Dies ist eine Diskussion zu Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| A hat am 08.11.08 einen Strafbefehl durch das zuständige Amtsgericht bekommen. Dort wird A vorgeworfen in der Zeit von Anfang September 2003 bis Ende Februar 2007 Betäubungsmittel konsumiert bzw. in Umlauf gebracht zu haben. Genau vorgeworfen wird an mindestens 224 Tagen jeweils 5-6 Gramm Haschis gekauft und konsumiert zu haben. Desweiteren in der Zeit von Anfang April 2005 bis Ende Februar 2007 einmal im Monat jeweils 2-3 Tabletten Ecstasy verkauft zu haben. Zu dieser Strafsache hat A im September eine Vorladung von der Kriminalpolizei bekommen um aich zu der Sache zu äußern. Selbstverständlich hat A diese Sachen nicht zugegeben. Und nun kam dieser Strafbefehl über 2500,00 . Die ganze Angelegenheit stützt sich auf die Zeugenaussage Seiner damaligen Freundin. Sie hat die Trennung wohl nicht verkraftet und dazu anscheinend noch psychische Probleme und ist meines Wissen nach Drogenabhängig. Auf jedenfall weiß A jetzt nicht was er dagegen unternehmen kann. Sicher bin ist A kein Kind von Traurigkeit und hat auch das ein oder andere mal zu Betäubungsmitteln gegriffen oder diese an gute Freunde weiter verkauft. Aber der Richter kann sein Urteil doch nicht auf die Aussage einer einzigen Person stützen, die A nur Schaden zufügen will. A würde jetzt gerne einen Widerspruch gegen dieses Urteil einreichen. A´sgrößte Sorge ist, dass wenn es zum Prozeß kommt, plötzlich noch irgendwelche Zeugen auftreten und er evtl. eine noch höhere Geldstrafe bzw. eine Freiheitsstrafe bekommt. Meine Frage ist nun, was macht man in dieser Situation??? Bezahlen und froh sein das es nicht schlimmer gekommen ist, oder Widerspruch einreichen??? Über eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Wenn möglich schnell Antworten, weil die Frist für den Widerspruch bald abläuft!!! Vielen, vielen Dank! |
| |||
| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Hallo, Zitat:
![]() Man sollte mE immer Einspruch einlegen, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt. Den Einspruch kann man bis zum Ende der Hauptverhandlung jederzeit zurücknehmen.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Zitat:
Da es kein Verbot der reformatio in peius gibt und die Vorwürfe ja - wie vom Verf. vorgetragen - zutreffend sind, denke ich nicht, dass man Einspruch einreichen sollte. Das ist jedoch nur ein abstrakter Rat, der die Einzelheiten des Einzelfalles notwendig außer Acht lassen muss. Und ja: ein Richter kann sich natürlich auf die Aussage einer einzigen Zeugin stützen. |
| |||
| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz In der HV selbst kann man den Einpsruch nur mit Zustimmung der StA zurücknehmen.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Zitat:
Mit Zustimmung der StA, die diese verweigern wird, wenn sie Blut geleckt hat. |
| |||
| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| [QUOTE=Domingo]Hallo, Und was sollen diese Zeugen aussagen? Wovor genau hat A Angst? ![]() QUOTE] Was weiß denn ich. Aber bei der Alten muß man mit allem rechnen. ich bin schon auf die nächste Sache gespannt. Vielleicht nen Banküerfall. Und wenn der Richter ihr diese Story glaubt, glaubt er ihr auch andere Sachen. So sehe ich das zumindestim moment. Is doch aber ne Sauerei. So kann ich ja jetzt auch zu anderen Leuten hingehen sie evtl. um etwas Geld bitten und wenn sie mir das nicht geben, geh ich eben mal fix hin und zeig sie an weil sie drogen konsumiert haben. egal ob´s nu stimmt oder nicht. anscheinend kommt man mit sowas durch. In was für einem Staat leben wir hier eigentlich. |
| |||
| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Zitat:
Außerdem handelt es sich eben um einen Strafbefehl, da wird die Anklage eben nur summarisch geprüft. Dem Beschuldigten steht es ja frei, Einspruch einzulegen. Ist A nun schuldig oder nicht? Aus Deinem Eingangsposting schien es so, als würden die Anklagepunkte zutreffen, ja als könnten durch eine Hauptverhandlung weitere Rechtsbrüche ans Licht kommen.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Zitat:
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
| |||
| AW: Strafbefehl wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Einspruch gegen Strafbefehl wegen 201 Abs. 3 und 240 Abs. 1 | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 27.10.2009 19:01 |
| Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz | Betäubungsmittelrecht | 19.01.2009 08:02 |
| Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz | Betäubungsmittelrecht | 14.11.2008 21:17 |
| Strafbefehl wegen Verstoß gegen BtMG | Betäubungsmittelrecht | 19.10.2008 19:45 |
| Vorladung wegen Verstoß gegen das BTM | Betäubungsmittelrecht | 06.05.2008 22:44 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios