht im Auftrag oder reicht ihn weiter, so kann das durchaus ein "besonders schwerer Fall" von Urkundenfälschung werden, wenn A "seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht". (§267 StGB IV)

Fälscht A den Bericht für eigene Interessen, so hängt es eben davon ab, wie das bestraft wird. Einrahmen und an die Wand hängen sollte straffrei bleiben. Eine "Notlüge" um Ausbildung oder Beruf zu erhalten, würde vermutlich nicht als schwerer Fall gelten. Die Strafe für einen Versicherungsbetrug hinge vom Schaden ab.

Einen nicht "besonders schweren Fall" vorausgesetzt, sind die Aussichten für Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (Bewährung?) wohl nicht so schlecht.
__________________
~
шитт хаппенс? - ерунда!
~

Ornamente, die jemand auf der Mauer seines Nachbarn angebracht hat, die für diesen aber nicht sichtbar sind, berechtigen nicht zu einer Beseitigungsklage.

Amtsgericht München vom 15. Juli 2010 (AZ: 281 C 17376/09)
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