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Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen?

Dies ist eine Diskussion zu Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.08.2012, 21:47
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Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen?

Mal angenommen ein Generalstaatsanwalt eines Landes A behauptete, er würde ab sofort eine Straftat nicht mehr verfolgen und er habe diese Anweisung gegeben für das gesamte Bundesland. An wen müsste man sich wenden, um eine Strafanzeige gegen den Generalstaatsanwalt des Landes zu platzieren? Polizei wäre hier M.E. nicht sinnig, da die ja im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt.

Generalbundesanwalt oder Ministerpräsident des Landes?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.08.2012, 21:55
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AW: Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen?

Zitat:
Polizei wäre hier M.E. nicht sinnig, da die ja im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt.
Für die Annnahme von Strafanzeigen ist aber nun mal die Polizei zuständig (oder auch die StA oder das Amtsgericht), § 158(1)StPO. Wo man auch immer die Anzeige anbringt: Ermitteln wird in der Sache immer(!) die Polizei.
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cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 05.08.2012, 22:46
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AW: Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen?

Das ist nicht richtig, sowohl Strafanträge als auch Strafanzeigen können direkt bei der Staatsanwaltschaft gem. §158 StPO gestellt werden. Diese beauftragt dann entweder die Polizei, oder aber leitet bei internen Angelegenheiten die Angelegenheit weiter. Sie kann gem. §§ 161 (1); 160 und 160b StPO auch eigene Ermittlungen durchführen und braucht dazu nicht unbedingt die Polizei. Das vor allem wenn es um Interna geht. Nur was ist eben bei einem Generalstaatsanwalt? Also wohin mit der Anzeige? Normalerweise geben Oberstaatsanwälte die Vorgänge ja an die Generalstaatsanwaltschaft ab, nur was ist beim Generalstaatsanwalt selbst?
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  #4 (permalink)  
Alt 06.08.2012, 00:15
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AW: Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen?

Geht es um eine eingestellte Anzeige oder darum das er gesagt hat z.B. Diebstahl wird in ganz Sachsen nicht mehr verfolgt?
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Zitat:
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  #5 (permalink)  
Alt 06.08.2012, 01:09
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AW: Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen?

es geht um zweiteres, Dienstanweisung für das gesamte Land. Ich würde das so regeln, dass man das dann dem Ministerpräsidenten schickt mit der Bitte um Weiterleitung an eine unabhängige Staatsanwaltschaft.

oh, könnte sein das ich das in einem ähnlichen Fall eben sogar mal gemacht habe

Der Generalbundesanwalt ist für solche Dinge M.E. nicht zuständig....
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  #6 (permalink)  
Alt 06.08.2012, 01:21
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AW: Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen?

Zitat:
Das ist nicht richtig, sowohl Strafanträge als auch Strafanzeigen können direkt bei der Staatsanwaltschaft gem. §158 StPO gestellt werden.
Was ist nicht richtig?

Ich habe exact das geschrieben, wenn Sie vielleicht noch mal -richtig- schauen wollen.

Außerdem: Wenn Sie es wissen, warum fragen Sie dann?

Zitat:
Diese beauftragt dann entweder die Polizei
Auch das schrieb ich

Zitat:
Sie kann gem. §§ 161 (1)
kann sie, ist aber die abs. Ausnahme.

Zitat:
160 und 160b
§ 160 StPO sagt nichts darüber aus, wer im Einzelnen die Ermittlungsarbeit macht. Es geht lediglich daraum, dass die StA als Herrin des Verfahrens sowohl be- als auch ent- lastendes ermitteln (lassen) muß

Was § 160b StPO angeht, ist eine "Erörterung des Verfahrensstandes mit den Beteiligten" keine Ermittlung.

Zitat:
Das vor allem wenn es um Interna geht.
Um die es bei Ihrer Frage ja nun nicht ging, wenn der GStA eine Weisung zur Strafvereitelung im Amt "ankündigt".

Zitat:
Generalbundesanwalt oder Ministerpräsident des Landes?
Weder noch. Der GBA ist ausschliesslich für Staatsschutzstrafsachen zuständig. Der MP überhaupt nicht.
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cheers, JHS
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  #7 (permalink)  
Alt 06.08.2012, 21:55
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AW: Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen?

Der GStA von Baden-Württemberg ist übrigens an die Rechtsauffassung des LG Kölns nicht gebunden. Eine Strafbarkeit liegt daher nicht vor.
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  #8 (permalink)  
Alt 06.08.2012, 22:15
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AW: Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen?

