Dies ist eine Diskussion zu Strafbefehl / Einspruch / Gerichtstermin verpasst innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Strafbefehl / Einspruch / Gerichtstermin verpasst Mal angenommen, Person XY denkt sie sei clever, und scannt einen Studentenausweis ein, um ihn an die eigenen "Bedürfnisse" anzupassen. Nun wird Person XY aber von einem/einer sehr fleißigen Schaffner/in ausgiebig kontrolliert. Diese stellt Unregelmäßigkeiten fest. Karte wird eingezogen. Was dann folgt ist die Standardmaschinerie. Person XY bekommt Post vom Amtsgericht. Diese Post ist natürlich kein Gutschein für eine Butterfahrt in den Schwarzwald, sondern ein Strafbefehl wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit versuchtem Betrug. (Vergehen nach §§263, 267 Abs. 1 , 22, 23, 52, 74 StGB) Die Höhe des Strafbefehls beläuft sich auf 30 Tagessätze zu je 20,00, demnach insgesamt 600,00. Nun ist Person XY mit der Höhe der Tagessätze nicht zufrieden, da sie momentan keiner Beschäftigung nachgeht und auch keinerlei Sozialhilfe/ALG I/II bezieht. Sie legt Einspruch ein, bezieht sich aber explizit nur auf die Höhe der Tagessätze. Des Weiteren erklärt Person XY im Einspruch, dass sie mit dem beschleunigten Verfahren ohne Hauptverhandlung mehr als einverstanden ist. Natürlich auch um die Kosten nicht weiter explodieren zu lassen. Nun zieht Person XY in der zwischenzeit um, sie hatte vorher sporadisch bei einem ihrer Geschwister, Person G, gewohnt. Person XY ist natürlich noch dort gemeldet, und kennt auch nur langsam mahlende Mühlen der Justiz. In der Zwischenzeit ist Person G ca. einen Monat aus beruflichen Gründen unterwegs. Person XY bekommt demnach nichts von einer Vorladung zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung mit. Als Person XY von Person G die Post bekommt die in der Zwischenzeit eingetroffen ist, trifft Person XY fast der Schlag. Die Hauptverhandlung ist zwei Tage vorher gewesen, Person XY wäre sicherlich erschienen, wenn sie davon rechtzeitig gewusst hätte. Was hat nun also Person XY zu erwarten. In der Vorladung steht nichts von einer "Hauptverhandlung aufgrund des Einspruches von Person XY", sondern dort steht lediglich eine normale "Vorladung zur Hauptverhandlung". Kann Person XY davon ausgehen, dass nicht weiter auf den Einspruch eingegangen wird, dieser demnach verworfen wird? Wird Person XY aufgrund mangelhafter Anwesenheit vor Gericht nun etwa polizeilich gesucht? Wird es vielleicht einen zweiten Termin geben, zu dem die Person XY morgens früh in Boxershorts vor der ersten tassee Kaffee abgeführt wird ? Es ging bei der ganzen Sache lediglich um die Erschleichung einer Fahrgebühr von 4,10. Ich bedanke mich im Voraus bei allen interessierten Profis, die hier ihre Meinung abgeben. Mit freundlichen grüßen |
| |||
| AW: Strafbefehl / Einspruch / Gerichtstermin verpasst Vermutlich ist ein Verwerfungsurteil nach § 412 StPO ergangen. XY kann innerhalb einer Woche nach Zustellung des Urteils Berufung einlegen und daneben auch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Die Erfolgsaussichten sind aber eher gering, wenn die Ladung an die Meldeadresse gegangen ist. Vor allem der Wiedereinsetzungsantrag ist ohne Anwalt schwierig - und ob die Anwaltskosten lohnen, wenn es eh nur um die Höhe der Tagessätze geht?
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
| |||
| AW: Strafbefehl / Einspruch / Gerichtstermin verpasst Danke für die Antwort, hört sich sinnvoll und plausibel an. Alles andere wäre ja quasi "mit Kanonen auf Spatzen" schießen. Es gibt für die Justiz sicherlich wichtigere Themen. Zitat:
Pech gehabt ! Danke noch einmal für die rasche Antwort, ich wünsche allen hier aktiven einen schönen Abend. Hier wird gute, freiwillige Arbeit geleistet, die jedem "Hilfestellung" in rechtsbezogenen Bereichen bietet. Ich bin mir sicher, so mancher wird hier durch fachkundige Aussagen den ein oder anderen vor schlimmen Dingen bewahrt haben. Viele Grüße aus Essen ! |
| |||
| AW: Strafbefehl / Einspruch / Gerichtstermin verpasst Zitat:
__________________ Wer sich auf Autoritäten beruft, benutzt sein Gedächtnis und nicht seinen Verstand. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Einspruch gegen Strafbefehl wegen 201 Abs. 3 und 240 Abs. 1 | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 27.10.2009 20:01 |
| 1,5 g Cannabis in Bayern: Strafbefehl angemessen? Lohnt Einspruch? | Betäubungsmittelrecht | 14.05.2009 11:51 |
| Strafbefehl mit Geldsumme & trotzdem noch Gerichtstermin ? | Betäubungsmittelrecht | 13.03.2009 20:30 |
| Ladendiebstahl, Strafbefehl, Tagessätze, Einspruch, Möglichkeiten | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 15.06.2008 09:35 |
| einspruch Strafbefehl | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 29.06.2006 13:45 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios