Dies ist eine Diskussion zu Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ? Nun möchte Karl ihr über seinen Anwalt Geld anbieten, um im Gegenzug eine Rücknahme des Strafantrages zu erreichen. Karls Anwalt lehnt das aber ab, weil er das für Zeugenbeeinflussung hält. Liegt der Anwalt da richtig oder schätzt er die Sache falsch ein ? Immerhin handelt es sich um ein Antragsdelikt, wo das Verfolgungsinteresse primär auf Seiten der Geschädigten liegt. Geändert von Alexander Platz (01.11.2011 um 12:59 Uhr). |
| |||
| AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ? Zitat:
![]() Bei kleineren Straftaten gibt es uebrigens oft die Moeglichkeit oder gar die Pflicht, zuerst eine außergerichtliche Mediation vorzunehmen. In diesem Rahmen durften solche guetlichen Einigungen moeglich sein. Meint Domingo
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ? Zitat:
Was es gibt: die Strafbarkeit der "Verleitung zur Falschaussage" (§160 StGB) und den "Versuch der Anstiftung zur Falschaussage" (§159 StGB). Beides bezieht sich zwingend auf die Aussage eines Zeugens, sowohl unter Eid als auch uneidlich, vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht. Das Stellen oder Zurückziehen eines Strafantrags wird davon nicht erfasst - es ist übrigens Sinn und Zweck des Strafantrags, daß der Geschädigte entscheiden kann, ob er ihn stellt oder nicht. Solange nicht versucht wird, den Zeugen zur Rücknahme des Strafantrags zu nötigen, ist daran nichts unzulässiges.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ? Zitat:
Der WortlautZitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ? Mal angenommen der Anwalt käme nach Rücksprache mit einem StA zum dem Resultat, das die Staatsanwaltschaften solche Kontaktaufnahmen nicht gern sehen. Wie läuft das denn sonst ab ? In so einem Fall könnte man ja auf die Idee kommen, eine Einstellung nach $153 anzuregen....ist eine Kontaktaufnahme in so einem Fall dann ok ? Irgendwie sollte Lara ja schon zu ihrem Recht kommen, was aber schwierig ist wenn man sie nicht kontaktieren darf. Weil..rein theoretisch natürlich, hat sie gar kein Geld gefordert und weiß daher noch gar nichts davon. Deshalb kann sie auch nicht entscheiden ob sie den Antrag nun zurück ziehen will oder nicht. |
| |||
| AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ? Zitat:
Zitat:
(*) Mich wuerde interessieren, ob das Opfer evtl. Beamter ist (und in dieser Eigenschaft verletzt wurde) oder nur Privatperson.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
| |||
| AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ? Zitat:
Ansonsten: Strafrechtlich ist es "Hupe" solange keine "Nötigung" im Spiel ist, und/oder "unlauter" auf Zeugen eingewirkt wird (siehe Haftgrund der Verdunkelungsgefahr). Wobei U-Haft bei absoluten Antragsdelikten kaum in Frage kommt. Zivilrechtlich werden solche "Vereinbarungen" ("ich zahle - Du stellt keinen Strafantrag") jedoch oft als sittenwidrig eingestuft, dahingehend, dass der Täter aus der Zahlung keinen Rechtsanspruch herleiten kann, dass der Geschädigte tatsächlich keinen Strafantrag stellt.
__________________ cheers, JHS |
| |||
| AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ? Zitat:
Karl hält es inzwischen für möglich dass sein Anwalt einfach sehr vorsichtig agiert, weil er auch nach Monaten noch keine Akteneinsicht erhalten hat und er normalerweise auch deutlich schwerer Straftaten verteidigt, bei denen sich Geschädigte sicher ganz leicht und zu recht "beeinflusst" ( bedroht ) fühlen könnten. Karl sollte wohl noch mal mit ihm sprechen. |
| |||
| AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ? Wenn ich Karl waere, wurde ich den Anwalt wechseln - ehrlich gesagt.
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Zeugenbeeinflussung im Kindesunterhaltsverfahren | Familienrecht | 01.10.2011 17:43 |
| Annahmeverzug: Überflüssiges Angebot nach 296 auch beim tats. Angebot | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 10.01.2011 21:25 |
| Zeugenbeeinflussung | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 29.06.2010 17:59 |
| Strafantrag | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 17.02.2010 08:49 |
| Theorie: Trennung Angebot und Aufforderung zum Angebot | Bürgerliches Recht allgemein | 05.03.2006 17:06 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios