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Strafbefehl Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

Dies ist eine Diskussion zu Strafbefehl Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 06.08.2004, 12:42
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Strafbefehl Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

hallo !

folgender fall:

A wird beschuldigt durch 2 sachlich selbständige handlungen einem amtsträger, der zur vollstreckung von gesetzen, rechtsverordnungen, urteilen, gerichtsbeschlüssen oder verfügungen berufen ist, bei der vornahme einer solchen diensthandlung mit gewalt widerstand geleistet oder ihn dabei tätlich angegriffen zu haben und dabei in einem fall durch dieselbe handlung zugleich vorsätzlich in 2 fällen einen anderen körperlich misshandelt oder an der gesundheit geschädigt zu haben,
strafbar als
2 tatmehrheitliche fälle des widerstandes gegen vollstreckungsbeamte, in einem fall in tateinheit mit 2 tateinheitlichen fällen der vorsätzlichen körperverletzung
gemäß §§ 113Abs. 1, 223 Abs.1, 230 Abs.1 52,53 StGB

körperverletzung:

angeblich soll ein fuss verdreht worden sein und und eine risswunde an der rechte backe und danach hatte der beamte kopfschmerzen

strafe:
insgesamt 110 tagessetze
einzelstrafen:
zu 1 : 90 tagessätze
zu 2 : 40 tagessätze
zu je 29,00 Euro

wie ist das strafmass hoch oder niedrig oder i.o.

danke
gruß stefan
allgäu
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  #2 (permalink)  
Alt 06.08.2004, 12:58
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Darf man erfahren was du überhaupt gemacht hast (aus deiner Sicht, nicht der Brief der StA ) ?
Bist du vorbestraft?
__________________

Alle Angaben ohne Gewähr


In dubio pro reo
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  #3 (permalink)  
Alt 06.08.2004, 19:12
JHS JHS ist offline
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Wenn der Tatvorwurf so zutrifft, ist die Anzahl der Tagessätze IMHO in Ordnung so. Bei Widerstandshandlungen incl. KV an seinen "Dienern" versteht der Staat keinen Spaß. Bei der Höhe des einzelnen Tagessatzes kommt es auf die Höhe Deines Einkommens an. Bei 29,- € müßte Dein Netto 900,-€ oder mehr betragen.
__________________
cheers, JHS
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2004, 22:31
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nettoverdienst ca. 2500€

folgendes hat sich in kurzfassung zugetragen:

A war mit seiner frau feiern, haben auf den rückweg ein gestritten, polizeistreife kam zufällig vorbei.

dann haben sie sofort a und die frau auseinander.
die frau ist ausländerin und hatte angst, a war schwer angetrunken. ein beamter wollte dann von a den ausweis sehen, welchen aber die frau hatte, was a auch dem beamten gesagt hat. in der zeit rief die frau in ihrer landessprache dem a immer wieder zu dass sie angst hätte.
a wollte dann zu seiner frau, der beamte sagte das geht nicht, er will erst den ausweis sehen, a ging dann aber einfach zu seiner frau, als ihm ein beamter festhalten wollte ging er einfach weiter mit dem beamten. bis andere beamte kamen und a in den streifenwagen verfrachten wollten. a hielt sich an einem geländer fest, die beamten zerrten an a konnten ihn aber nicht losmachen.
bis die frau gesagt hat er solle mitgehen, dann hat a losgelassen.
die beamten wollten a dann handschellen anlegen haben es aber nur an einer hand geschafft, die andere hand hat a immer weider weggezogen. bis mehrere beamten kamen so 6 mann und ihm zu boden drückten. am boden dann hielten ihm die beamten fest und mind. einer der beamten hat dann auf ihm eingetreten bis ein zeuge dazwischen ging das er aufhören sollte auf den a einzutreten da dieser ja eh nichts mehr machen konnte.
a hat niemals einen beamten geschlagen was zeugen bestätigen können.
als a dann in der wache ankam wurde er in eine zelle geführt.
dort sah a dass er noch sein handy hatte, und er versuchte seine frau anzurufen um zu sagen es sei alles i.o., aber das sahen dann die beamten und wollten ihm das handy abnehmen, wobei einer der beamten ihm den zeigefinger gebrochen hat. das hat a sofort gemerkt und wollte einen arzt da die hand total schnell angeschwollen ist. was die beamten aber nicht taten erst 3 stunden später bzw. bei schichtwechsel kamen dann andere beamte und die haben dann einen sanitäter geholt, der den a dann sofort mit in ein krankenhaus nahm.

