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Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse

Dies ist eine Diskussion zu Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2008, 20:54
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Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse

Hallo,

angenommen eine StA verfolgt eine Lapallie durch einen Strafbefehl ohne eine Begründung für das öffentliche Interesse anzugeben. Kann man gegen den rechtskräftig gewordenen Strafbefehl nachträglich klagen (wo?), weil kein wirkliches begründetes öffentliches Interesse vorliegt? Ist der Strafbefehl überhaupt rechtskräftig?

Gruß aus Bremen
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2008, 21:32
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AW: Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse

http://de.wikipedia.org/wiki/Besonde...ches_Interesse
Zitat:
Nach herrschender Ansicht ist das besondere öffentliche Interesse eine Beurteilungsfrage im Ermessen der Staatsanwaltschaft.
Zitat:
Ist der Strafbefehl überhaupt rechtskräftig?
Wird innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kein Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, so gilt dieser als rechtskräftiges Urteil und ist damit vollstreckbar.
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

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  #3 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 00:41
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AW: Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse

Jo, so ist es. Die StA kann einfach entscheiden, und wenn sie einen Strafbefehl für nötig erachtet, so ist dagegen nichts zu machen. Es steht nämlich im Ermessen der StA, ob sie Anklage erhebt - hat sie aber Anklage erhoben, so ist dieser Beschluss nicht merh anzufechten. Der Beschuldigte hat hier nur noch die Möglichkeit, entweder auf Freispruch zu plädieren oder sich verurteilen zu lassen.

Ciao,

Domingo
__________________
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"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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  #4 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 15:26
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AW: Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse

Faselppopasel.

Der Strafbefehl ist rechtskräftig, dem steht sogar das Fehlen des öffentlichen Interessen nicht entgegen(wobei wir dies nicht beurteilen können, weil der TE nur behauptet, es handle sich um eine Lappalie - eine kleine sexuelle Nötigung etwa). Damit kann man nichts mehr tun außer die Strafe bezahlen.
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"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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Alt 20.11.2008, 17:30
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AW: Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse

Zitat:
Zitat von BeneQ
Nun ja, man könnte schon überlegen, ob die StA nicht evtl. durch Art. 3 I GG iVm der jeweiligen internen Dienstvorschrift verpflichtet ist, eine Klage zu erheben.

EDIT: bzw. nicht zu erheben.

Das ist wurscht, sobald sie das ÖI bejaht hat, ist wirksam Klage erhoben. Selbst wenn es ermessensfehlerhaft war.
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  #6 (permalink)  
Alt 20.11.2008, 21:58
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AW: Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse

Zitat:
Zitat von Defendant
Faselppopasel.

Der Strafbefehl ist rechtskräftig, dem steht sogar das Fehlen des öffentlichen Interessen nicht entgegen(wobei wir dies nicht beurteilen können, weil der TE nur behauptet, es handle sich um eine Lappalie - eine kleine sexuelle Nötigung etwa). Damit kann man nichts mehr tun außer die Strafe bezahlen.
Also das mit der Lappalie kommt sogar von der zuständigen Richterin (Beleidigung in einem Nachbarschaftskrieg), die zwar, warum auch immer, das besondere ÖI bejaht hat, aber auch nach dem Widerspruch eine Einstellung befürwortet hat. Die StA hat aber auf eine Verhandlung behaart.

Normalerweise sollte man der StA dankbar sein, dass sie überhaupt mal etwas getan hat. Dafür werden dann Delikte wie gefährliche Körperverletzung, Hausfriedensbruch, wirklich schwerer Beleidigung und Sachbeschädigung eingestellt, weil angeblich KEIN ÖI vorliegt.

Ich kann und will so etwas nicht verstehen, dass man bei wirlichen Straftaten nichts tut und bei Lappalien auf eine Verhandlung behaart. D.h. je nachdem an welchen Rechtspfleger man gelangt, gibt es ein ÖI oder mal auch nicht. Kann man das nicht juristische Willkür nennen?

Übrigens die Frage an die StA nach demGrund für das besondere ÖI in diesem ach so schwerwiegenden Strafbestand, obwohl schon Anwälte tätig waren und die Anschuldigung mehr als lächerlich waren, konnte nur allgemein mit dem angeblichen Tatbestand beantwortet werden, der natürlich nur von einer Partei bezeugt worden war.

Ich frage mich wirklich, unter was für einer Justiz man leben muss.

Trotzdem danke ich für die Antworten.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 07:56
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AW: Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse

Das öffentliche Verfolgungsinteresse kann auch bei geringer Schuld vorliegen, und zwar aus Gründen der General- und Spezialprävention.

Die Staatsanwaltschaft ist befugt, diese Entscheidungen zu treffen. Dazu sind Staatsanwälte ausgebildet.

Eine allgemeine Justizschelte aus einem Einzelfall heraus ist nicht angebracht. Würden Sie lieber in einem Staat leben, der keine Strafverfolgung betreibt?
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  #8 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 13:16
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AW: Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse

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  #9 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 17:05
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AW: Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse

Zitat:
Zitat von BeneQ
Nun ja, man könnte schon überlegen, ob die StA nicht evtl. durch Art. 3 I GG iVm der jeweiligen internen Dienstvorschrift verpflichtet ist, eine Klage zu erheben.

EDIT: bzw. nicht zu erheben.

Vielleicht in Klausuren im öffentlichen Recht. Aber auch nur dort.
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  #10 (permalink)  
Alt 21.11.2008, 21:08
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AW: Strafbefehl ohne Begründung für öffentliches Interesse

Zitat:
Zitat von Domingo
Wer eine Straftat begeht, hat keinen Anspruch darauf, dass sie unverfolgt und ungesühnt bleibt. Was oll das denn?
Leider hat man auch keinen Anspruch darauf, dass sehr schwerwiegendere Straftaten wie z.B. schwere Körperverletzung, Hausfriedensbruch, usw. dann auch mal ein ÖI erlangen, wenn die StA sich so intensiv um Lappalien kümmert. Und insbesondere sollten diejenigen bestraft werden, die selber Straftaten begehen und sich dann hinter den Gesetzen verstecken. Also für mich ist und bleibt dies juristische Willkür.
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