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Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung

Dies ist eine Diskussion zu Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 07.11.2011, 22:06
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Question Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung

Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft reicht A(Geschädigter) innerhalb der gesetzlichen Frist Beschwerde ein, nur kurz begründet. Denn der Fall ist umfangreicher und er hatte bisher keine Akteneinsicht.
Er erklärt darin, bis Datum xxx die vollständige Begründung nachzureichen. Er hört Nie mehr Was von der StA.

Plötzlich erhält er aber die Aufforderung von der StA, die weitere Begründung innerhalb von drei Tagen zu senden, Wochen vor dem Datum xxx. Er kann nur wenig ergänzen da er noch keine Akteneinsicht bei seinem RA erreichen konnte.

Das ist folgenschwer, weil: Wenige Tage danach(und kurz nach erfolgter Akteneinsicht) erhält A die endgültige Einstellung von der StA.
Die StA setzte Nie eine amtliche Frist. A konnte doch auf seine Frist xxx vertrauen, oder?

Natürlich kann jeder Beschuldigte erwarten, daß die StA ein Ermittlungsverfahren zügig bearbeitet. Aber egal wielange und weshalb die Verzögerungen sind: A kann verlangen, daß ihm eine Frist gesetzt wird, auf die er sich einstellen kann, darum gilt weiterhin das Datum xxx, welches erst in Wochen endet. Bis dahin kann er noch auf der Basis der jetzt erfolgten Akteneinsicht wertvolle Richtigstellungen senden.
Also: Muß der Staatsanwalt das was der A noch bis Datum xxx sendet, berücksichtigen?
Also seine endgültige Einstellung rückgängig machen bzw. ist die unwirksam?
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Alt 07.11.2011, 22:21
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AW: Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung

Das kommt darauf an. Ist der Beschwerdeführer nun Beschuldigter oder Opfer? Nach welcher Vorschrift erging die Einstellung?

Grundsätzlich gilt, dass eine selbstgesetzte Frist rechtlich unbeachtlich ist; die vom Staatsanwalt aber wohl gesetzte Frsit von drei Tagen dürfte unangemessen kurz bemessen sein.
Was aber hieraus resultiert, wissen wir nicht. Denn der Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht fehlt komplett. Endgültig dürfte die Einstellung eh nicht sein, weder nach § 170 II StPO, noch den §§ 153 ff. StPO, da diese von dem Eintritt weiterer Voraussetzungen abhängig sind.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 22:24
JHS JHS ist offline
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AW: Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung

Zitat:
A kann verlangen, daß ihm eine Frist gesetzt wird, auf die er sich einstellen kann, darum gilt weiterhin das Datum xxx, welches erst in Wochen endet.
Was erwarten Sie nun noch für eine Antwort, wenn Sie offenbar doch ohnehin davon überzeugt sind, dass es so ist wie zitiert, also dass sich Beteiligte im Strafverfahren ihre Fristen selber aussuchen können?

Zitat:
Die StA setzte Nie eine amtliche Frist.
Was für eine "amtliche" Frist? Es wurde doch eine -wenn auch nur kurze- Frist genannt.

Zitat:
Er kann nur wenig ergänzen da er noch keine Akteneinsicht bei seinem RA erreichen konnte.
Heißt: Die Akte lag bereits beim Anwalt? Wie lange hatte der diese schon?

Zitat:
Also seine endgültige Einstellung rückgängig machen bzw. ist die unwirksam?
Nein, aber es stehen dem Geschädigten ja durchaus noch Rechtsmittel zu. Entweder die Einstellungsbeschwerde zur GStA (oder - falls es schon um diese ging -) der "Antrag auf gerichtliche Entscheidung" nach § 172(2) StPO. (Vorausgesetzt es handelt sich um eine § 170 StPO Einstellung, wovon ich mal ausgehe)
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cheers, JHS
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  #4 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 22:28
JHS JHS ist offline
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AW: Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung

Hi, Defendant...

Zitat:
Ist der Beschwerdeführer nun Beschuldigter oder Opfer?
Geschädigter ist er (steht oben im SV)

Zitat:
die vom Staatsanwalt aber wohl gesetzte Frsit von drei Tagen dürfte unangemessen kurz bemessen sein.
Grundsätzlich wohl, aber für mich hört sich die Formulierung im SV oben so an, als wenn die Akte schon ... beim RA lag und der Geschädigte und der RA über längere Zeit keinen Termin fanden, der beiden genehm war.

