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Steht betrug im erweiterten Führungszeugniss?

Dies ist eine Diskussion zu Steht betrug im erweiterten Führungszeugniss? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 02.12.2011, 12:38
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Steht betrug im erweiterten Führungszeugniss?

Hallo,


Person A wurde 2006 wegen Betrugs (keine Sexualdelikte) zu 30 Tagessätzen nach §236 verurteilt, im Jahr 2007 gab es wieder einen Strafbefehl und der erste wurde mit dem aus dem Jahr 2007 zusammengefasst zu insgesamt 55 Tagessätzen.

Person A nahm im Jahr 2008 eine Tätigkeit mit Kindern auf und im normalen Führungszeugniss tauchten die verurteilungen nicht auf.

Nun fängt aber Person A wieder mit arbeiten an und benötigt das erweiterte Führungszeugniss nach §30a was für Zwecke der betreuung von Minderjährigen gilt.

Person A hat nun Angst das diese Verurteilungen in dem erweiterten Führunsgzeugniss stehen.

Ist dies so oder beschränkt es sich wirklich nur auf dem bereich der Sexualstraftaten?

Danke im vorraus.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 13:15
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AW: Steht betrug im erweiterten Führungszeugniss?

erweitertes führungszeugnis beeinhaltet alles was im normalen fz auch drin steht (hier steht aber nichts drin, da unter 90 tagessätzen) und zusätzlich alle verurteilungen bezüglich straftaten gegen kinder (sexualstraftaten und auch misshandlungen u.ä.).

betrug (unter 90 tagessätzen) taucht da nicht auf.
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  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 15:08
JHS JHS ist offline
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AW: Steht betrug im erweiterten Führungszeugniss?

Zitat:
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erweitertes führungszeugnis beeinhaltet alles was im normalen fz auch drin steht (hier steht aber nichts drin, da unter 90 tagessätzen) und zusätzlich alle verurteilungen bezüglich straftaten gegen kinder (sexualstraftaten und auch misshandlungen u.ä.).

betrug (unter 90 tagessätzen) taucht da nicht auf.
Im Ergebnis ist das Richtig, aber nur aus dem Grund, dass aus den beiden Strafen eine nachträgliche Gesamtstrafe gebildet wurde. Hätten die 2 Strafen einzeln, nebeneinander, Bestand gehabt, wäre ein Führungszeugniseintrag erfolgt, obwohl beide Strafen unter 90 TS waren (sowohl einzeln, als auch in der Summe). Aber selbst in dem Fall wären die Strafen mittlerweile wieder gelöscht, da die Frist nur 3 Jahre beträgt.
__________________
cheers, JHS
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