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Sozialstunden abgeleistet - kein beweis

Dies ist eine Diskussion zu Sozialstunden abgeleistet - kein beweis innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 13:00
Boardneuling
 
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Sozialstunden abgeleistet - kein beweis

Hallo!

Nehmen wir an Person A hatte eine eine Auflage in einer bestimmten zeit XX Sozialstunden zu leisten.
Person A hat die Sozialstunden fristgerecht abgearbeitet und den Stundenzettel abgegeben.

Mehrere Monate nach ableisten der Stunden erfährt Person A das gegen Sie ein Strafverfahren wegen nicht geleisteter Sozialstunden läuft.

Person A hat keine beweise das Sie die Stunden abgeleistet hat da Sie den zettel bei dem zuständigem Sachbearbeiter abgeben hat.

Läuft es darauf hinaus das Person A wegen schlampiger Büroarbeit in Haft muss?
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  #2 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 18:43
V.I.P.
 
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AW: Sozialstunden abgeleistet - kein beweis

Zitat:
Läuft es darauf hinaus das Person A wegen schlampiger Büroarbeit in Haft muss?
Möglich.


Wie wärs mit nachfragen, wo die Zettel sind?

Ggf. kann die Einrichtung, in der die Stunden abgeleistet wurden, bestätigen, dass die Stunden geleistet wurden.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.01.2012, 21:21
JHS JHS ist offline
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AW: Sozialstunden abgeleistet - kein beweis

Zitat:
das gegen Sie ein Strafverfahren wegen nicht geleisteter Sozialstunden läuft.
Es kann kein Strafverfahren "wegen" (kausal) nicht abgeleisteter Stunden laufen, das das keine Straftat ist. Allenfalls kann ein vorl. eingestelltes Verfahren weiterbetrieben werden, weil die Auflage nicht erfüllt wurde, oder -im Vollstreckungsverfahren- im Jugendrecht Ungehorsamkeitsarrest verhängt werden.

Zitat:
Ggf. kann die Einrichtung, in der die Stunden abgeleistet wurden, bestätigen, dass die Stunden geleistet wurden.
Mit Sicherheit sollte sie das können müssen. Zumal iaR. auch einrichtungsseitig eine Bestätigung ("Bescheinigung der Einsatzstelle") an die StA (bzw. ggf. Jugendrichter) gesendet wird. Ich fülle die Dinger selbst regelmäßig aus.
__________________
cheers, JHS
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