Zitat:
da er noch keine Akteneinsicht bei seinem RA erreichen konnte.
__________________
cheers, JHS
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  #5 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 22:30
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AW: Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung

Der Beschwerdeführer ist Opfer. In der Einstellung ist kein § genannt.
Natürlich ist noch der Weg der Prozeßerzwingungsklage möglich aber A will Jetzt erstmal erreichen, daß die erfolgte endgültige Einstellung erstmal zurückgenommen werden muß.
Der Staatsanwalt begründet damit, daß A monatelang Zeit gehabt hat.
Aber was hinderte den Staatsanwalt, zB vor einem Monat eine amtliche Frist zu setzen? Das Schreiben, welches die Dreitagesfrist setzte, hatte übrigens ein Datum, das 4 Wochen vor dem Fertigungsdatum(Absendedatum) liegt.
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  #6 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 22:33
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AW: Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
...für mich hört sich die Formulierung im SV oben so an, als wenn die Akte schon ... beim RA lag und der Geschädigte und der RA über längere Zeit keinen Termin fanden, der beiden genehm war.
Der RA sagte dem A, er habe die Akte erst nach 2 Monaten erhalten. Dann mußte der A dem RA immernochweiter hinterhermailen, zuletzt mit "Ultimatum", bis der einen Termin gewährte und Kopien gab.
Die diversen Bemühungen, beim RA einen Termin für Akte zu bekommen, kann der A mit seinen gesendeten Emails nachweisen.
Er wies den RA ausdrücklich auf Fristablauf hin usw.
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  #7 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 22:36
JHS JHS ist offline
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AW: Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung

Zitat:
Der Staatsanwalt begründet damit, daß A monatelang Zeit gehabt hat.
Siehe da...

Zitat:
Aber was hinderte den Staatsanwalt, zB vor einem Monat eine amtliche Frist zu setzen?
Nichts. Aber es zwingt ihn auch nichts dazu...

Nochmals die Frage:

Wie lange nach der offenbar eingelegten Einstellungsbeschwerde wurde der Anwalt beauftragt und wie lange vor der 3tages-Frist bekamt der die Akte?

Zitat:
aber A will Jetzt erstmal erreichen, daß die erfolgte endgültige Einstellung erstmal zurückgenommen werden muß.
Das wird ihm nicht gelingen, so wie der Sachverhalt sich darzustellen scheint. A sollte beachten, dass auch der Antrag auf gerichtliche Entscheidung mit einer Frist von ("nur") 1 Monat behaftet ist und der Antrag entweder durch einen RA schriftlich oder durch A selbst mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden muß.
__________________
cheers, JHS
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  #8 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 22:39
JHS JHS ist offline
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AW: Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung

Zitat:
Der RA sagte dem A, er habe die Akte erst nach 2 Monaten erhalten.
Und zwischen dem "erhalten" und der Zustellung 3 Tagessfrist durch die StA lag wieviel Zeit?

Und:

Wieviel Zeit lag zwischen Beschwerdeeinlegung und Beauftragung des Anwalts?
__________________
cheers, JHS
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  #9 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 22:40
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AW: Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung

Zitat:
Zitat von Max Cady Beitrag anzeigen
Der Beschwerdeführer ist Opfer. In der Einstellung ist kein § genannt.
Was steht denn dann in der Einstellung? Ich hab so ein Schreiben noch nie gesehen ohne Hinweis warum eingestellt wird und ich glaube auch nicht, dass das zulässig wäre.

Kann es sein das die Sache schon eingestellt wurde, der Geschädigte dagegen Beschwerde eingelegt hat, sich mal eben eine utopisch lange Frist selbst gesetzt hat und der StA nun gesagt hat, dass es bei der Einstellung bleibt?
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Zitat:
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  #10 (permalink)  
Alt 07.11.2011, 22:44
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AW: Staatsanwaltschaft verkürzt plötzlich Frist für Erklärung

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Dann mußte der A dem RA immernochweiter hinterhermailen, zuletzt mit "Ultimatum", bis der einen Termin gewährte und Kopien gab.
Die diversen Bemühungen, beim RA einen Termin für Akte zu bekommen, kann der A mit seinen gesendeten Emails nachweisen.
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Dann sollte sich der RA (wenn es ja offenbar dessen Schuld ist) mit der StA ins Benehmen setzen und versuchen eine Wiedereinsetzung zu erreichen. Letztendlich kann man aber nicht die StA dafür verantwortlich machen, wenn der Geschädigte nicht mit seinem RA zurande kommt.
__________________
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