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Sonderdelikte: Strafantrag erforderlich?

Dies ist eine Diskussion zu Sonderdelikte: Strafantrag erforderlich? innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 12:56
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Question Sonderdelikte: Strafantrag erforderlich?

Parteiverrat durch Rechtsanwalt findet statt.

§ 356 STGB Absatz 1: Freiheitsstrafe 3 Monate -
Daraus würde meines Wissens folgen: Strafantrag muß erfolgen innerhalb von 3 Monaten( 77b STGB )

§ 356 STGB Absatz 2: Freiheitsstrafe 1 Jahr -
Das würde m.W. bedeuten: Strafanzeige ist auch zB nach einem Jahr oder später möglich. (Verbrechen statt Vergehen)

Gilt jedoch bei Parteiverrat überhaupt eine Strafantragsfrist? Denn es ist ein Sonderdelikt.
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  #2 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 14:47
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AW: Sonderdelikte: Strafantrag erforderlich?

Zitat:
Zitat von Max Cady Beitrag anzeigen

§ 356 STGB Absatz 1: Freiheitsstrafe 3 Monate -
Daraus würde meines Wissens folgen: Strafantrag muß erfolgen innerhalb von 3 Monaten( 77b STGB )
Nein. Die Strafandrohung eines Delikts hat keinen Einfluß darauf, ob es Antragsdelikt ist, oder nicht.

Anstragsdelikte sind solche, bei denen es explizit so im Gesetz bestimmt ist.

"Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt"... (ggf. "oder wenn die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse bla bla bla")

Zitat:

§ 356 STGB Absatz 2: Freiheitsstrafe 1 Jahr -
Das würde m.W. bedeuten: Strafanzeige ist auch zB nach einem Jahr oder später möglich. (Verbrechen statt Vergehen)
Auch bei Vergehen, die keine (absoluten) Antragsdelikte sind, ist Strafanzeige noch nach mehr als 3 Monaten möglich.
__________________
cheers, JHS
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  #3 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 18:40
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AW: Sonderdelikte: Strafantrag erforderlich?

Zitat:
Zitat von JHS Beitrag anzeigen
....Anstragsdelikte sind solche, bei denen es explizit so im Gesetz bestimmt ist."Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt"....
Das bedeutet also, man kann Parteiverrat in jedem Falle noch nach Ablauf von 3 Monaten anzeigen(dort steht nicht drin: "Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt" , danke.

Geändert von Max Cady (11.01.2012 um 18:58 Uhr). Grund: falsche formulierung
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