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Strafmaß bei illegalem Glücksspiel (Poker)

Dies ist eine Diskussion zu Strafmaß bei illegalem Glücksspiel (Poker) innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 29.09.2008, 13:27
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Strafmaß bei illegalem Glücksspiel (Poker)

Hallo zusammen,

angenommen gesetzt den Fall, A würde sich an einem illegalem Pokerturnier beteiligen bei Einsatz von sagen wir 25 Eur und Preisgeld insgesamt ca 800 Eur.

Fragen:
1. macht er sich strafbar (denke mal ja)?
2. wie sieht das Strafmaß für Veranstalter und Spieler ungefähr aus?
3. nehmen wir an, die Polizei nimmt eine solche veranstaltung hoch (mit eingeschleusten Spielern oder Videoaufzeichnungen oder was auch immer. Nun würde A einfach behaupten, er wüsste nichts von irgend welchem Geld und hat auch nix bezahlt... Reich dann eine Aussage von Zeugen und oder dem Veranstalter?
4. Ändert sich etwas wenn es um Buy-in von 100 Eur oder gar noch mehr geht?
vielen Dank vorab! und Nein, ich bin nicht A!
Frage ist Fiktiv!

Gruß

Lotuz
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*** Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine Meinung als Privatperson ab ***

".. im Zweifel - einfach nicht hinhören!"
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Alt 29.09.2008, 22:43
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AW: Strafmaß bei illegalem Glücksspiel (Poker)

1. Ja, gem. § 285 StGB. Bis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bis zu 180 TS.

2. Für Veranstalter gem. § 284 Abs. 1 StGB bis zu 2 Jahre Freiheitsstrafe, bei gewerbs- oder bandenmäßiger Begehung von drei Monaten bis fünf Jahre.

3. As Aussage ist höchst unglaubhaft. Natürlich reichen die Zeugenaussagen aus.

4. Das hat Auswirkungen auf die Strafbarkeit und das Strafmaß.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.09.2008, 09:57
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AW: Strafmaß bei illegalem Glücksspiel (Poker)

Na da wäre A ja schön blöd, wenn er sowas machen würde!

Dankeschön, hat mir weitergeholfen!



Gruß

Lotuz
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*** Ich bin kein Jurist und gebe hier nur meine Meinung als Privatperson ab ***

".. im Zweifel - einfach nicht hinhören!"
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