jetzt soll a einen beamten den fuss verdreht haben und ein anderer beamter hat eine risswunde an der wange ?

vorbestraft nein, die beamten hätten eigentlich am vatertag wissen sollen das viel alkohol fließt, und a noch dazu mit seiner frau stritt, also nur verbal keine handgreiflichkeiten oder so. hätten die beamten ihm nur kurz zu seiner frau gelassen wäre alles anders gewesen.

das war es schon.

gruß stefan
allgäu
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  #5 (permalink)  
Alt 06.08.2004, 22:40
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Hast du die Beamten angezeigt? Würde auf jedenfall zum Anwalt gehen und mit ihm gegen die Beamten vorgehen, vorallem wenn Zeugen vorhanden sind!!

Wenn du 2500 Euro netto verdienst, ist die Strafe gering ausgefallen. Wenn du keine Unterhaltsverpflichtungen hast, hätte dir der Richter normalerweise pro Tagessatz ca. 80 Euro "abnehmen" müssen/sollen
__________________

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  #6 (permalink)  
Alt 06.08.2004, 22:49
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A will einfach sich den ärgere mit den beamtenanzeigen, etc. nicht antun, da eh alle beamten gegen ihn aussagen würden ich denke da hackt keine krähe der anderen ein auge aus.

Klar hat a falsch reagiert, aber wer denkt da schon mitten in der nacht daran total betrunken, wenn seine frau angst hat, und a hat wirklich nicht geschlagen. aber ich frage mich wie schaut denn die ausbildung der beamten aus. ich werde doch zu 5, 6 mann einen kerl ruhigstellen können, aber die waren ja nicht mal in der lage A von dem geländer weg zu bringen. ?

na ja mist, da ist A aber froh, dass er nochmal mit einem blauen auge davongekommen ist. dann ist die strafe also i.o.

danke
gruß stefan
allgäu
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Alt 07.08.2004, 08:10
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Stefan :

wenn das Ding noch nicht
rechtskräftig ist, lege
Widerspruch / Einspruch pp. ein.

Je nachdem ob Strafbefehl oder Urteil.


Der Sachverhalt muss in Ruhe dem Gericht
vorgetragen werden.


In ähnlich gelagerten Fällen gab es vor dem
hiesigen Amtsgericht im zweiten Verfahren
eine Verurteilung des Einsatzleiters der
Polizei !
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  #8 (permalink)  
Alt 07.08.2004, 09:38
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Genau! Ich würde hier nicht klein beigeben schon garnicht bei so einem Fall!
Nimm dir ein Anwalt, lass dich beraten und zieh die Sache durch!!!
__________________

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  #9 (permalink)  
Alt 07.08.2004, 17:01
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Wenn Du etwas unternehmen willst, würde ich das auch nur mit Hilfe eines Anwalts machen, und wenn unbeteiligte Zeugen (außer der Frau) bereit sind, vor Gericht auszusagen. Für die Vorfälle auf der Wache wird es wohl keine Zeugen geben?!

Die Chancen kann man von hier aus nur schwer beurteilen. Es gab ja schliesslich wirklich Widerstandshandlungen. Die wurden allerdings von der Polizei unverhältnismäßig hart reflektiert. Aber leider neigen die Gerichte dazu, den Polizeibeamten zu glauben. Es gibt natürl. auch rühmliche Ausnahmen.


Wenn man nur die Strafe an sich betrachtet, ist ein Tagessatz mit 29,- € bei einem Einkommen von 2.500,-€ sehr moderat bemessen. (normal -wie Staatsanwalt schon sagte- wären es 70 -80 Euro)
__________________
cheers, JHS
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  #10 (permalink)  
Alt 07.08.2004, 22:26
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Der Anwalt würde, so würde ich es mir
wünschen, Krxxx heissen und hätte
seinen Sitz in Hannover. Der is zufällig
mein Chef.


Und den Stefan kenn ich "woanders" her......und
liegt mir daher am Herzen.......



Wollte es nur mal erwähnen !



Übrigens Stefan : Danke für die Info !
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