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Softair, Staatsanwaltschaft

Dies ist eine Diskussion zu Softair, Staatsanwaltschaft innerhalb des Forums Strafrecht / Strafprozeßrecht

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Alt 16.05.2006, 01:41
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Softair, Staatsanwaltschaft

Folgende fiktive Geschichte:

Hauptrolle: MAX

Es haben 5 Leute (3 Jungs, 2 Mädels) vor auf einen leeren Parkplatz um Mitternacht mit Softairs zu spielen. Dort angekommen fangen die 5 an sich umzuziehen (Schutzklamotten) 2 sind bereits fertig und laufen offen auf dem Parkplatz herum. Der Max hat seine Softair noch in seinem Rucksack, dass magazin leer und nicht an der Waffe. Er nimmt sein Rucksack mit seinen Klamotten und legt sie auf die Sitzbank und beginnt sich umzuziehen. Da kommt ein Streifenwagen und hält einen der 5 an, der mit seine Softair da stand. Er rief nach uns, damit wir alle zum Streifenwagen laufen. Alle liefen sie zum Streifenwagen, der MAX ohne seine Waffe, aber mit halb angezogenen Sachen. Die Polizisten reden mit den 5 Leuten ca. 5-10 Min und fragten, ob die anderen auch Softairs dabei haben - da sagten die ja. Daraufhin sagt der Polizist holt Eure Softairs auch her. Jeder lief los und holte seine Softair. Der MAX lief zu der Sitzbank holte die Softair aus seinen Rucksack heraus und das leere Magazin aus der Seitentasche und brachte es zum Streifenwagen.
Die Softairs wurden eingezogen.

2 Tage später im Revier sagte die Polizei, dass 4 von 5 Softairs keine entspr. Markierungen hätten, also nicht erlaubt wären in Deutschland (illegal impotiert). MAX seine war mit einem "F" im dreieck markiert und ab 18J. frei.

Der Polizist meinte, dass die illegal importierten Softairs nicht für ihn persönlich vom Aussehen her nicht schlimm seien und nur der MAX eine Strafanzeige wegen unerlaubten Waffenbestitz/Nutzung erhalten wird, da seine der Polizeidienstwaffe am ähnlichsten aussah. Darauf fragte der MAX den Polizisten, wieso er Strafanzeige erhält, obwohl seine Softair getrennt vom Magazin und leer im noch im Rucksack lag und er sie erst geholt hatte, nachdem der Polizist sie aufgefordert hatte. Es wurde nicht darauf eingegangen - nur soviel meinte er, dass das mit der Staatsanwaltschaft geklärt wird.

Weshalb erhält alleine nur MAX eine Strafanzeige wegen Waffenbesitz, obwohl die anderen Softairs der anderen ebenfalls ab 18 frei sind - jedenfalls der Packung nach, die die anderen zum Revier mitnahmen?

Obwohl MAX seine Softair erst aus dem Rucksack entpackt hatte auf verlangen des Polizisten?


Was kann MAX jetzt tun, um hier gut rauszukommen? Max erbittet hilfe!!!!!?

Die Softair wurde nicht getragen und nicht benutzt. Magazin war leer und getrennt von Softair in Seitentasche. Munition wurde sogar noch im abgeschlossenen Auto gelassen - war also nicht mit dabei.

Wird das vielleicht fallen gelassen?

Max fühlt sich wie ein Schwerverbrecher, wegen ein Stück Plastik für nichtmal 10 Eur

DANKE FÜR DIE HELFER UND RATGEBER - HOFFE ICH HABE ES RICHTIG FORMULIERT...ist spät ;-)
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  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2006, 06:33
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AW: Softair, Staatsanwaltschaft

Tja, so wie es aussieht hat Max ganz schön in die .... gelangt....
DAs F im Fünfeck sagt ja, dass es sich um eine Waffe handelt mit mehr als 0,5J und weniger als 7,5J Mündungsenergie, vergleichbar also mit einer Luftpistole.
Vermutlich waren die anderen Softairs unter den 0,5J und damit als Spieltzeug zu betrachten.

