Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ?

Dies ist eine Diskussion zu Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By Domingo

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 12:00
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 22
Keine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ?

Angenommen Lara hat Karl wegen eines absoluten Antragsdeliktes angezeigt und somit Strafantrag gestellt.
Nun möchte Karl ihr über seinen Anwalt Geld anbieten, um im Gegenzug eine Rücknahme des Strafantrages zu erreichen.
Karls Anwalt lehnt das aber ab, weil er das für Zeugenbeeinflussung hält.

Liegt der Anwalt da richtig oder schätzt er die Sache falsch ein ?

Immerhin handelt es sich um ein Antragsdelikt, wo das Verfolgungsinteresse primär auf Seiten der Geschädigten liegt.

Geändert von Alexander Platz (01.11.2011 um 12:59 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.11.2011, 19:32
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ?

Zitat:
Zitat von Alexander Platz Beitrag anzeigen
Karls Anwalt lehnt das aber ab, weil er das für Zeugenbeeinflussung hält.
Das erscheint mir vollkommen unsinnig

Bei kleineren Straftaten gibt es uebrigens oft die Moeglichkeit oder gar die Pflicht, zuerst eine außergerichtliche Mediation vorzunehmen. In diesem Rahmen durften solche guetlichen Einigungen moeglich sein.

Meint

Domingo
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 01:04
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ?

Zitat:
Zitat von Alexander Platz Beitrag anzeigen
Karls Anwalt lehnt das aber ab, weil er das für Zeugenbeeinflussung hält.

Liegt der Anwalt da richtig oder schätzt er die Sache falsch ein?
Einen Straftatbestand "Zeugenbeeinflussung" gibt es nicht.

Was es gibt: die Strafbarkeit der "Verleitung zur Falschaussage" (§160 StGB) und den "Versuch der Anstiftung zur Falschaussage" (§159 StGB).

Beides bezieht sich zwingend auf die Aussage eines Zeugens, sowohl unter Eid als auch uneidlich, vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht.

Das Stellen oder Zurückziehen eines Strafantrags wird davon nicht erfasst - es ist übrigens Sinn und Zweck des Strafantrags, daß der Geschädigte entscheiden kann, ob er ihn stellt oder nicht.

Solange nicht versucht wird, den Zeugen zur Rücknahme des Strafantrags zu nötigen, ist daran nichts unzulässiges.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 02.11.2011, 04:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ?

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Beides bezieht sich zwingend auf die Aussage eines Zeugens, sowohl unter Eid als auch uneidlich, vor Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht.
Doch wohl nur vor Gericht Der Wortlaut

Zitat:
wer einen anderen zur Ableistung einer falschen Versicherung an Eides Statt oder einer falschen uneidlichen Aussage verleitet
verweist doch eindeitig auf § 153 zurueck, der nur die falschaussage vor Gericht betrifft. Oder liege ich da falsch?
JHS likes this.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 08:34
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 22
Keine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ?

Mal angenommen der Anwalt käme nach Rücksprache mit einem StA zum dem Resultat, das die Staatsanwaltschaften solche Kontaktaufnahmen nicht gern sehen.

Wie läuft das denn sonst ab ?

In so einem Fall könnte man ja auf die Idee kommen, eine Einstellung nach $153 anzuregen....ist eine Kontaktaufnahme in so einem Fall dann ok ?
Irgendwie sollte Lara ja schon zu ihrem Recht kommen, was aber schwierig ist wenn man sie nicht kontaktieren darf.
Weil..rein theoretisch natürlich, hat sie gar kein Geld gefordert und weiß daher noch gar nichts davon.
Deshalb kann sie auch nicht entscheiden ob sie den Antrag nun zurück ziehen will oder nicht.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 09:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ?

Zitat:
Zitat von Alexander Platz Beitrag anzeigen
Mal angenommen der Anwalt käme nach Rücksprache mit einem StA zum dem Resultat, das die Staatsanwaltschaften solche Kontaktaufnahmen nicht gern sehen.
Mir persoenlich wuerde es am ****** vorbeigehen, ob die StA die Kontaktaufnahme *gern sieht* oder nicht, zumal es sich hier eben um ein absolutes Antragsdelikt handelt (dh, wenn das Opfer den Antrag zurueckzieht, kann die StA gar nichts machen).(*)

Zitat:
In so einem Fall könnte man ja auf die Idee kommen, eine Einstellung nach $153 anzuregen....ist eine Kontaktaufnahme in so einem Fall dann ok ?
Bei einer Verfahrenseinstellung spielt die StA, der Angeklagte und ggf. das Gericht eine Rolle, nicht aber das Opfer, so sehe ich dann keinen Grund, es ueberhaupt zu kontaktieren.


(*) Mich wuerde interessieren, ob das Opfer evtl. Beamter ist (und in dieser Eigenschaft verletzt wurde) oder nur Privatperson.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 11:03
JHS JHS ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2004
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 3.946
100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)100% positive Bewertungen (3946 Beiträge, 393 Bewertungen)  
AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ?

Zitat:
In so einem Fall könnte man ja auf die Idee kommen, eine Einstellung nach $153 anzuregen...
Wer könnte auf diese Idee kommen? Der Geschädigte?

Ansonsten:

Strafrechtlich ist es "Hupe" solange keine "Nötigung" im Spiel ist, und/oder "unlauter" auf Zeugen eingewirkt wird (siehe Haftgrund der Verdunkelungsgefahr). Wobei U-Haft bei absoluten Antragsdelikten kaum in Frage kommt.

Zivilrechtlich werden solche "Vereinbarungen" ("ich zahle - Du stellt keinen Strafantrag") jedoch oft als sittenwidrig eingestuft, dahingehend, dass der Täter aus der Zahlung keinen Rechtsanspruch herleiten kann, dass der Geschädigte tatsächlich keinen Strafantrag stellt.
__________________
cheers, JHS
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 11:20
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 22
Keine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Alexander Platz hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ?

Zitat:
Zitat von Domingo Beitrag anzeigen
(*) Mich wuerde interessieren, ob das Opfer evtl. Beamter ist (und in dieser Eigenschaft verletzt wurde) oder nur Privatperson.
Nein, die hypothetische Lara ist eine Normalsterbliche ohne besonderen rechtlichen Status.
Karl hält es inzwischen für möglich dass sein Anwalt einfach sehr vorsichtig agiert, weil er auch nach Monaten noch keine Akteneinsicht erhalten hat und er normalerweise auch deutlich schwerer Straftaten verteidigt, bei denen sich Geschädigte sicher ganz leicht und zu recht "beeinflusst" ( bedroht ) fühlen könnten.

Karl sollte wohl noch mal mit ihm sprechen.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 03:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2003
Beiträge: 7.067
99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)99% positive Bewertungen (7067 Beiträge, 458 Bewertungen)  
AW: Strafantrag - finanzielles Angebot an Anzeigende Zeugenbeeinflussung ?

Wenn ich Karl waere, wurde ich den Anwalt wechseln - ehrlich gesagt.
__________________
Summum ius, summa iniuria

"Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering)
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Zeugenbeeinflussung im Kindesunterhaltsverfahren Familienrecht 01.10.2011 17:43
Annahmeverzug: Überflüssiges Angebot nach 296 auch beim tats. Angebot Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 10.01.2011 21:25
Zeugenbeeinflussung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 29.06.2010 17:59
Strafantrag Strafrecht / Strafprozeßrecht 17.02.2010 08:49
Theorie: Trennung Angebot und Aufforderung zum Angebot Bürgerliches Recht allgemein 05.03.2006 17:06





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Strafrecht / Strafprozeßrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN