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Stellen andauernde Lügen Beleidigungen dar ?

Dies ist eine Diskussion zu Stellen andauernde Lügen Beleidigungen dar ? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 08:22
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Stellen andauernde Lügen Beleidigungen dar ?

Fall:

Jahrelang werden Eigentümer und Mieter einer Liegenschaft von einer anderen Eigentümerpartei, die auch die Verwaltung inne hatte, nachweislich ( schriftlich und mündlich ) mit Unwahrheiten und falschen Behauptungen konfrontiert.

Könnte diese Respektlosigkeit gegenüber den Anderen, bzw. dem Einzelnen eine Beleidigung nach dem Strafgesetzbuch darstellen ?

Gruß

Irbse
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  #2 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 12:10
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AW: Stellen andauernde Lügen Beleidigungen dar ?

So abstrakt-generell wie die Fragestellung geschildert ist, muss die Antwort zwangsläufig darauf hinauslaufen, dass die Behauptung von Unwahrheiten grundsätzlich den Tatbestand des § 185 StGB verwirklichen kann.
Ich denke jedoch, damit ist Ihnen in keinsterweise geholfen.
Formulieren Sie Ihre Frage doch in etwa so: Eigentümerpartei A hält Mieterin B vor, sie würde ihren Müll nicht trennen.
Oder eine Eigentümerpartei A hält anderen Mietern vor, sie würden ihre mietvertraglichen Pflichten verletzen, würden ihr angeblich tote Mäuse in den Briefkasten stopfen, was auch immer.
Für die Beurteilung, ob eine Aussage den TB der Beleidigung erfüllt, ist die Wiedergabe des genauen oder sinngemäßen Wortlauts notwendig.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.12.2009, 14:20
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AW: Stellen andauernde Lügen Beleidigungen dar ?

Mieter hat die Straße nicht gekehrt = keine Beleidigung

Mieter ist ein assoziales Dreckschwein = Beleidigung

so einfach ist das
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  #4 (permalink)  
Alt 24.12.2009, 15:40
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AW: Stellen andauernde Lügen Beleidigungen dar ?

An den TE:

meinst zu solche Lügen: "Wann wird endlich das Dach repariert?" "Übermorgen!"
oder solche: "Sie haben schon wieder die Hausordnung missachtet!"

Also meinst du, dass er dich ständig anlügt, sei eine Beleidigung oder dass er dich ständig zu Unrecht herabsetzt, diffamiert, beschuldigt oÄ?
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