Bleibt also nur der Max, der eine Waffe dabei hatte, die er in der Öffentlichkeit nicht führen darf (auch eine ungeladene Waffe kann geführt werden).
Ausserdem war Max ja auch willens, die Waffe in der Öffentlichkeit zu benutzen, denn er wird sich den geschilderten Umständen nach ja kaum als Schiedsrichter umgezogen haben. Das ist aber noch nciht passiert, sonst wäre es zusätzlich noch ein Schießen ausserhalb genehmigter Schießstätten.

Wie immer wenn es um das WaffG geht, ist eine Prognose aber schlecht möglich.
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Alt 16.05.2006, 08:56
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AW: Softair, Staatsanwaltschaft

morgen,
also man hat mir eine >0,5 joule waffe abgenommen. auf die frage an die polizei wann ich diese denn wiederbekommen würde sagte man mir wahrscheinlich gar nicht.und wenn dann in 1-2 monaten.
ich hab ihnen auch gesagt das mein M4A1 nicht unter das waffg.fällt da ab 14 erhältlich und sogar gekennzeichnet als spielzeug ist.ich habe dieses aber nicht mal öffentlich getragen.es befand sich in meiner tasche ohne lauf mit leerem mag und und war nicht einsatzbereit.
durften die das einziehen und wenn ja ,bekomm ich das wieder?
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Alt 16.05.2006, 10:21
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AW: Softair, Staatsanwaltschaft

Zitat:
Zitat von wusel
Tja, so wie es aussieht hat Max ganz schön in die .... gelangt....
DAs F im Fünfeck sagt ja, dass es sich um eine Waffe handelt mit mehr als 0,5J und weniger als 7,5J Mündungsenergie, vergleichbar also mit einer Luftpistole.
Vermutlich waren die anderen Softairs unter den 0,5J und damit als Spieltzeug zu betrachten.

Bleibt also nur der Max, der eine Waffe dabei hatte, die er in der Öffentlichkeit nicht führen darf (auch eine ungeladene Waffe kann geführt werden).
Ausserdem war Max ja auch willens, die Waffe in der Öffentlichkeit zu benutzen, denn er wird sich den geschilderten Umständen nach ja kaum als Schiedsrichter umgezogen haben. Das ist aber noch nciht passiert, sonst wäre es zusätzlich noch ein Schießen ausserhalb genehmigter Schießstätten.

Wie immer wenn es um das WaffG geht, ist eine Prognose aber schlecht möglich.
@WUSEL

Hi, dass ist natürlich richtig - MAX hatte natürlich auch vor mit zu spielen - deswegen hatte MAX ja seinen Rucksack mit auf die Bank gelegt. Aber, das Führen einer Softair-Waffe ist doch nur unter folgende Vorraussetzung gegeben:

Das köperliche Führen - also, für jeden offen zu sehen, das der Träger eine Softair bei sich hat (ob geladen oder ungeladen bzw. mit oder ohne Magazin.

Aber MAX seine war ja noch in meinem Rucksack verpackt und das Magazin leer und nicht dran!
Also war sie nicht mit 2-4 Handgriffen Griff bzw. Einsatzbereit - dazu kommt das die Plastikkugeln noch im Auto des Freundes waren.

MAX geht es aber darum, dass MAX sie erst auf verlangen hergeholt habe und jetzt als einzigster mit so einer gewaltigen Strafandrohung ausgesetzt wird.

Obwohl ich mittlerweile gelesen habe, dass ausländische Softairs, die keine Markierungen haben, also nicht legal (impotiert) sind und u.a. über **** verkauft werden ebenfalls unters Waffengesetz fallen. Hier ist ebenfalls dann ein Waffenschein notwendig. Also ist es genau genommen auch ein führen der Waffe, ohne W-Schein. Auf den Verpackunge dieser besagt Softairs steht alles nur auf Chinesisch und teilweise english - aber hier wird ebenfalls hingewiesen in dicker Schrift:

"FOR AGE 18 YEARS"



Meiner Meinung nach, sind diese Gesetze sehr undurchsichtig und leicht miss zu Verstehen. Darüber hinaus findet MAX es völlig überzogen. Einen Menschen der mit einer Softair spielt ... gleich zu setzen mit jemanden der eine scharfe 9mm Waffe besitzt und in der öffentlichkeit rumrennt, wie ein verrückter. Man wird wirklich behandelt als sei man ein Schwerverbrecher. Das liegt aber daran, dass MAX es mit einer Dorfpolizei zu tun hat.
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