Dies ist eine Diskussion zu StGB § 253 Straftatbestand der Erpressung? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| hier ein Fallbeispiel bzgl. StGB § 253 (Heroinabhängiger Sohn reicher Eltern) stellt B (Heroinabhängige alleinerziehende Mutter die A´s aufdringliche Annäherunsversuche abgewiesen hat) nach und deponiert (wiederholt über einen längeren Zeitraum) im Treppenhaus des Mietshauses (wo B eine Wohnung angemietet hat) öffentlich einsehbar Briefe mit rufschädigendem Inhalt bezgl. B. Des Weiteren bedroht und beleidigt A B persönlich per Brief und direkte Ansprache in der Öffentlichkeit. Nach mehreren Monaten gipfelt A´s vorgehen darin, dass er (geplant, vorbereitet und hinterrücks) über B öffentlich (in Anwesenheit von Zeugen) einen halb gefüllten Eimer Kot/Urin entleert. B, die über mehrere jüngst von A begannene Straftaten informiert ist (selber befürchten muss von A belastet zu werden dies aber in Kauf nimmt) und über entsprechende Beweise verfügt bietet (mit Inkenntnissetzung von A´s Vater, die Familie ist Lokal bekannt) A schriftlich eine aussergerichtliche Einigung an: B verzichtet auf Erstattung einer Strafanzeige wegen schwerer Körperverletztung u.a. gegen A. (Es kommt somit nicht zur Offenlegung A´s begannener Straftaten) Im Gegenzug soll sich A.(aufgrund des über B ausgeleerten Eimers Fäkalien)persönlich und schriftlich (unter dem Ausdruck des tiefsten Bedauerns) bei B entschuldigen, den entstandenen Sachschadens in Höhe von 600 Euro erstatten, ein Schmerzensgeld/Genugtuung in Höhe von 6.000 Euro an B zahlen und den Wohnort wechseln. Frage: Macht sich B durch sein Angebot (den darin enthaltenen finanziellen Forderungen an A) der Erpressung strafbar, ist die Höhe des Schmerzensgeldes angemessen? Bin gespannt was euch dazu einfällt. Mit bestem Gruß Baldanders |
| |||
| AW: StGB § 253 Straftatbestand der Erpressung? Auf welche Anzeigen will sie verzichten? Nur wegen der an ihr selbst begangenen Taten, oder wegen anderer, von denen sie nur Kenntnis hat? Wenn letzteres, liegt wenigstens (versuchte) Nötigung vor, da der innere Tatzusammenhang zwischen den "anderen Straftaten" und der Forderung fehlt.
__________________ cheers, JHS |
| |||
| AW: StGB § 253 Straftatbestand der Erpressung? Hallo JHS, danke für deinen Beitrag. Sie will auf Anzeige der an ihr selbst begangenen Straftaten verzichten. |
| |||
| AW: StGB § 253 Straftatbestand der Erpressung? Dann liegt grds. erst mal keine Straftat vor. Ob davon abweichend doch eine vorliegt, käme darauf an, ob ein Gericht in Einzelfall die Höhe der Forderung und die Aufforderung die Stadt zu verlassen als "verwerflich" im Sinne des § 240, Abs. 2 ansehen würde. Das ist im Gesamtkontext zu entscheiden und nicht in einem Forum abschliessend lösbar.
__________________ cheers, JHS |
| |||
| AW: StGB § 253 Straftatbestand der Erpressung? Danke, dann ist doch alles im grünen Bereich. Dir einen guten Übergang ins neue Jahr! |
| |||
| AW: StGB § 253 Straftatbestand der Erpressung? Frohes Neues! Für das Zufügen einer Infektion ist ein Schmerzensgeld von 58.000 Euro in einem der verschiedenen "Schmerzensgeld-Katalogen" vorgesehen. Bei der von mir genannten Tat wurde eine mögliche Infektion mit z.B Hepatitis billigend in Kauf genommen. Von daher wäre ein wesentlich höheres Schmerzensgeld vorstellbar. Für ein in folge eines Auffahrunfalls verursachten Schädel-Hirn-Traumas sind 1000 Euro üblich. Have a nice day! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| erpressung, genugtuung, schmerzensgeld, stgb § 253 |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Straftatbestand BTM | Betäubungsmittelrecht | 13.09.2008 10:52 |
| Straftatbestand nach § 185 StGb? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 12.04.2008 18:53 |
| Verfolgungsverjährung von Straftaten nach § 266a StGB (§§ 78, 78a StGB, § 25 SGB IV) | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 09.05.2007 10:33 |
| Warum beziehen sich §242 StGB und §249 StGB explizit auf Sachen welche beweglich sind | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 14.01.2007 20:29 |
| GmbH - Inso; Haftung, strafrechtliche Relevanz 370 AO, 266 StGB 283 StGB | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 13.02.2005 15:32 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios