Dies ist eine Diskussion zu Strafbefehl ohne Rechtsfolgen rechtskräftig? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
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| Strafbefehl ohne Rechtsfolgen rechtskräftig? Person A erhebt gegen diesen Strafbefehl keinen Einspruch, sodass dieser nach Ablauf der Frist rechtskräftig wird. Nun erhält Person A vom Gericht einen neuen Strafbefehl, diesmal mit Rechtsfolgen und dem Hinweis, dass der vorangegangene Strafbefehl keine Festsetzung von Rechtsfolgen enthält, und somit unwirksam sei. Kann ein rechtskräftiger Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft als unwirksam erklärt werden, weil ihrerseits Fehler gemacht wurden, sprich in der Urkunde etwas vergessen wurde? Danke |
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| AW: Strafbefehl ohne Rechtsfolgen rechtskräftig? Das ist mal ein wirklich spannender Fall. Meine vorläufige Meinung dazu: Ein Strafbefehl ohne Rechtsfolgen ist ein rechtliches "Nullum", also unwirksam, so dass in derselben Sache ein zweiter erlassen werden durfte. Lasse mich aber auch gern vom Gegenteil (Strafklageverbrauch durch den ersten rechtskräftigen Strafbefehl) überzeugen. Was sagen die forenbekannten StPO-Experten (wer sich angesprochen fühlt, ist gemeint) dazu?
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
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| AW: Strafbefehl ohne Rechtsfolgen rechtskräftig? Die Dogmatik zum Nichturteil und nichtigen Urteil ist verworren und unpräzise. Für die Fallgruppe der gesetzesfremden Rechtsfolge wird aber in der Literatur mehrheitlich Unwirksamkeit angenommen und der BGH hat das 1954 auch einmal in einem obiter dictum gutgeheißen. Entsprechend käme ich hier gleichfalls zum nichtigen Strafbefehl. |
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| AW: Strafbefehl ohne Rechtsfolgen rechtskräftig? Habe dazu folgendes in früheren Foreneinträgen gefunden: Zitat:
OLG Düsseldorf MDR 1984, 690; AID Wäre es ratsam in so einem Fall gegen den zweiten Strafbefehl Einspruch einzulegen? |
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| aufhebung, rechtsfolge vergessen, strafbefehl |
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