Zitat:
Zitat von Clown Beitrag anzeigen
Der GStA von Baden-Württemberg ist übrigens an die Rechtsauffassung des LG Kölns nicht gebunden. Eine Strafbarkeit liegt daher nicht vor.
Hallo, das hat mit dem LG Köln nicht direkt etwas zu tun. Soweit ich weiss gilt das StGB, StPO und GG auch in Baden Württemberg und wenn ein Staatsanwalt strafvereitelt indem er anweist KVen einer bestimmten Gruppe grundsätzlich erst gar nicht zu ermitteln ist das auch dort strafbar
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  #9 (permalink)  
Alt 06.08.2012, 22:19
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AW: Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen?

ah, du bist immer noch mit der strafvereiltung beschäftigt...?

du hast das mit dem öffentlichen interesse noch nicht verstanden, glaube ich.
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  #10 (permalink)  
Alt 06.08.2012, 22:38
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AW: Strafanzeige gegen Generalstaatsanwalt wo einreichen?

Ich denke Sie haben mich nicht ganz verstanden. Die Körperverletzung und deren Strafverfolgung liegen aus mehreren Gründen im öffentlichen Interesse:

1.) Öffentliches Interesse durch gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit
-Die Allgemeinheit ist an der gerichtlichen Klärung dieser heiklen Frage interessiert
-Die Allgemeinheit erwartet laut Umfrage zu einem überwiegenden Teil, dass die rituelle Beschneidung nicht Einwilligungsfähiger der Strafverfolgung zugeführt wird

2.) Manchmal auch Offizialdelikt
In den Medien wird die Beschneidung an sich fälschlicherweise oft als "Routineeingriff" und komplikationslos beschrieben. Ob eine Beschneidung eine schwere oder nur einfache Körperverletzung ist, hängt von der jeweiligen Beschneidung ab. Es gibt auch noch kein Grundsatzurteil hierzu. Aufgrund der Folgen die durch die erheblichen Risiken bei Säuglingen entstehen können und auch die Zahl der dadurch verursachten Einschränkungen (die Harnröhrenöffnungsverengungen gilt als schwere Komplikation, es gibt ein 20% Risiko bei Säuglingen), ist das keineswegs von vorneherein klar was es ist, wenn einem Säugling dann aufgrund einer Wundinfektion am Penis ein schwerer Defekt verursacht wird, eine Impotenz folgt, oder man als Junge nicht, nur unter Schmerzen oder nur mit Gleitmittel onanieren kann (letzteres ist bei 63% der Beschnittenen der Fall, 48% der Beschnittenen berichtet laut Studie mit 253 Beschnittenen der University, Ansung, Gyungki-Do, SüdKorea über Einschränkungen der Sexualerregung bei Masturbation DaiSik Kim; Myung-Geol Pang). Ob bei Säuglingen der Einsatz eines Skalpells zwecks nicht medizinisch indizierter Beschneidung überhaupt "bestimmungsgemäß" sein kann und damit nicht §224 StGB unterliegt, muss auch nochmal abschließend geklärt werden.

Die weibliche milde Sunna bei Kindern (Typ der Genitalverstümmelung laut Klassifikation), die einer Klitorisvorhautreduktion entspricht, wird als Offizialdelilkt bei rituellen Durchführungen strafverfolgt, obgleich sie risikoärmer ist

3.) Öffentliches Interesse durch generalpräventiven Charakter.
-es ist im Sinne des Kindeswohls eine Strafverfolgung zur endgültigen gerichtlichen Klärung notwendig

Man muss ja übrigens auch bedenken, dass nicht eingeleitete Ermittlungen ja auch per se aus weiteren Gründen schwere KVen zur Folge haben können, es ist auch unter Ärzten oft noch gängige Praxis, ohne Betäubung zu beschneiden. Je nachdem in welchem Land sie ihre Approbation erhalten haben. In den USA wird meist ohne Betäubung beschnitten. Ebenso reicht eine normale Lokalbetäubung wie sie, sofern überhaupt in Deutschland in den Praxen betäubt wird, angewandt wird, nicht aus. Vollnarkosen bei Säuglingen sind aber riskant. Auch ist ungeklärt, was hier "Nach den Regeln der ärztlichen Kunst" richtig sein soll und darunter verstanden wird. Es gibt für Ärzte keine "Richtlinien" für den operativen Eingriff, sondern nur "Leitlinien", an die sich ein Arzt halten "kann" aber nicht muss. Diese Leitlinien unterscheiden aber nicht zwischen einem erwachsenen Mann und einem Säugling, die ja unterschiedliche Risiken haben für den Eingriff und die Narkose.
Abweichungen von Leitlinien, Fehler in der Operationstechnik und Überschreitungen blieben unentdeckt, wenn sich erst gar keiner darum kümmert und die Schwelle so niedrig gehalten wird, weil die Staatsanwaltschaft nicht ermittelt. Außerdem sind Körperverletzungen in öffentlichen Einrichtungen nicht unbedingt dem Privatklageweg zuzuweisen. Und viele Kliniken sind in öffentlicher Hand.
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