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Strafbar gem. §176 Abs. 4 S.1 ?

Dies ist eine Diskussion zu Strafbar gem. §176 Abs. 4 S.1 ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 27.11.2011, 13:21
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Strafbar gem. §176 Abs. 4 S.1 ?

Angenommen Person XY (Alter 26) befindet sich im Chatroulette und trifft dort beim Weiterklicken auf 2 junge Mädchen(geschätztes Alter: 16-17)
Die beiden Mädchen fangen an, der Person XY den Mittelfinger zu zeigen und ihn im Chat als "*******" und "*********" zu beleidigen.

Person XY lässt sich auf dieses "Spielchen" ein und erwidert ebenfalls mit beleidigenden Kommentaren. Er äußert sich dahingehend, dass die beiden "Gören" wohl deshalb so frech sind, weil sie wegen ihrer Hässlichkeit keinen Freund bekommen würden.

Eines der beiden Mädchen erwidert, dass sie schon "diverse Schwänze" im Mund gehabt habe und das mit dem Freund bekommen kein Problem sei.

Im weiteren Verlauf wird das Gespräch zunehmend aggressiver und basiert durchgehend auf einer gegenseitigen Beleidigung.
Eines der Mädchen erwidert daraufhin, dass die Person XY wohl nur einen kleinen "Pimmel" hätte.
Person XY quittiert dieses sodann damit, dass er sagt, dass der kleine für so kleine "Titten" wie die der Mädchen wohl ausreichend genug sei.
Eines der Mädchen erwidert daraufhin, dass sie sehr wohl große "Titten" habe.

Person XY fordert daraufhin das Mädchen auf, diese zu zeigen, da das was er bisher schemenhaft gesehen hat, nicht auf eine große Oberweite hindeutet. Person XY sagt also "Zeig doch mal Deine Titten"
Person XY meint hierbei jedoch nur, dass sich das Mädchen einmal aufrichten soll, nicht dass sie sich auch entblössen soll. Dies sagt Person XY jedoch nicht explizit.

Aufgrund der vorangegangenen Beleidigungen und der allgemein aggressiven Stimmung, lässt sich das Mädchen nicht darauf ein.
Person XY beendet daraufhin den Chat.

Im Nachhinhein macht sich Person XY Gedanken darüber, ob die Mädchen wirklich schon 16-17 Jahre alt waren oder ob sie noch unter 14 waren und sich XY ggfs. des §176 Abs. 4 S. 1 strafbar gemacht haben könnte mit der Aussage "Zeig doch mal Deine Titten"?
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Alt 30.11.2011, 08:15
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AW: Strafbar gem. §176 Abs. 4 S.1 ?

Ich denke nicht, mangels Erheblichkeit. Und die Justiz ist idR nicht interessiert, jeden Kinderkram zu verfolgen.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
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